Charta von Florenz - was ist seit 2016 passiert?

Stephan Jersch

Positive Entwicklungen in Richtung Ökolandbau und Gentechnikfreiheit auf hamburgischem Staatsgebiet.

                                        11. Januar 2019

Schriftliche Kleine Anfrage

des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 03.01.2019

und Antwort des Senats

- Drucksache 21/15633 -
Betr.:    Charta von Florenz - was ist seit 2016 passiert?

Die Stadt Hamburg ist am 7. Mai 2015 der Charta von Florenz beigetreten und hat zur Umsetzung einen umfangreichen Maßnahmenkatalog vorgelegt. Mit der Schriftlichen Kleinen Anfrage "Unterzeichnung der Charta von Florenz durch die Freie und Hansestadt Hamburg" (Drs. 21/5240) hatte ich im Juli 2016 nach dem Umsetzungsstand gefragt. Nach nunmehr fast zweieinhalb Jahren bietet es sich an erneut nach dem Umsetzungsstand zu fragen.

Dies vorausgeschickt frage ich den Senat:

1. Bezüglich der Umsetzung der Gentechnikfreiheit in Pachtverträge bei landeseigenen Flächen antwortete der Senat, dass er ohne bundeseinheitliche Regelung prüfen wolle ob eine gesetzliche Regelung für die Umsetzung eines Anbauverbots in Hamburg geschaffen werden kann. Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich einer bundesweiten gesetzlichen Regelung und einer senatsseitigen Prüfung eines Anbauverbots für Pachtflächen der FHH?

Die EU hat mit der Richtlinie 2015/412 vom 11. März 2015 bezüglich der den Mitgliedstaaten eingeräumten Möglichkeit, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen (opt-out Richtlinie), den Rechtsrahmen geschaffen, um das deutsche Hoheitsgebiet oder Teile davon vom Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen auszunehmen. Es wird davon ausgegangen, dass diese Regelung in der 19. Legislaturperiode des Bundestages in deutsches Recht umgesetzt wird. Sofern Hamburg von der Möglichkeit eines opt-out Gebrauch macht, ist eine gesonderte Regelung für die Pachtverträge der Flächen der Freien und Hansestadt (FHH) Hamburg nicht erforderlich.
Zum aktuellen Sachstand für ein bundeseinheitliches Anbauverbots, siehe auch Antwort zu 8 a.

 

2. Auf die Frage nach Forschungsansätzen zur Vermeidung von Gentechnik und zur Förderung des ökologischen Landbaus führte der Senat insbesondere die Arbeit des Kompetenzzentrums Gartenbau und zwei Projekte für 2015 bzw. 2016 an.
a. Welche weiteren Projekte wurden seitdem zur Vermeidung der Anwendung von Gentechnik in der Landwirtschaft begonnen bzw. beendet und welche Geldmittel standen diesen Projekten zur Verfügung?

Die für die Agrarwirtschaft zuständige Behörde fördert die Vermeidung der Anwendung von Gentechnik in der Landwirtschaft durch die Maßnahmen des Hamburger Öko-Aktionsplans 2020 (siehe Drs. 21/8068).
In diesem Zusammenhang finanziert die zuständige Behörde im Zeitraum 2016 bis 2020 ein Modellprojekt zur Erhöhung der Umstellungsbereitschaft auf die ökologische Wirtschaftsweise im Obstbau des Alten Landes („Exzellenzberatung Bio-Obst“) mit bis zu 210.000 Euro. Gefördert werden Schulungen von Beraterinnen und Beratern für den integrierten Obstbau und interessierte Obstbauern aus Hamburg.
Darüber hinaus soll das im Dezember des Jahres 2018 genehmigte Projekt „Hamburger Bio-Offensive“ zur Erhöhung der Umstellungsbereitschaft in Gartenbau und Landwirtschaft in den Vier- und Marschlanden führen. Das Projekt läuft bis Ende des Jahres 2020 und wird mit bis zu 194.000 Euro gefördert.

b. Wie hat sich die Fläche ökologisch bewirtschafteter Agrarflächen seit der Unterzeichnung der Charta von Florenz sowohl relativ (zur landwirtschaftlichen Fläche) wie absolut entwickelt und in welchen Bereichen der Landwirtschaft?
Zum Stichtag 31. Dezember 2015 wurden in Hamburg 1.160 ha Agrarflächen ökologisch bewirtschaftet, dies entspricht 8,1 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Hamburg. Bis Ende des Jahres 2017 erhöhte sich die ökologisch bewirtschaftete Agrarfläche um 106 ha auf 1.266 ha bzw. 8,8 % Flächenanteil. Gemäß dem vorläufigen Ergebnis für das Jahr 2018 erhöht sich der Wert um 122 ha auf 1.388 ha Öko-Fläche bzw. auf 9,6 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Hamburg.
Der Flächenanteil der ökologisch wirtschaftenden Landwirtschaftsbetriebe erhöhte sich im Zeitraum 2015 bis 2018 von 905 ha auf 986 (+9 %) und im Obstbau von 149 ha auf 264 ha (+77 %). Die Flächen der Gartenbaubetriebe mit Gemüse und Zierpflanzen erhöhten sich von 106 ha auf 138 ha (+30 %).

3. Auf die Frage nach Maßnahmen der Agrarförderung  im Sinne der Sicherstellung von Gentechnikfreiheit antwortete der Senat insbesondere mit der Bereitstellung von Fördermitteln im Rahmen der 'Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK)' und der Anhebung der Prämiensätze für 'Ökologische Anbauverfahren'. Welche Mittel wurden im Rahmen von GAK seit 2015 für 'Ökologische Anbauverfahren' ausgezahlt und welche weiteren Mittel wurden ggf. in Anwendung gebracht (bitte jährlich aufführen)?
Die Mittel werden gewährt aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) und setzen sich damit aus Mitteln des Bundes (60 Prozent des Auszahlungsbetrages) und der Freien und Hansestadt Hamburg (40 Prozent des Auszahlungsbetrages) zusammen.
Dargestellt werden die Auszahlungen für die jährlich gestellten Zahlungsanträge. Das Datum der tatsächlichen Auszahlung kann - je nach Fortschritt der Verwaltungsprüfungen - auch im Folgejahr liegen. Um eine Vergleichbarkeit der Daten herzustellen, ist im Folgenden auf das Jahr der Antragstellung abgestellt.

Auszahlungen für die Antragsjahre 2015 bis 2018:

Antragsjahr

Auszahlungsbetrag

2015

307.611,14 Euro

2016

302.338,46 Euro

2017

369.771,67 Euro

2018

312.031,83 Euro¹

Die im Vergleich zu den Vorjahren ab dem Jahr 2017 deutlich erhöhten Auszahlungsbeträge erklären sich durch die ab dem Jahr 2015 angehobenen Prämiensätze. Rund die Hälfte aller Bewilligungen für das Förderprogramm ist mit Laufzeiten bis zum Jahr 2016 abgeschlossen worden. Diese Bewilligungen sind noch auf der Basis der nicht erhöhten Prämiensätze gewährt worden und zählen damit in die Jahresscheiben 2015 bis 2016. Für ihre Folgebewilligungen ab dem Jahr 2017 profitierten diese Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger bereits von den neuen Prämiensätzen. Dieser Umstand erhöht die Werte für die Jahresscheiben 2017 bis 2018 damit signifikant.

 

4. Bei der Frage nach dem Stand der Umsetzung der Richtlinien für Kantinen, Kindertagesstätten und Schulen im Sinne der  Gentechnikfreiheit führte der Senat u.a. eine anstehende Änderung/Konkretisierung der Kita-Richtlinie an um die Nutzung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) auszuschließen.

a. Hat es die damals erwartete Veränderung des SGB VIII gegeben und/oder eine 'Konkretisierung' der Richtlinie durch die zuständige Behörde?
i. Wenn ja: Wie sieht die Veränderung des SGB VIII bzw. der Richtlinie aus?
ii. Wenn nein: ist eine Änderung nach wie vor beabsichtigt und wenn ja, wann?
b. Ist dem Senat bekannt ob GVOs in den Bereichen Kantinen, Kitas oder Schulen verwendet wurden bzw. verwendet werden und wenn ja wo und in welchem Umfang?

Die Richtlinien zum Betrieb von Kindertagesstätten befinden sich derzeit im Überarbeitungsprozess. Die für die Kindertagesbetreuung zuständige Behörde prüft, die Empfehlung auszusprechen, beim Einsatz von regionalen Produkten auf gentechnisch veränderte Lebensmittel zu verzichten, die Planungen dazu sind noch nicht abgeschlossen.
Im Übrigen siehe Drs. 21/5240.

 

5. Zu meiner Anfrage nach der Unterstützung der Produktion gentechnikfreier Futtermittel bzw. der Planungen für diesen Bereich führte der Senat die Agrarumweltmaßnahme „fünfgliedrige Fruchtfolge mit Leguminosenanteil“ an, deren Umsetzung das gentechnikfreie Futterangebot erhöhen und den Import oftmals gentechnisch veränderten Sojas reduzieren werde. Wie hat sich die Fläche der im Rahmen der Umweltmaßnahme bewirtschafteten Agrarflächen seit 2015 verändert und welchen Einfluss hatte dies auf das Futtermittelangebot und den Import von Futtermitteln?

Geförderte Fläche für die Antragsjahre 2015 bis 2018:

Antragsjahr

Geförderte Fläche

2015554 ha
2016558 ha
2017666 ha
2018683 ha

Inwieweit die Entwicklung der geförderten Fläche Einfluss auf das Futtermittelangebot und den Import von Futtermitteln hatte, ist der zuständigen Behörde nicht bekannt.

 

6. Bezüglich eines Freisetzungs- und Anbauverbots von GVO in Naturschutzgebieten führte der Senat im Juli 2016 aus, dass der Senat eine Änderung aller Verordnungen über Naturschutzgebiete sowie im Gesetz über den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer beabsichtigt. Wie ist der Stand der entsprechenden Änderung der Verordnungen und des Gesetzes?

Das Ziel, das Ausbringen, d.h. die Freisetzung und den Anbau von GVO in den Hamburger Naturschutzgebieten sowie dem Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer zu unterbinden, hat der Senat mit der Dritten Verordnung zur Änderung von Verordnungen über Naturschutzgebiete und dem Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Nationalparkrechts umgesetzt. In allen Verordnungen über Naturschutzgebiete, in denen Organismen, d.h. Bakterien, Pilze, Pflanzen und Tiere für landwirtschaftliche Zwecke angesiedelt oder ausgesetzt werden dürfen, ist dies für GVO untersagt. Aus Vorsorgegründen gilt diese Regelung auch für die Forstwirtschaft und die Hausgartennutzung und grundsätzlich auch für den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer.

 

7. Auf die Frage wie sich der Senat auf EU-Ebene gegen die Nutzung von Agro-Gentechnik eingesetzt habe verwies dieser auf die Nutzung der Opt-out-Regelung für den Anbau von acht Maislinien.
a. Wann wurde die Mitteilung vom zuständigen Bundesministerium der EU übermittelt und wann trat das Anbauverbot für diese Maislinien in Hamburg in Kraft?
b. Wurde seitdem erneut von der Opt-out-Regelung durch den Senat Gebrauch gemacht?
i. Wenn ja: wann und bezüglich welcher GVOs?

Das zuständige Bundesministerium hat mit Schreiben vom 30.September 2015 an den Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz die Aufforderung übersandt, das gesamte deutsche Hoheitsgebiet vom Anbau mit den entsprechenden gentechnisch veränderten Maislinien auszunehmen. Das Anbauverbot trat mit dem Erlass des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/321 der Kommission vom 3. März 2016 zur Anpassung des geografischen Geltungsbereichs der Zulassung zum Anbau von genetisch verändertem Mais (Zea mays L.) der Sorte MON 810 (MON-ØØ81Ø-6) in Kraft.
Seitdem wurde von der opt-out Regelung kein Gebrauch gemacht, weil keine neuen GVO zum Zwecke des Anbaus in Verkehr gebracht wurden.

 

8. Zu der Frage nach weiteren Maßnahmen zur Sicherung der Gentechnikfreiheit hat der Senat im Juli 2016 vor allem mit Absichtserklärungen geantwortet.
a. Welche Schritte hat der Senat für ein bundeseinheitliches flächendeckendes Anbauverbot von GVOs seit Juli 2015 unternommen und wie ist deren Ergebnis?

Mit der vierten Novelle des Gentechnikgesetzes sollte die Richtlinie der EU 2015/412 vom        11.März 2015 zu der den Mitgliedstaaten eingeräumten Möglichkeit, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen -sog. opt-out Richtlinie- in nationales Recht umgesetzt werden. Hamburg hat das Gesetzgebungsverfahren durch mehrere Beschlüsse der Umwelt- und Agrarministerkonferenz sowie im Bundesrat stets mit dem Ziel unterstützt, ein bundesweit einheitliches Anbauverbot zu ermöglichen. Aufgrund der Bundestagswahl im September 2017 unterfiel dieser Gesetzentwurf der Diskontinuität.

b. Wie ist der Ergebnisstand bei der Risikoanalyse von GVOs auf EU-Ebene, bei der sich der Senat dafür einsetzen wollte, dass diese nicht ausschließlich durch die EFSA erfolgt?

Die EU-Kommission hat am 11.April 2018 einen Vorschlag für eine EU-Verordnung über Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette vorgelegt. Der Bundesrat hat zu diesem Vorschlag Stellung genommen. Darin werden die Bemühungen u.a. zur Verschärfung der Transparenzvorschriften, zur Stärkung von Zuverlässigkeit, Objektivität und Unabhängigkeit der von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bei ihrer Risikobewertung verwendeten Studien ausdrücklich begrüßt. Auch, wenn es im Detail noch Nachbesserungsbedarf gibt, wird dadurch im Sinne der Forderung des Senats das Vertrauen in die Glaubwürdigkeit wissenschaftlicher Studien und damit das Vertrauen in das Risikobewertungssystem der Union gestärkt.

 

9. Bezüglich der Frage nach der Förderung regionaler Initiativen zur Gentechnikfreiheit antwortete der Senat mit dem Hinweis auf begonnene Gespräche mit der 'Initiative gentechnikfreie Metropolregion Hamburg'.
a. Werden die Gespräche mit der 'Initiative gentechnikfreie Metropolregion Hamburg', die laut Senat nach dem Beitritt der FHH zum Europäischen Netzwerk der gentechnikfreien Regionen begonnen wurden, weiterhin geführt und in welchem Turnus finden diese statt?
b. Gibt es zwischenzeitlich (seit 2015) weitere Förderungsmaßnahmen für regionale Initiativen bzw. Informationsveranstaltungen und wenn ja, welche, seit wann und in welcher Ausgestaltung?

Die Förderung der Produktion ökologischer Erzeugnisse sowie das Programm zur Bio-Stadt tragen zur Gentechnikfreiheit bei. Hamburg ist im Dezember des Jahres 2016 dem Bio-Städte-Netzwerk beigetreten. Damit verpflichtet sich die Stadt, ihre Lebensmittelbeschaffung soweit wie möglich auf ökologische Erzeugnisse umzustellen. In diesem Zusammenhang besteht ein intensiver Austausch der für die Agrarwirtschaft zuständigen Behörde mit den Akteurinnen und Akteuren der Wirtschaft. Darüber hinaus wurden verschiedene Informationsveranstaltungen und Messen im Rahmen des Absatzförderkonzeptes der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) gefördert.

Nach den Richtlinien der BWVI zur Förderung von Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen sind seit dem Jahr 2015 Informationsveranstaltungen mit dem Schwerpunkt ökologische Anbauverfahren, die wiederum zur Gentechnikfreiheit führen, gefördert worden:

 „Nachhaltiger Gartenbau-Bio, Blumen, Kräuter und Pflanzen“ (19.Januar 2015)
 „Wechselwirkungen im Ökosystem Obstanlage“ (2.Februar 2015)
 „Zierpflanzen ökologisch produziert“ (9.Dezember 2015)
 „Ökomarktexkursion“ (24.April 2017).


10.   Ist eine Überarbeitung des Agrarpolitischen Konzepts 2020 in Richtung einer stärkeren Förderung von ökologischer Landwirtschaft im Allgemeinen und gentechnikfreier Landwirtschaft im Speziellen vorgesehen bzw. welche Änderungen wurden seit 2014 in dieser Richtung im Konzept eingearbeitet?

Das „Agrarpolitische Konzept 2020“ ist im Jahr 2014 als Arbeitsgrundlage des Senats beschlossen worden und befindet sich bis zum Jahr 2020 in der Umsetzung. Der hier angekündigte Beitritt zur Charta von Florenz erfolgte bereits im Mai des Jahres 2015. Zurzeit bereitet die zuständige Behörde die Fortschreibung des Agrarpolitischen Konzepts vor. Auch darin werden der ökologische Landbau und damit die mittelbare Verhinderung von Gentechnik in der Agrarwirtschaft ein Schwerpunkt sein.