SKA: Schöpfwerke in den Vier- und Marschlanden

Stephan Jersch

Die Planung der bisweilen unzulänglichen Binnenentwässerung der Vier- und Marschlande ist ins Stocken geraten, ganz zu schweigen von deren Umsetzung. Eine besondere Dringlichkeit erkennt der Senat anscheinend nicht, wie es diese Antwort vermuten lässt.

03. September 2019

 Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 27.08.2019
und Antwort des Senats
- Drucksache 21/18137 -

Betr.:    Schöpfwerke in den Vier- und Marschlanden

Mit dem Thema der Schöpfwerke in den Vier- und Marschlanden beziehungsweise der Entwässerungssituation hat sich die Bezirksversammlung Bergedorf beziehungsweise der Regionalausschuss für die Vier- und Marschlande bereits mehrfach beschäftigt. Das Problem der Binnenhochwasser soll durch die Errichtung von insgesamt vier Schöpfwerken gelöst werden. Dabei sind die Standorte am oberen Ende der Dove-Elbe, am Zollenspieker und Neudorf im Gespräch. Die bisher einzige Entwässerung der Vier- und Marschlande, die Tatenberger Schleuse, soll wie bisher bestehen bleiben.

Die Bezirksversammlung hat mit Drs. 20-1555.02 eine vierteljährliche Fortschreibung zum Sachstand der notwendigen Grundstücksaufkäufe beschlossen. Diese Fortschreibung sollte vor der Sommerpause 2018 beginnen.

Mit Drs. 20-1555.03 legte das Bezirksamt Bergedorf der Bezirksversammlung am 27.07.2018 eine Fortschreibung, die auf Angaben der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) basiert, vor. Seither ist anscheinend keine Fortschreibung erfolgt.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Das Gesamtkonzept zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in den Vier- und Marschlanden umfasst die Schöpfwerke Dove-Elbe, Zollenspieker, Neudorf und den Umbau der Hausdeichschosse.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Landesbetriebes für Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) wie folgt:

 

1.    Ist es zutreffend, dass seit Drs. 20-1555.03 der Bezirksversammlung Bergedorf keine weitere Fortschreibung vorgelegt wurden?
Wenn ja, welche Gründe liegen dafür vor?

Das Bezirksamt Bergedorf wird regelmäßig und im Rahmen der üblichen Dienstgeschäfte über den Sachstand informiert.

Wenn nein, wann und wem wurde/n die Fortschreibung/en vorgelegt und wo ist/sind sie einsehbar?

Entfällt.

 

2.    Wie stellt sich der aktuelle Sachstand zu den erforderlichen Grundstücksaufkäufen dar? Bitte auflisten nach Standort mit Erläuterung.

StandortSachstand Erläuterung
 ParteienVerhandlungen 
Gemarkung 602 Alltengamme1abgeschlossenKauf ist beurkundet
 1laufenBereitschaft zum Verkauf vom Angebot abhängig
 1keineBereitschaft zum Verkauf nicht erkennbar
Gemarkung 603 Alltengamme1abgeschlossenKauf ist beurkundet
Gemarkung 606 Curslack1laufenBereitschaft zum Verkauf vom Angebot abhängig
Gemarkung 610 Curslack3abgeschlossenKauf ist beurkundet
 4laufenBereitschaft zum Verkauf vom Angebot abhängig
 1keineBereitschaft zum Verkauf nicht erkennbar

 

3.    In Drs. 20-1555.03 der Bezirksversammlung Bergedorf heißt es: „Da-rüber hinaus unterstützt der LSBG die Arbeit des LIG bereits über Jahre hinweg mit erheblichem Personaleinsatz und äußerstem Nachdruck. Dies wird auch weiterhin erfolgen.“
a.    Welcher Personaleinsatz erfolgte dazu in den letzten drei Jahren? Bitte Stellenanzahl und Stellenumfang aufführen.

Der LSBG unterstützt fallweise projektbezogen in prioritären Umfang. Stellenanzahl und Stellenumfang werden statistisch nicht erfasst.

b.    Wie definiert der Senat beziehungsweise die BUE in diesem Zusammenhang den Begriff „äußerster Nachdruck“?

In diesem Zusammenhang bedeutet dies, dass die zuständige Behörde den ihr gegebenen Handlungsrahmen im vollen Maße ausnutzt.

 

4.    Liegt der Planfeststellungsbeschluss für das Schöpfwerk Dove-Elbe inzwischen vor?
Wenn ja. bitte den Beschluss beziehungsweise die öffentlich zugängliche Fundstelle im Internet der Antwort beifügen.
Wenn nein, wann ist mit der Fertigstellung des Beschlusses zu rechnen?

Nein. Voraussetzung für die Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses ist das Vorliegen aller von An- und Verkäufer unterzeichneten Kaufverträge der zu erwerbenden Grundstücke. Diese liegen noch nicht vor.

 

5.    Existieren bereits Entwurfsplanungen für die beiden Schöpfwerke Zollenspieker und Neudorf?
Wenn ja, bitte die Entwurfsplanungen der Antwort beifügen.
Wenn nein, wann ist mit der Fertigstellung der Entwürfe zu rechnen?

Nein. Die Fertigstellung der Entwurfsplanungen zum Schöpfwerk Zollenspieker und Schöpfwerk Neudorf kann noch nicht terminiert werden.

 

6.    Hat die Planung an den drei zusätzlichen Standorten weiterhin Bestand?

Ja.

Wenn nein, was hat sich inzwischen konkret verändert und was bedeutet das für den Nachweis der hydraulischen Wirksamkeit im Gesamtkonzept?

Entfällt.

 

7.    Gibt es inzwischen Planungen an anderen, bisher nicht genannten Standorten?

Nein.

a.    Wenn ja, welche Standorte sind dies?
b.    Sind an diesen Standorten Grundstücksankäufe notwendig?
Wenn ja, wie ist hier der Sachstand?

Entfällt.

 

8.    Welche Auswirkungen hätte eine Wiederanbindung der Dove-Elbe an die Stromelbe auf die Binnenentwässerung der Vier- und Marschlande und welche Konsequenzen hätte sie auf die Planung der Schöpfwerke?

Dazu liegen der zuständigen Behörde derzeit keine Informationen vor.