SKA: Atomtransporte durch Hamburg (XVIII)

Stephan Jersch

Der deutsche Atomausstieg gilt offenkundig nicht für Hamburgs Verkehrsinfrastruktur: Meldepflichtige Kernbrennstofftransporte durch Hamburg gab es im letzten 3-Monatszeitraum exakt genauso viele wie im Vergleichszeitraum des Vorjahres und auch die Zahl der Transporte sonstiger radioaktiver Materialien stagniert weiterhin auf hohem Niveau.

22. Oktober 2019

 Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 14.10.2019
und Antwort des Senats
- Drucksache 21/18649 -


Betr.:    Atomtransporte durch Hamburg (XVIII)

2019 sind laut Senatsauskünften bisher mehr als 25 Kernbrennstofftransporte nachweisbar durch unsere Stadt gegangen, also zumindest nicht viel weniger als in den Vergleichszeiträumen der beiden Jahre zuvor. Und das trotz Stilllegungen deutscher Atomkraftwerke vor Jahren und der Verkündung des freiwilligen Verzichts auf den Umschlag von Kernbrennstoffen im Hamburger Hafen durch die letzten dabei tätigen Unternehmen am 2. April.

Diese Zahl zeigt immer noch: Hamburgs Hafen ist nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung für Atomtransporte (vergleiche Bürgerschafts-Drs. 20/11317) also weiterhin ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft, unter anderem zur Versorgung von AKWs.

Uranoxide, das extrem giftige und ätzende Uranhexafluorid, unbestrahlte (neue) Brennelemente oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomtechnologie werden weiterhin umgeschlagen und/oder durch das Hamburger Stadtgebiet transportiert, statistisch mehrfach pro Woche.

Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationen über zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als „Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind; aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten und zu der Umweltbehörde vorliegenden gültigen Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe sind aus den seit Jahren immer wieder aus der Fraktion DIE LINKE gestellten diversen Anfragen, zuletzt in der Mitte April beantworteten Drs. 21/16768, für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar.

Um weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte zumindest durch Hamburgs Hafen öffentlich verfügbar zu machen, werden aus der Fraktion DIE LINKE hier zum nunmehr 38. Mal dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex gestellt.

Wir fragen also den Senat,

bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie durch das Hamburger Stadtgebiet ab dem 05.07.2019 bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage:
(Bitte die Tabellen in den Anlagen 1 und 2 zur Drs. 21/17740 für alle Transporte entsprechend fortführen.)

1.    Wann erfolgten Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen (bitte Datum des Eingangs beziehungsweise Ausgangs, soweit vorhanden)?

2.    Um welche beförderten Kernbrennstoffe und sonstigen radioaktiven Stoffe handelte es sich dabei jeweils?

3.    In welchem Umfang und welcher Menge sind Kernbrennstoffe und sonstige radioaktive Stoffe jeweils transportiert worden (bitte Angabe im passenden Maß)?

4.    Wie hoch war die jeweilige Aktivität der Kernbrennstoffe und sonstigen radioaktiven Stoffe (bitte Angabe im passenden Maß)?

5.    Wie wurden die Kernbrennstoffe und sonstigen radioaktiven Stoffe
jeweils klassifiziert?

6.    Welche Art von Behältern wurde zum Transport der Kernbrennstoffe und sonstigen radioaktiven Stoffe jeweils verwendet (bitte genaue Typen-Kennung der Behälter angeben)?

7.    Welche Beförderungsmittel (zum Beispiel Schiff, Bahn oder Lkw) wurden zum Transport der Kernbrennstoffe und sonstigen radioaktiven Stoffe jeweils verwendet?

8.    Wo wurden die Kernbrennstoffe jeweils umgeladen?

9.    Wie lange wurden die Kernbrennstoffe jeweils gelagert?

10.    Wer war der jeweilige Absender (Firma mit Ortsangabe) der Kernbrennstoffe und welcher der Abgangshafen bei sonstigen radioaktiven Stoffen?

11.    Wer war der jeweilige Empfänger (Firma mit Ortsangabe) der Kernbrennstoffe und welcher (bei sonstigen radioaktiven Stoffe) der Zielhafen?

Daten über die im Gefahrgut-Informations-System der Polizei (GEGIS) gemeldeten Transporte liegen nur für die jeweils letzten drei Monate vor. Die Transportvorgänge mit sonstigen radioaktiven Stoffen für den Zeitraum vom 15. Juli 2019 bis zum 15. Oktober 2019 sind in Anlage 1 zusammengefasst. Die Dauer des Umschlags sowie die Namen und Adressen der Absender und der Empfänger werden in GEGIS nicht erfasst

Zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 15. Juli 2019 bis zum 15. Oktober 2019 siehe Anlage 2, zur Legende siehe Anlage 3.

 

Bezogen auf zukünftige Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hafen Hamburg sowie durch das Hamburger Stadtgebiet fragen wir soweit Meldungen vorliegen:

12.    Hat es seit Juli 2019 bei der hamburgischen Genehmigungsbehörde (Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz) weitere Antragstellungen/Genehmigungen auf Zulassung zur Beförderung „sonstiger radioaktiver Stoffe“ gegeben beziehungsweise sind Zulassung entfallen?
Wenn ja, bitte die Unternehmen auflisten.

Nein.