SKA: Biomüll

Stephan Jersch

Dachten Sie, Hamburgs Bio-Kompost (rund 18.000 bis 22.000 t pro Jahr) enthält nur organisches Material? Weit gefehlt: Es sind außerdem Plastikreste und derlei enthalten, die auf Ihrem Beet landen. Obwohl die Stadtreinigung jährlich 900 bis 1.400 Tonnen so genannte Störstoffe und auch durchschnittlich 10 Tonnen Metalle pro Jahr daraus entfernt, bevor der Kompost in den Handel geht.

12.Februar 2019

Schriftliche Kleine Anfrage

des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 05.02.19

und Antwort des Senats

- Drucksache 21/16081 -

Betr.: Biomüll

Die Biomüllsammlung ist nach ihrer flächendeckenden Ausrollung in der Freien und Hansestadt Hamburg für alle Bürgerinnen und Bürger nutzbar. Die Stadtreinigung Hamburg (SRH) ruft auf ihren Internetseiten und in ihrem Informationsheft zur Nutzung der Biomülltonne („Die Energiewende beginnt in Küche und Garten!“) auf und verweist darauf, dass „laut aktueller Analyse (...) mehr als ein Drittel Bioabfälle“ in der schwarzen Restmülltonne stecken. Nach der Einführung der grünen Tonne für alle Haushalte scheint es nun aber so zu sein, dass auch umgekehrt ein Teil der Biomülltonnen-Inhalte eigentlich in die schwarze Restmülltonne gehört.

Die Kontaminierung des Biomülls mit Fremdstoffen wurde bereits in Zusammenhang mit der Nutzung der vorgeblich abbaubaren (Plastik-)Biomülltüten thematisiert. Laut eines Fernsehberichts des NDR und der Problemdarstellung der SRH bezüglich der „Bioplastik“-Müllbeutel verursachen diese Verunreinigungen des Biomülls zusätzliche Kosten, die allen Müllgebührenzahlerinnen und -zahlern über die Müllgebühren in Rechnung gestellt werden.

Ich frage daher den Senat vor diesem Hintergrund:

Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Informationen der Stadtreinigung Hamburg (SRH) wie folgt:

 

1. Welche Kompostmenge wird durch die SRH derzeit jährlich erzeugt?

Es werden jährlich rund 18.000 bis 22.000 t Kompost erzeugt.

 

2. Wie groß ist derzeit der Anteil von nicht in den Biomüll gehörenden Stoffen in der Freien und Hansestadt Hamburg sowohl absolut wie als Anteil am Biomüll?

Der Anteil an aussortierbaren Störstoffen im Bioabfall liegt im Mittel bei etwa zwei Gewichtsprozent (1,6 bis 2,8 %, entsprechend 900 bis 1.400 t). Dazu kommen noch geringe Mengen an Metallen im Mittel 10 t pro Jahr.

 

3. Welche Grenzwerte für Plastikrückstände im durch die Stadtreinigung Hamburg erzeugten Kompost gibt es und welche Erlöse können mit welcher Qualitätsstufe des Komposts erzielt werden?

Im Kompost dürfen nach Düngemittelverordnung 0,1 % verformbare Kunststoffe (Folien) und 0,4 % andere Inerstoffe (u.a. Hartplastik, Glas, Keramik) enthalten sein. Gemäß Bioabfallverordnung gilt der Wert von 0,5 %.
Gemäß den Anforderungen für Gütekomposte gilt zusätzlich, dass die in einem Liter Kompost enthaltenen Fremdstoffe maximal eine Fläche von 15 cm² ausfüllen dürfen, für den Biolandbau und Naturlandbau gilt hierfür ein Grenzwert von 10 cm². Der Kompost aus Bützberg weist gemäß Jahreszeugnis einen Wert von 1,92 cm² auf.

Vertrieben wird der Kompost durch die Vertriebsgesellschaft Kompostprodukte Nord mbH (VKN) zu den jeweils marktüblichen Preisen.

 

4. Welche Mengen welcher Qualitätsstufen werden durch die SRH produziert?

 

Im Biogas- und Kompostwerk Bützberg wird ausschließlich Fertigkompost produziert, der komplett der RAL-Gütesicherung der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. unterliegt.

 

5. Welche Mehrkosten verursacht die Kontaminierung des Biomülls mit Fremdstoffen bei der Aufbereitung?

Das Aussortieren von Störstoffen aus dem Biomüll findet regelhaft statt und verursacht somit keine Mehrkosten. Die Entsorgung der aussortierten Störstoffe / Verunreinigungen verursacht den gleichen Aufwand wie die Restmüllentsorgung.

 

6. In Bezug auf die Anwendung von Streusalz auf öffentlichen Flächen gibt es in Hamburg ein Verbot für die Anwendung. Sieht der Senat eine gleichartige Regelung in Bezug auf die Nutzung der „Bio“-Müllbeutel im Biomüll als zielführend an?

a. Wenn ja: Wie soll diese Regelung durchgesetzt werden?

b. Wenn nein: Welche Konzepte hat der Senat, um den Biomüll von vorgeblich abbaubarem Plastik und anderen Verunreinigungen freizuhalten?

Die Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 der hamburgischen Bioabfallverordnung listet diejenigen Abfälle auf, die als Küchen- und Gartenabfälle über die Bioabfallbehälter getrennt erfasst werden. Sind andere Dinge enthalten, gilt die Tonne als fehlbefüllt. Offensichtliche Fehlbefüllungen können als Restmüll entsorgt werden.

 

7. Überwiegt derzeit, mit Blick auf die Kosten-/Nutzenrelation, der Vorteil einer getrennten Biomüllsammlung und wenn ja: woran bemisst sich dieser?

Ja.

Durch die vermarkteten Produkte Biogas und Kompost werden nicht nur Einnahmen erwirtschaftet, sondern darüber hinaus auch Kosten bei der thermischen Verwertung von Abfällen reduziert.

Das gewonnene Biogas wird nach der Aufbereitung in das Erdgasnetz eingespeist, um dann zur Erzeugung von Strom und Wärme eingesetzt zu werden. Im Jahr 2018 wurde eine Energiemenge von 15,36 Mio. kWh eingespeist.

Der erzeugte Kompost wird im Hobbygarten, im Garten- und Landschaftsbau, in der Herstellung von torffreien und torfreduzierten Blumenerden sowie in der konventionellen und ökologischen Landwirtschaft seit 1995 erfolgreich eigesetzt. So sind Produkte, die aus dem Biomüll gewonnen werden, mitverantwortlich für den Erhalt der Humusschichten, die für das Pflanzenwachstum auf Feldern und Äckern unverzichtbar sind.