SKA: Änderungen in der Planung der Südvariante für den Ersatz des HKW Wedel

Stephan Jersch

Das geplante Erdgas-Heizwerk soll statt mit einer Leistung von 186 MW mit nur 66 MW auskommen. Welche Auswirkungen das auf die übrigen Komponenten der Wedel-Ersatzlösung haben wird und wie die Wärmeversorgung trotzdem sichergestellt werden kann, wird derzeit besprochen und wird der Öffentlichkeit später - wann? - präsentiert.

10. Juli 2018

Schriftliche Kleine Anfrage

des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 04.07.2018

und Antwort des Senats
- Drucksache 21/13690 -


Betrifft:    Änderungen in der Planung der Südvariante für den Ersatz des HKW Wedel

Nach Informationen der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) im Energienetzbeirat am 14. Juni 2018 wurde die Planung für die Südvariante des Ersatzes des Heizkraftwerks Wedel geändert. Anstelle eines geplanten Erdgas-Heizwerks mit einer Leistung von 186 MW soll ein Erdgas-Heizwerk mit einer Leistung von 66 MW errichtet werden. In der Müllverbrennungsanlage Rugenberger Damm (MVR) soll eine Abgaswärmepumpe installiert werden. Zur Besicherung sollen Gaskessel der MVR genutzt werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Die zuständige Behörde führt mit dem Mehrheitsgesellschafter Vattenfall Gespräche, um eine gemeinsam getragene Ersatzlösung für das alte Kraftwerk in Wedel zu finden. Grundlage ist eine Offerte, welche die Unternehmen Hamburg Wasser, Hamburg Energie GmbH und Stadtreinigung Hamburg AöR für den Ersatz vorgelegt haben. Diese Offerte ist eine technisch optimierte „Südvariante“. Die Gespräche dazu sind noch nicht abgeschlossen.  

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

1. Sind diese Informationen zu den geplanten Änderungen korrekt? Wenn nein: Welche Veränderungen werden tatsächlich geplant?

2. Hat Vattenfall seine Zustimmung zu den geplanten Veränderungen in der MVR gegeben?

Es gibt Planungen, unter Einbeziehung der MVR die Leistung des erforderlichen Gas-Heizwerks zu reduzieren. Die Gespräche dazu sind noch nicht abgeschlossen. 

 

3. Kann die Aufheizung der geplanten Wärmelieferungen aus der Abwasserwärmepumpe Dradenau und aus den industriellen Wärmequellen auch bei Höchstlast mit dem Erdgas-Heizwerk mit einer Leistung von 66 MW erfolgen oder muss die MVR oder eine andere Wärmequelle Aufheizungsbeiträge liefern?

Bei Höchstlast (Außentemperatur >-12°C) wäre eine Leistung von 66 MW zur Nacherhitzung der Wärmequellen Abwasserwärmepumpe Dradenau und Industrielle Abwärme nicht ausreichend. Für diesen Fall stehen andere Wärmequellen zur Nacherhitzung zur Verfügung. 

 

4. Mit welchen Anlagen soll die Besicherung der MVR erfolgen? Reichen die in der MVR vorhandenen Gaskessel dafür aus? Welche Leistungen haben diese?

Die Besicherung der MVR erfolgt aktuell über zwei ausreichende Gaskesselanlagen mit einer Leistung von je 20 MW. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. und 2.

 

5. Mit welchen Anlagen soll die Besicherung der Abwasserwärmepumpe Dradenau einerseits und der industriellen Wärmequellen andererseits erfolgen?

Die Anlagen besichern sich grundsätzlich gegenseitig. Darüber hinaus ist die Besicherung durch die Gas-Heizkesselanlagen gewährleistet. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. und 2.

 

6. In der Präsentation von Dr. Beckereit (Folie 12) im Energienetzbeirat am 23.11.18 wurde die industrielle Abwärme mit einer Leistung von 18 MW als „ungesichert“ bezeichnet und gelb gefärbt. Bedeutet dies, dass keine Besicherung vorgenommen wird oder dass ungesichert ist, ob dieser Beitrag Bestandteil der Südvariante ist?

7. Ebenso wurde der Aquiferspeicher Dradenau (29 MW) als „ungesichert“ bezeichnet und gelb gefärbt. Bedeutet dies, dass keine Besicherung vorgenommen wird oder dass ungesichert ist, ob dieser Beitrag Bestandteil der Südvariante ist?

Ungesichert bedeutet in diesem Fall, dass der Wärmelieferant eine Wärmelieferung nicht garantieren kann. Fällt beispielsweise die Produktion aus, kann auch keine Wärme geliefert werden. In diesem Fall hat der Wärmeabnehmer für eine Besicherung zu sorgen.

 

8. Nach Informationen der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) im Energienetzbeirat am 14. Juni 2018 soll Vattenfall über die indikativen Kosten der Wärmebeiträge der geplanten Südvariante unterrichtet werden. Ist dies schon erfolgt?

Ja. Siehe Vorbemerkung.

 

9. Vattenfall hat nach eigenen Berechnungen die voraussichtlichen Kosten der mit der Südvariante erzeugten Fernwärmebeiträge als zu hoch bezeichnet. Um wieviel werden diese Kosten durch die jetzt geplanten Maßnahmen abgesenkt?

Siehe Antwort zu 1. und 2.

 

10. Wie verändert sich das Bild auf Folie 8 der Präsentation von Dr. Beckereit im Energienetzbeirat am 23.11.18 mit den Fixkosten der Südvariante insbesondere für die Jahre 2022 und 2041?

Siehe Antwort zu 1. und 2. Nach Abschluss der Gespräche werden die Ergebnisse im Energienetzbeirat und der Öffentlichkeit präsentiert.

 

11. Zu welchen Maßnahmen, die Teil der Südvariante sind, soll öffentliche Förderung beantragt werden und um welche Förderprogramme geht es dabei?

12. Zu welchen Maßnahmen, die Teil der Südvariante sind, kann mit öffentlicher Förderung gerechnet werden und in welcher Höhe?

Für eine Förderung kommen verschiedene Instrumente in Frage, u.a. Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), das Umweltinnovationsprogramm sowie das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). Im Rahmen des Projekts Erneuerbare Wärme Hamburg werden große Anstrengungen unternommen, den bestehenden Förderrahmen möglichst weitgehend auszuschöpfen. Die Prüfungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen.

 

13. Die KWK-Anlage, mit der die geplante Abwasserwärmepumpe in Dradenau betrieben werden soll, sollte nach den Vorschlägen des Hamburg Instituts mit Biogas betrieben werden. Dafür wäre keine EEG-Umlage zu zahlen gewesen. Mit welcher EEG-Umlage wird jetzt, nachdem Erdgas als Energieträger für die KWK-Anlage gewählt wurde, gerechnet?

Nach dem aktuellen Planungsstand werden die KWK-Anlagen (BHKW) im Inselbetrieb und direkt gekoppelt mit den Wärmepumpen betrieben. Deshalb ist eine EEG-Umlage nicht zu entrichten. Dies ist unabhängig vom Brennstoff.