Schriftliche Kleine Anfrage Nachfrage zu Drs. 21/4495 „Vergabepraxis beim Bezug von Schulbüchern in Hamburg“

Stephan Jersch

Aus der Antwort des Senats auf diese Anfrage zeigt der Senat in der Anlage 2 der Antwort auf, dass in der aktuellen Vergabeperiode der Anteil der Hamburger Buchhandlungen, die bei der Ausschreibung berücksichtigt wurden, erstmalig deutlich geringer ist als in den Vorjahren. Nur noch gut jede dritte sich bewerbende Buchhandlung aus Hamburg hat den Zuschlag bekommen. Dieser eklatante Rückgang bedarf einer Klärung.

Aus der Antwort des Senats auf diese Anfrage zeigt der Senat in der Anlage 2 der Antwort auf, dass in der aktuellen Vergabeperiode der Anteil der Hamburger Buchhandlungen, die bei der Ausschreibung berücksichtigt wurden, erstmalig deutlich geringer ist als in den Vorjahren. Nur noch gut jede dritte sich bewerbende Buchhandlung aus Hamburg hat den Zuschlag bekommen. Dieser eklatante Rückgang bedarf einer Klärung.

Wir fragen den Senat:

1.    Wie groß waren die einzelnen Lose bei der Ausschreibung zur Vergabe von Schulbüchern?


Die Größe der Lose wurde so gewählt, dass in allen Losen ein Gesamtumsatz von mindestens 50.000 Euro gewährleistet ist, um den höchstmöglichen Rabatt in Höhe von 15 Prozent zu erreichen. Dabei wird auch berücksichtigt, dass das jährliche Bestellvolumen der einzelnen Schulen eines Loses sehr unterschiedlich sein kann.

2.    Da Schulbücher einer Preisbindung unterliegen: Haben sich die abgegebenen Gebote in ihrer Angebotshöhe unterschieden?
      Wenn ja: Wie hoch war die Spanne der Angebote?

Nein.

3.    Wie viele Zuschläge erfolgten aufgrund eines „wirtschaftlich günstigsten“ Angebots und welche einzelnen Faktoren legen dies fest?

Keine, da alle Zuschläge aufgrund eines Losverfahrens erfolgten, an dem alle formal korrekten und hinsichtlich ihrer Eignung geprüften Angebote teilgenommen haben.

4.    Gab es Zuschläge, die aufgrund eines Losverfahrens zustande kamen?
      Wenn ja: Wie viele waren es bei den letzten sieben Ausschreibungen?


Ja, alle Zuschläge dieser Ausschreibungen erfolgten nach dem Losverfahren.

5.    Welche Kriterien sind nach Einschätzung des Senats in diesem Jahr dafür verantwortlich, dass nur noch jede dritte Bewerbung Hamburger Buchhandlungen zum Zuge gekommen ist?

Das Ergebnis der Ausschreibung ist dem Zufallsprinzip eines Losverfahrens geschuldet.