SKA: Erweiterung VERA und Neubau Phosphorrückgewinnungsanlage

Stephan Jersch

Ja, die Abfallbehandlung in Hamburg soll erweitert und ausgebaut werden, und nein, Details werden nicht mitgeteilt: Der Senat bittet um Geduld bis zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach Umweltrecht.

22. März 2019

Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE)
 vom 14.03.2019
und Antwort des Senats
- Drucksache 21/16534 -

Betr:    Erweiterung VERA und Neubau Phosphorrückgewinnungsanlage

Auf dem Gelände des Klärwerks Köhlbrandhöft wird seit dem Jahr 1997 die Klärschlammverbrennungsanlage VERA betrieben. Hier werden kommunale Klärschlämme und Rechengut des Klärwerkverbundes Köhlbrandhöft / Dradenau der HSE sowie Klärschlamm Dritter verbrannt. Eigentümerin und Betreiberin der VERA ist die Hamburger Stadtentwässerung AöR (HSE).

Die Anlage soll ab nächstem Jahr um eine zusätzliche Anlagenlinie erweitert werden. In unmittelbarer Nachbarschaft zur  VERA wird eine Anlage zum Recycling des Phosphors aus den Klärschlammaschen errichtet. So soll die jetzt mit der neuen Klärschlamm- und Düngemittelverordnung gesetzlich geforderte Rückgewinnung der begrenzten natürlichen Ressource Phosphor aus dem Klärschlamm ermöglicht werden. Das für den Neubau vorgesehene Baufeld grenzt direkt an die VERA und an die Klärschlammtrocknungsanlage KETA. Der neue Standort befindet sich auf dem Gebiet des verfüllten ehemaligen Kohlenschiffhafens neben dem Tollerort-Terminal der HHLA.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

1.      Handelt es sich bei der Verwertung von Rückständen aus der Abwasserbehandlung in den Anlagen auf dem Köhlbrandhöft um eine Sondermüllverbrennung?

Nein, es handelt sich um eine Anlage zur Verwertung und Beseitigung durch Verbrennung nicht-gefährlicher Abfälle.

 

2. Soll die Klärschlammverbrennungsanlage VERA auf die 1,5-fache Größe erweitert werden? Ist dies vor allem nötig, um auswärtige Klärschlämme und Rechengut zu behandeln?

Die HSE plant die Sanierung und Erweiterung der Klärschlammverbrennungsanlage. Das Vorhaben befindet sich derzeit noch in der Antragsberatung.

Der Senat äußert sich grundsätzlich nicht zu Details aus laufenden, vertraulichen Beratungsgesprächen.

Für eine wesentliche Anlagenerweiterung (Kapazitätserhöhung) ist nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ein Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich, so dass der Öffentlichkeit genauere Details zum Vorhaben mit der Auslegung der Antragsunterlagen zur Verfügung stehen werden.

 

3. Ist richtig, dass die HSE-Mutter Hamburg Wasser (HW) und das Recyclingunternehmen Remondis zusammen bauen? Wenn ja, was , Erweiterungen VERA und KETA und /oder Rückgewinnungsanlage und ggf. in welcher Gesellschaftsform? Wie wird die Zusammenarbeit vertraglich ausgestaltet und ist eine ÖPP für den Bau bzw. den Betrieb geplant? Oder wird HW eine neue Verfahrenstechnik von Remondis auf eigene Rechnung nutzen?

4. Wer errichtet und betreibt die neu zu bauende Anlage zum Recycling des Phosphors aus den Klärschlammaschen nach dem TetraPhos®-Verfahren (TPHH)?

VERA und KETA befinden sich zu 100 % im Eigentum der HSE und werden von ihr betrieben. HSE und REMONDIS errichten gemeinsam eine Phosphorrecyclinganlage und betreiben diese in der gemeinsamen Gesellschaft Hamburger Phosphorrecycling­gesellschaft mbH. Die Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Remondis und HSE sind in einem Konsortialvertrag geregelt. Das patentierte REMONDIS TetraPhos-Verfahren wird der Gesellschaft von REMONDIS zur Nutzung für die gesamte Dauer der Zusammenarbeit zur Verfügung gestellt.

 

5. Wie ist derzeit der Transport zwischen KETA und Vera organisiert?

Der getrocknete Klärschlamm wird von der KETA mit einem Förderband direkt über eine Bandbrücke zur VERA transportiert.

 

6.      Die Sicherung der Verbrennungsbedingungen in der VERA erfolgt mittels einer mit Faulgas oder Heizöl betriebenen Stützfeuerung. Klärschlämme, Rechengut und Hilfsstoffe werden der Anlage zugeführt. Die Reststoffe aus der VERA, entweder Baustoff (Gips) oder auch zukünftig nicht in der Recyclinganlage behandelte Aschen, Schwermetallschlämme und Altöle, die den gesetzlich zulässigen Entsorgungswegen zugeführt werden müssen abgefahren werden. Soll die Klärschlamm- und Betriebsmittelanlieferung sowie die Abfuhr der Reststoffe sowie zukünftig des Phosphors weiterhin werktags zwischen 7.00 und 20.00 Uhr per LKW erfolgen?

Siehe Antwort zu 2.

 

7.       Wie ändert sich die Anzahl der nötigen An-und Abfuhren nach Eröffnung der erweiterten Anlagen gegenüber dem heutigen Zustand?

Das Verkehrsaufkommen durch die Phosphorrecyclinganlage und durch die Anlagenerweiterung der VERA wird jeweils im Genehmigungsantrag dargestellt werden. Beide Genehmigungsverfahren werden mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt, sodass die Unterlagen im Laufe des Verfahrens ausgelegt werden und dann in der zuständigen Behörde einsehbar sind.

 

8.      Woher werden die anzufahrenden Klärschlämme und anderen Rückstände aus der Abwasserbehandlung stammen? Handelt es sich vor allem oder ausschließlich um auswärtige Klärschlämme und Rechengut?

Die HSE wird künftig im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit neben den hamburgischen Klärschlämmen auch die Klärschlämme des Abwasser­zweck­verbandes Südholstein und der Entsorgungsbetriebe Lübeck mit in der Anlage auf Köhlbrandhöft entsorgen. Im Übrigen siehe Antwort zu 2.

 

9.   Wie wird die Zulieferung vertraglich gesichert? Wird es Mindest- oder Höchstabnahmemengen geben und wer sind die Vertragspartner? Nur  Betriebe an denen HSE bzw. HW beteiligt ist?

10. Welche Fahrstrecken auf hamburgischem Gebiet sind vorgesehen? Wird der Elbtunnel genutzt und neuer Schwerverkehr für die Köhlbrandbrücke erzeugt?

11. Ist die Anlieferung nur per LKW vorgesehen?

12. Östlich des Kraftwerksgeländes anschließend befinden sich die Gleisanlagen des HHLA Container Terminal Tollerort (CTT). Ist eine Erschließung durch ein Anschlussgleis aufs Gelände der HSE-Anlage geplant? Wenn nein, warum nicht?

13. Hat die FHH die zumindest indirekt unter seiner Kontrolle befindliche HSE aufgefordert, im Zuge der Erweiterungen eine Gleiserschließung der Anlage Köhlbrandhöft zu erwägen oder plant sie dieses? Wenn nein, warum nicht?

14. Ist die Anlieferung per Binnenschiff angedacht, dessen verstärkte Nutzung im Hamburger Hafen der Senat sich mit Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt hat?

Siehe Antwort zu 2.