Antrag: Bezirksversammlungen stärken. Subsidiaritätsprinzip ernst nehmen.

Stephan Jersch

Die Bezirke müssen gestärkt statt kaputtgespart werden. Die LINKE fordert zukünftig höhere Rahmenzuweisungen für sie.

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
21. Wahlperiode
Drucksache 21/19477 vom 30.12.19

Antrag

der Abgeordneten Norbert Hackbusch, Stephan Jersch, Sabine Boeddinghaus, Deniz Celik, Martin Dolzer, Dr. Carola Ensslen, Cansu Özdemir, Christiane Schneider, Heike Sudmann und Mehmet Yildiz (DIE LINKE)

Betr.: Bezirksversammlungen stärken. Subsidiaritätsprinzip ernst nehmen.

Die Bezirke sind die unmittelbarste Entscheidungsebene. Nur wirklich entscheiden können sie nichts. Denn unsere Bezirksämter wurden kaputtgespart. 2011 hatten die Hamburger Bezirke im Schnitt 221 Euro je Einwohner für Bezirksamtspersonal zur Verfügung. Durch Tarifabschlüsse müsste diese Position 2021 bei 279 Euro liegen. Tatsächlich aber haben die Bezirke 2021 nach mittelfristiger Finanzplanung nur noch 218 Euro je Einwohner/-in an Personalkosten auszugeben. Die Aufgaben der Bezirksämter haben sich aber nicht verändert. Die Zahlen kennzeichnen die Kürzungen in den Bezirken über die letzten zehn Jahre. Die Auswirkungen zeigen sich in knappen Mitteln auf allen Ebenen und der ständigen Überbeanspruchung der Quartiersfonds.

Es fehlen den Bezirksämtern also je Einwohner/-in 61 Euro. In Summe sind dies knapp 116 Millionen Euro pro Jahr für die Freie und Hansestadt Hamburg.

Die Bezirke sollen als gestaltende Kraft über eine soziale-ökologische Transformation ihrer Quartiere frei entscheiden können. Die zusätzlich zu verteilenden Mittel sollen, so unmittelbar es möglich ist, an Beschlüsse der Bezirksversammlungen gebunden sein. Sie sollen daher gemäß § 37 des Bezirksverwaltungsgesetzes als Rahmenzuweisung erfolgen. Den Mandatsträgern in den Bezirken soll im Sinne des Subsidiaritätsprinzips ein echter Entscheidungsspielraum eingeräumt werden. Auch größere Investitionen, deren ergebnisrelevante Kosten wie Abschreibungen, Zinsen und Betriebskosten dauerhaft aus den Rahmenzuweisungen getragen werden können, sollen ausdrücklich zugelassen werden. Entsprechend der Rahmenzuweisung sind investive Mittel bereitzustellen.

Als Gegenfinanzierung soll die Grunderwerbssteuer angehoben werden. Die Mehreinnahmen über eine Erhöhung der Steuer auf das Niveau von Schleswig-Holstein würden den Finanzierungbedarf der Bezirksämter übersteigen, sodass Familien auf geeignete Weise wiederum von der Grunderwerbssteuer entlastet werden könnten, wenn eine erste, selbstgenutzte Wohnimmobilie erworben wird.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird aufgefordert:

  1. Die Bezirke erhalten 2021 zusätzlich 61 Euro Rahmenzuweisung je Einwohner/-in.
  2. Der Senat wird beauftragt, für die Aufstellung des Haushalts 2021/2022 die Haushaltsplanung für die Bezirke entsprechend anzupassen.
  3. Die Freie und Hansestadt Hamburg erklärt ihre Absicht, zusätzliche Einzelzuweisungen für die Bezirke für investive Maßnahmen zuzulassen, insofern die ergebnisrelevanten Kosten der Maßnahmen durch die zusätzlichen Rahmenzuweisungen dauerhaft gedeckt sind.