Schriftliche Kleine Anfrage Gesetzgebungen der Freien und Hansestadt Hamburg mit Speicherung personenbezogener Daten

Stephan Jersch

Mit dem Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 wurde die entsprechende Richtlinie des EU-Parlaments und des Rates zur anlasslosen Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten für mit dem Grundgesetz nicht vereinbar erklärt. Damit wurde die bundesdeutsche Gesetzesgrundlage aus dem Jahre 2008 außer Kraft gesetzt.

Mit der Verabschiedung eines neuen Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung im Oktober 2015 unternimmt die Bundesregierung nunmehr einen weiteren Anlauf zur Umsetzung der EU-Richtlinie.

Mit dem Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 wurde die entsprechende Richtlinie des EU-Parlaments und des Rates zur anlasslosen Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten für mit dem Grundgesetz nicht vereinbar erklärt. Damit wurde die bundesdeutsche Gesetzesgrundlage aus dem Jahre 2008 außer Kraft gesetzt.

Mit der Verabschiedung eines neuen Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung im Oktober 2015 unternimmt die Bundesregierung nunmehr einen weiteren Anlauf zur Umsetzung der EU-Richtlinie. Im Bundesrat hat die Freie und Hansestadt Hamburg sich durch ihre Vertreter/-innen, den Ersten Bürgermeister Olaf Scholz und Senatorin Dr. Leonhard, laut Antwort auf eine Anfrage der FDP-Abgeordneten von Treuenfels-Frowein (Drs. 21/2161) zum Antrag der Anrufung des Vermittlungsausschusses durch das Land Thüringen der Stimme enthalten.
Zwischen der durch das Bundesverfassungsgericht inkriminierten Gesetzesregelung aus dem Jahre 2008 im März 2010 und der neuerlichen Beschlussfassung im Bundestag im Oktober 2015 sind nun fünfeinhalb Jahre vergangen.

Ich frage den Senat:

1. Welche Gesetze und Verordnungen wurden seit dem 2. März 2010 in Hamburg verabschiedet beziehungsweise erlassen, die die Speicherung personenbezogener Daten von in Deutschland lebenden Personen für

  •  Verwaltungszwecke,
  •  Präventionszwecke oder
  •  Strafverfolgungszwecke

zum Inhalt hatten?

Bitte mit Datum, Quellenverweis, Darstellung des Speicherungszwecks und der gespeicherten Daten aufführen.

2. Welche Gesetze und Verordnungen wurden seit dem 2. März 2010 in Hamburg geändert, sofern dies den Bereich der Speicherung personenbezogener Daten betraf?

Bitte mit Datum, Quellenverweis, Art der gespeicherten Daten und Darstellung der Änderung, bezogen auf die Speicherung personenbezogener Daten von in Deutschland lebenden Personen, aufführen.

3. Welche unter 1. und 2. aufgeführten Gesetze und Verordnungen werden auch auf nicht in Deutschland lebende Personen, zum Beispiel auf Reisende, angewandt?

4. Welche Gesetze und Verordnungen wurden seit dem 2. März 2010 in Hamburg erlassen oder geändert, die nicht in Deutschland lebende Personen betreffen, und bei denen die Speicherung personenbezogener Daten vorgesehen ist?

Bitte mit Datum, Quellenverweis und Art der gespeicherten Daten aufführen.

In Hamburg beschlossene Gesetze und erlassene Verordnungen sind im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt (HmbGVBl.) veröffentlicht. Zur Änderung rechtlicher Vorschriften im Sinne der Fragestellung siehe http://www.luewu.de/gvbl.