SKA: Erneuerbare Energien, Blockheizkraftwerke und Solaranlagen an Schulen

Stephan Jersch

Der Senat berichtet zum Stand der Dinge in Sachen Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen an Hamburgs Schulen.

11. Juli 2017

Schriftliche Kleine Anfrage

des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 03.07.2017

und Antwort des Senats

- Drucksache 21/9688 -


Betr.: Erneuerbare Energien, Blockheizkraftwerke und Solaranlagen an Schulen

Hamburg unterstützt die Energiewende, zumindest wird dies im Rahmen einer Vielzahl von Projekten intendiert. Als ehemalige Umwelthauptstadt, deren Einwohnerinnen und Einwohner in einem Volksentscheid für den Rückkauf der Energienetze votiert haben, hat Hamburg hier die Möglichkeit eine Vorreiterrolle zur Einhaltung der nationalen und weltweiten Umweltziele zu erreichen.

Im Schulbereich wurde vor kurzem das Projekt Fifty/Fifty verlängert. Seitens der Regierungsvertreter/innen wurden in der Bürgerschaft die Bedeutung des Projektes und die bundesweite Voreiterrolle hervorgehoben. Tatsächlich leisten Schulen bei der Verankerung einer ökologischen, auf Nachhaltigkeit abzielenden Denkweise eine gesellschaftlich wichtige Rolle.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Die an Hamburger Schulen betriebenen mehr als 100 Photovoltaik-Anlagen werden in der Regel durch Schulvereine betrieben. Eine Abfrage aller Betreiber ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen ausschließlich auf Datengrundlage der Dienstleister SBH | Schulbau Hamburg (SBH), GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH (GMH) und HEOS Berufsschulen Hamburg GmbH & Co. KG (HEOS) wie folgt:

1. An welchen Schulen in Hamburg sind Solaranlagen angebracht? Bitte mit Schule, Leistung, Unterscheidung nach Photovoltaik oder Solarthermie, Gesamtfläche und Baujahr aufführen.

Siehe Anlagen 1 bis 3 und Vorbemerkung.

2. Welche Laufzeiten weisen diese Solaranlagen auf? Wann befanden sich die Anlagen im Offline-Modus und gaben keine Energie ab?

Die Laufzeiten sind abhängig von der geografischen Lage, der Modul-Ausrichtung sowie weiteren Faktoren wie zum Beispiel dem Grad der Verschattung. In Hamburg ergeben sich üblicherweise zwischen 750 und 850 Volllaststunden pro Jahr. Detaillierte Daten zu den Laufzeiten der einzelnen Anlagen werden darüber hinaus nicht erhoben. Das Monitoring erfolgt in der Regel über die Zählerdaten und Jahresabrechnungen der Versorger.

3. Welche Wartungsverträge bestehen für die vorgenannten Anlagen?

Wartungsfirmen werden von SBH, GMH bzw. HEOS bei Bedarf beauftragt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

4. Wer ist jeweils Eigentümer bzw. Eigentümerin der Anlage und wer ist für den Wartungsvertrag verantwortlich?

Siehe Anlagen 1 bis 3.

5. Welche der Anlagen ist im Rahmen von Förderprogrammen mit jeweils welchem Betrag gefördert worden? Bitte für die Anlagen jeweils das Förderprogramm und den Betrag angeben.

Zu den von SBH, GMH bzw. HEOS in Anspruch genommenen Fördermitteln siehe Anlage 2. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

6. Welche Schulen in Hamburg verfügen über Blockheizkraftwerke? Bitte die Schulen, das Baujahr und die Leistung der Anlage aufführen.

7. Welche Offline-Zeiten weisen diese Anlagen seit ihrer Inbetriebnahme auf?

8. Welche Wartungsverträge bestehen bzw. bestanden für die Anlagen? Bitte den Zeitraum der Wartungsverträge angeben.

9. Wer ist jeweils Eigentümer bzw. Eigentümerin der Anlage und wer ist für den Wartungsvertrag verantwortlich?

Siehe Anlage 4. Die in Anlage 4 genannten Blockheizkraftwerke werden wärmegeführt betrieben. Dies bedeutet, dass die Anlagen nur in Betrieb sind, wenn eine Mindestmenge an Wärme für die Versorgung des Standortes benötigt wird. Somit ergeben sich v.a. in den Sommermonaten Stillstandzeiten. Zudem werden die Anlagen für regelmäßige Wartungsarbeiten außer Betrieb genommen. Beide Faktoren führen zu Stillstandzeiten von insgesamt 2.000 bis 4.000 Stunden pro Jahr.

10. Welche der Anlagen ist im Rahmen von Förderprogrammen mit jeweils welchem Betrag gefördert worden? Bitte für die Anlagen jeweils das Förderprogramm und den Betrag angeben.

Das Blockheizkraftwerk an der Kurt-Juster-Schule wurde mit Mitteln der damaligen Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt in Höhe von 113.000 € gefördert.

11. In Bergedorf gibt es derzeit einen Aufruf, beim Abbau der Solaranlagen auf der GSB (Stadtteilschule Bergedorf) kurzfristig zu helfen, um die Anlage 'zu sichern'. Was ist der Hintergrund dieser Maßnahme und welche Schritte hat die Schulbehörde zum Erhalt der Solaranlage bisher unternommen?

Auf der Dachfläche des Klassenhauses 2 befindet sich eine Photovoltaikanlage, die abgebaut werden muss, um eine geplante Sanierung der Dachflächen durchzuführen. Der Mietvertrag für die Nutzung der Dachfläche sieht vor, dass der die Anlage betreibende Schulverein die Anlage für die Dauer der Sanierung abzubauen und zu sichern hat.

12. Welche Mittel sind den Schulen unter 1. und 6. im Rahmen des Fifty/Fifty-Programms aus dem Betrieb der Anlagen zugeflossen und welche Mittel sind ihnen ggf. aus den unter 2. und 7. aufgeführten Offline-Zeiten entgangen?

Grundsätzlich besteht kein Zusammenhang zum Programm fifty/fifty. Eine Ausnahme besteht für diejenigen Blockheizkraftwerke, die vor Gründung des Sondervermögens Schulimmobilien im Jahr 2010 auf Initiative der Schulen errichtet wurden. Zu den ausgeschütteten Prämien dieser Blockheizkraftwerke siehe Anlage 4. Die in Antwort zu 7. genannten Stillstandzeiten sind betriebsimmanent und führen nicht zu außerplanmäßigen Prämienminderungen.

13. Welche weiteren Anlagen zur Energieerzeugung (z.B. Windräder) sind an Schulen in Hamburg in Betrieb? Bitte mit Standort, Baujahr, Zeiten von Betriebsunterbrechungen, Eigentümer/innen, bestehenden Wartungsverträgen und genutzten Förderprogrammen aufführen.

Weitere Energieerzeugungs-Anlagen an Schulen, die sich im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg befinden, bestehen nicht.

14. Welche Einspeisevergütungen wurden durch die vorgenannten Anlagen (Solar, BHKW, andere) bisher erzielt? Bitte pro Anlage aufführen.

Siehe Anlagen 2 und 4. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

15. Welche Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energien waren an Schulen in Hamburg in Betrieb und sind nun nicht mehr aktiv ohne dass sie durch neuere oder andere Anlagen ersetzt wurden? Bitte mit Standort, Art der Anlage, Dauer des Betriebs und Grund für die Außerbetriebsetzung aufführen.

Siehe Anlage 4.

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