Antrag: Klimawende selbst gemacht: Shutdown für Kohlemeiler Wedel und Tiefstack außerhalb der Heizperiode

Stephan Jersch

Die LINKE beantragt das Ruhen der kohlebetriebenen Heizkraftwerke Wedel und Tiefstack außerhalb der Heizperiode.

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
21. Wahlperiode
Drucksache 21/18777
23.10.19

Antrag
der Abgeordneten Stephan Jersch, Heike Sudmann, Norbert Hackbusch, Deniz Celik, Sabine Boeddinghaus, Martin Dolzer, Dr. Carola Ensslen, Cansu Özdemir, Christiane Schneider und Mehmet Yildiz (DIE LINKE)

Betr.: Klimawende selbst gemacht: Shutdown für Kohlemeiler Wedel und Tiefstack außerhalb der Heizperiode

Das Kohleheizkraftwerk (KoHKW) Wedel ist bekanntermaßen eines der ältesten Kohlekraftwerke in Deutschland. Seine Emissionen, insbesondere der Partikelausstoß, und die damit verbundenen Klagen sowohl auf Schadensersatz als auch auf Untersagung des Weiterbetriebs sind mit dem Rückkauf auf die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) übergegangen.

Trotz regelmäßiger Anpassungen der Technik, der Umstellung von der reinen Stromerzeugung zur Wärme- und Stromproduktion mittels Kraft-Wärme-Kopplung und der Anpassung an verschärfte Emissionsgrenzwerte werden seit 2016 auch noch ätzende Partikel emittiert. Seine jetzt anstehende Ertüchtigung für die neuen Schadstoffgrenzwerte wird Hamburg Wärme 60 Millionen Euro kosten. Dazu werden die Kosten für die Beendigung der Partikelemissionen und die Schadensregulierung kommen, deren Höhe noch gar nicht klar ist.

Jetzt wird deutlich, dass das KoHKW Wedel nicht nur während der Heizperiode Elektrizität als Beiprodukt der KWK-Wärmeerzeugung erzeugt, sondern auch außerhalb der Heizperiode betrieben wird. Das ist zwar extrem profitabel, bedeutet aber, dass Hamburg als Betreiberin des KoHKW Wedel bis 2025 selbst als Kohlestromproduzentin auf dem Markt agiert. Ähnliches gilt darüber hinaus für den mit Steinkohle betriebenen Block des Kraftwerks Tiefstack, der sogar über 2025 hinaus laufen soll.

Um die Pariser Klimaziele zu erreichen, hat Hamburg den Kohleausstieg als Staatsziel gesetzlich verankert. Dazu hat Hamburg im § 1 des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes konkret festgelegt, dass Nutzenergie mit einem möglichst geringen spezifischen Verbrauch an nicht erneuerbaren Energieträgern erbracht werden soll. Damit ist die sofortige Verpflichtung für kommunale Unternehmen festgeschrieben, umgehend den Einsatz von Kohle weitestmöglich zu reduzieren.

Solange Hamburg für die Versorgung des städtischen Fernwärmenetzes leider noch Kohle verbrennen muss, besteht zumindest im Teilbereich der Stromerzeugung außerhalb der Heizperiode die Möglichkeit, den beschlossenen Kohleausstieg ernst zu nehmen und entsprechend zu handeln. Eine Stromproduktion mit Kohle durch die FHH oder ihre Firmen außerhalb der Heizperiode ist mit den klimapolitischen Zielen der FHH und insbesondere mit der Verpflichtung des HambKlimaSchGesetz vom Juni 2019 zur sofortigen CO2-Minimierung gemäß §1 Absatz 2 Nummer 1 und Nummer 4 sowie §4a Absatz 2 Satz 2 nicht vereinbar.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

  1. Das Kohleheizkraftwerk Wedel wird ab sofort außerhalb der für die Wärmeerzeugung notwendigen Heizperiode außer Betrieb genommen. Gegebenenfalls notwendige Wärmemengen außerhalb der Heizperiode werden durch das Heizwerk Haferweg ersetzt.
     
  2. Der mit Steinkohle betriebene Block des Kraftwerks Tiefstack wird ab sofort außerhalb der für die Wärmeerzeugung notwendigen Heizperiode außer Betrieb genommen. Gegebenenfalls notwendige Wärmemengen außerhalb der Heizperiode werden durch die MVA Borsigstraße oder das GuD Tiefstack ersetzt.
     
  3. Die zeitweise außerhalb der Heizperiode außer Betrieb gesetzten Kohleheizkraftwerke Tiefstack und Wedel werden außerhalb der Heizperiode als Einsatzreserve für den Fall nicht ausreichender Ersatzwärmeversorgung in Bereitschaft gehalten.
     
  4. Der Senat prüft darüber hinaus welche Auswirkungen (zum Beispiel technisch und finanziell) die Umkehrung der Einsatzreihenfolge innerhalb der Heizperiode des Kohleheizkraftwerks Wedel und des Heizwerks Haferweg einerseits und des Kohleheizkraftwerks Tiefstack und des GuD Tiefstack beziehungsweise der MVA Borsigstrasse andererseits haben würden. Der Senat erstattet dazu bis zum 31.12.2019 Bericht.