Schriftliche Kleine Anfrage: Gebühren auf den Hamburger Friedhöfen

Stephan Jersch

Die Gebühren für die Nutzung der Infrastruktur der Hamburger Friedhöfe rufen häufig den Unmut derjenigen hervor, die notgedrungen diese Einrichtungen für ihre verstorbenen Angehörigen nutzen müssen. Dabei handelt es sich zumeist um Menschen im höheren Alter, die auf Rentenzahlungen oder die Grundsicherung angewiesen sind. Umso schmerzlicher treffen diese Menschen die im Trauerfall dann aufzubringenden Geldmittel. Dabei sind Friedhöfe Teil der öffentlichen Dasein

svorsorge und damit einer besonderen sozialen Verpflichtung verbunden.

Die Gebühren für die Nutzung der Infrastruktur der Hamburger Friedhöfe  rufen häufig den Unmut derjenigen hervor, die notgedrungen diese Einrichtungen für ihre verstorbenen Angehörigen nutzen müssen. Dabei handelt es sich zumeist um Menschen im höheren Alter, die auf Rentenzahlungen oder die Grundsicherung angewiesen sind. Umso schmerzlicher treffen diese Menschen die im Trauerfall dann aufzubringenden Geldmittel. Dabei sind Friedhöfe Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und damit einer besonderen sozialen Verpflichtung verbunden.

Aus diesem Grund fragen wir den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen – teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Friedhöfe – AöR – (HF) – wie folgt:  

1.   Welche Friedhöfe werden auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg derzeit für Bestattungen genutzt, und wer ist der jeweilige Betreiber/die jeweilige Betreiberin?

Siehe Anlage.

2.    Gilt für die Friedhöfe, die von der AöR und den Bezirken betrieben werden, eine einheitliche Gebührenordnung?

      a.    Wenn ja: Wer ist federführend bei der Gebührengestaltung?

      b.    Wenn ja: seit wann?

Ja. Die Federführung liegt bei der Behörde für Umwelt und Energie und lag in der Vergangenheit bei der jeweils für das Bestattungswesen zuständigen Vorläuferbehörde.

3.    Welche Rückstellungen für Investitionen auf den Friedhöfen wurden aus den eingenommenen Gebühren gebildet? Bitte nach Friedhöfen beziehungsweise Betreibern aufschlüsseln.

Bezirksfriedhöfe:
Für Investitionen auf den Bezirksfriedhöfen wurden bisher bei den Bezirksämtern keine Rückstellungen gebildet.

Finanzmittel für notwendige Investitionen werden von der BUE eingeplant und zur Verfügung gestellt. Es werden auch hier keine Rückstellungen für Investitionen auf Friedhöfen gebildet.

HF:
Keine, da nach § 249 Handelsgesetzbuch die Bildung von Rückstellungen für Investitionen unzulässig ist.

Kirchliche Friedhöfe:
Zu den kirchlichen Friedhöfen liegen der BUE dazu keine Informationen vor, da diese eigene Gebührensatzungen beschließen.

4.    Wie werden die eingenommenen Gebühren der Friedhöfe im Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg beziehungsweise der Betreiber gebucht?

Die Gebühren der bezirklichen Friedhöfe werden im jeweiligen Einzelplan der  Bezirksämter in der Produktgruppe Management des öffentlichen Raumes gebucht. Die Erlöse werden dort zur Deckung der Kosten genutzt.

Die Friedhöfe der Hamburger Friedhöfe – AöR – buchen die Gebühren im Wirtschaftsplan der Anstalt. HF verwendet die Gebühreneinnahmen ausschließlich für seine vier Friedhöfe.

Zu den kirchlichen Friedhöfen liegen der BUE dazu keine Informationen vor, da diese ihre Friedhöfe selbständig verwalten.

5.   Kommen die eingenommenen Gebühren dem jeweiligen Friedhof für dessen Betrieb zugute oder findet ein Pooling der Einnahmen statt?

Die Gebühren der Bezirksfriedhöfe sind, wie alle Erlöse der Bezirksämter, Bestandteil des Ergebnisplans des Bezirksamtes und der jeweiligen Produktgruppen. Es gibt keinen gesonderten geschlossenen Regelkreis nur allein für bezirkliche Friedhöfe.

Erlöse innerhalb der Produktgruppe dienen der Deckung aller Kosten dieser Produktgruppe und werden damit auch im Bereich der Friedhöfe eingesetzt.

HF verfügt über die eingenommenen Gebühren ausschließlich für den Betrieb ihrer Friedhöfe.

6.    Für welche Friedhöfe sind die derzeit erhobenen Gebühren nicht kostendeckend, und aufgrund welcher Kostenstruktur ergibt sich diese Unterdeckung?

Bezirke:
Die Prüfung der Kostendeckung von Gebühren findet in der Gesamtheit aller jeweiligen Bezirksfriedhöfe pro Bezirk statt. Bei den im Bezirk Hamburg-Mitte vorhandenen Friedhöfen wurde eine Kostenunterdeckung festgestellt (Kostendeckungsgrad 80 Prozent). Die Unterdeckung liegt an dem hohen Anteil der Personalkosten sowie der kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen im Verhältnis zu den anfallenden Gebühren.

HF:
Die Gebühren werden jährlich kostendeckend kalkuliert. Nicht berücksichtigt sind die sprunghaft angestiegenen Kosten für die Bildung von Pensionsrückstellungen als Folge der niedrigen Zinsen sowie zukünftige Sanierungskosten insbesondere für Gebäude und Kapellen.

7.    Wie haben sich die Gebühren für eine einzelne Grabstelle beispielhaft für einen Sarg beziehungsweise eine Urne seit dem Jahr 2000 auf den Hamburger Friedhöfen entwickelt? Bitte mit Nutzungsdauer aufführen und, sofern es unterschiedliche Gebührensätze auf Friedhöfen gibt, diese aufführen.

8.    Wie haben sich die Gebühren für die Nutzung einer Kapelle oder ähnlicher Örtlichkeiten seit dem Jahr 2000 auf den Hamburger Friedhöfen entwickelt? Bitte auch gegebenenfalls bereits genehmigte Erhöhungen mit aufführen. Bitte mit Nutzungsdauer aufführen und, sofern es unterschiedliche Gebührensätze auf Friedhöfen gibt, diese aufführen.

Siehe Drs. 21/2577.

9.    Welche Kosten werden seitens der Friedhofsbetreiber/-innen zum Beispiel für die Bereitstellung einer Kapelle als Grundlage zur Gebührengestaltung angeführt? Und wie haben sich diese Kosten seit 2000 entwickelt?

Für die Bereitstellung einer Kapelle werden als Basis der Gebührenkalkulation folgende Kosten angesetzt:

- Kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen
- Energiekosten
- Reinigungskosten
- Instandhaltungskosten

Da diese Kosten je nach Größe, Alter, Zustand et cetera von Kapelle zu Kapelle erheblich differieren, werden nachstehend als Beispiel die jährlichen Kosten der  Kapelle 10 auf dem Ohlsdorfer Friedhof angegeben:

- 2005:        165.000 Euro
- 2013:        170.000 Euro

10.  Durch wen und wann wurden die Gebührenerhöhungen für die Friedhofsnutzung seit 2000 jeweils genehmigt?

Die Gebührenanpassungen erfolgen jährlich. Änderungen oder Erhöhungen werden durch den Senat beschlossen.

11.  Wie werden die Gebühren für die Friedhöfe der Freien und Hansestadt Hamburg berechnet? Gibt es bezüglich der Kostenstruktur Mischkalkulationen (zum Beispiel ein Verwaltungsanteil)?

      a.    Wenn ja: Welche Kosten fließen in die Mischkalkulation ein, und wie werden diese auf die Gebühren umgelegt?
      b.   Wenn nein: Liegen der Stelle, die die Gebührenerhöhung genehmigt, die genauen Kostenpositionen der einzelnen bepreisten Dienstleistungen vor?
      c.    Wenn nein: Auf welcher Basis erfolgt die Genehmigung von Gebührenerhöhungen?

Die Gebühren werden gemäß Gebührengesetz unter Berücksichtigung der Grundsätze der Kostenermittlung jährlich angepasst. Es erfolgt eine produktbezogene Gebührenkalkulation unter Berücksichtigung sämtlicher relevanter Kosten, die auch die Prognosen der Sterbezahlen des Statistischen Landesamtes und die aus den Vergangenheitswerten errechneten Fallzahlenentwicklungen berücksichtigt.

Die kirchlichen Friedhöfe ermitteln und verabschieden ihre Gebühren selbständig.

12.  Wie viel Personal wird seitens der Freien und Hansestadt Hamburg, der
Bezirke beziehungsweise der AöR für den Betrieb der Friedhöfe eingesetzt? Bitte nach Stellen, VZÄ und Friedhöfen aufschlüsseln.

 

BezirksamtFriedhofStellenVZÄ
Hamburg-MitteNeuer Friedhof Finkenwerder
Alter Friedhof Finkenwerder2,002,00
Friedhof Finkenriek
Friedhof Kirchdorf-Amtshof 3,003,00
Bewirtschaftung und Verwaltung 1,000,80
Gesamt HH-Mitte6,005,80
AltonaHauptfriedhof Altona
Bewirtschaftung und Verwaltung
Gesamt Altona 11,4011,19
BergedorfFriedhof Bergedorf 11,5010,33
Bewirtschaftung und Verwaltung2,001,77
Gesamt Bergedorf 13,5012,10
HarburgFriedhof Langenbek 4,004,00
Hauptfriedhof Neugraben
Friedhof Fischbek
Alter Friedhof Neugraben 3,842,84
Bewirtschaftung und Verwaltung2,302,30
Gesamt Harburg 10,149,14
Bezirkliche Friedhöfe gesamt 41,0438,23
Hamburger Friedhöfe -AöR-Stellen VZÄ
Friedhof Ohlsdorf176170,72
Friedhof Öjendorf 3533,9
Friedhof Volksdorf 87,75
Verwaltung und andere Dienstleistungsbereiche9086,25
309298,62
Hamburger Krematorium GmbH 27

26,5

13.  Wie viele Bestattungen gab es auf den Friedhöfen im Stadtgebiet seit dem Jahr 2000? Bitte nach Friedhöfen und Art der Bestattung aufschlüsseln.

Siehe Drs. 21/2577.

14.  Wie viele der vorgenannten Bestattungen wurden privat, von Angehörigen beziehungsweise dem/der Verstorbenen selbst bezahlt? Bei wie vielen der vorgenannten Bestattungen wurden staatliche Gelder zur Unterstützung einer Beerdigung zur Finanzierung benötigt?

Der Rechnungsausgleich der Bestattungsgebührenbescheide wird statistisch nicht gesondert erfasst.

Die Zahl der Fälle, in denen staatliche Mittel eingesetzt wurden (Sozialbestattungen),
entwickelte sich seit 2000 wie folgt:

 

JahrAnzahl Sozialbestattungen

2000

1.387
20011.130
20021.131
20031.033
20041.309
20051.609
20061.283
20071.200
20081.322
20091.321
20101.199
20111.247
20121.172
20131.252
20141.193
2015 (bis einsch. Sept.)936

15. Wie hoch ist der Gesamtbetrag, der seitens öffentlicher Stellen zur Unterstützung von Beerdigungen aufgewendet wurde? Bitte die Entwicklung seit 2000 aufführen.

Kosten der Sozialbestattung werden erst seit 2005 im Haushalt gesondert erfasst. Für die Jahre 2000 bis 2004 ließen sich die entsprechenden Angaben nur durch eine manuelle Auswertung mehrerer Tausend Akten ermitteln. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 

Seit 2005 wurden für den Teilbereich Bestattungen nach § 74 SGB XII (Sozialbestattungen) folgende Beträge aufgewendet:

 

JahrKosten (in Tsd. Euro)
20053.371
20062.958
20073.196
20083.283
20093.514
20103.360
20113.394
20123.234
20133.501
20143.209
2015 (bis einschl. Sept.)2.805

16.  Beabsichtigen die Freie und Hansestadt Hamburg beziehungsweise die Betreiber der Friedhöfe bei der Inanspruchnahme der Dienstleistungen eine Sozialstaffelung einzuführen?

      a.    Wenn ja: bis wann?
      b.    Wenn nein: warum nicht?

Seitens der zuständigen Behörde gibt es hinsichtlich der Sozialbestattungen keine derartigen Überlegungen. Bei nachgewiesener Bedürftigkeit werden die Kosten der Sozialbestattung für die bestattungspflichtigen Personen übernommen.

17.  Die „Hamburger Friedhöfe – AöR –“ hat auf ihrem Internetauftritt die  Geschäftsberichte 2007 bis 2012 veröffentlicht. Gibt es Geschäftsberichte der vorgenannten AöR ab 2013?

      a.   Wenn ja: Wo sind diese einsehbar?
      b.   Wenn ja: Warum sind die Berichte nicht auf der Internetseite der „Hamburger Friedhöfe – AöR –“ einsehbar?
      c.   Wenn nein: warum nicht?

Die Abschlüsse der Jahre 2013 und 2014 der Hamburger Friedhöfe – AöR – sind aufgestellt, aber noch nicht endgültig festgestellt und genehmigt. Für die Erteilung eines uneingeschränkten Testats fordern die Wirtschaftsprüfer eine handelsrechtliche Korrekturbewertung der Friedhofsgrundstücke. Das hierfür erforderliche Gesetzgebungsverfahren soll zeitnah eingeleitet werden.