SKA: Euro-VI-Norm bei LKW – Wie ist die Bilanz?

Stephan Jersch

Auf präzise Fragen zur Kontrolle möglicher Manipulationen von Ad Blue-Anlagen in Lkw, die auf Hamburgs Straßen unterwegs sind, möchte der Senat nicht klar antworten, verweigert teils die Antwort ganz.

18. April 2019

 Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 11.04.2019
und Antwort des Senats
- Drucksache 21/16867 -


Betr.:    Euro-VI-Norm bei LKW – Wie ist die Bilanz?

Über die umweltpolitisch wichtige Wirkung der Euro VI-Norm für LKW besteht grundsätzlich kein Zweifel. Immer wieder gibt es aber Berichte über die bewusste Manipulation der Fahrzeuge, um die Einspritzung von AddBlue zu umgehen und damit den Kraftstoffverbrauch zu senken. Seit Mitte 2017 werden Manipulationen dieser Art auch statistisch erfasst. Das Bundesamt für Güterverkehr hat bei Kontrollen zwar nicht die kursierenden Zahlen von 20 Prozent manipulierten LKW bestätigen können, jedoch waren bei den wenigen Verdachtskontrollen, trotz mittlerweile schwer nachzuweisender Manipulationsverfahren, 1,8 Prozent der Fahrzeuge nachweislich manipuliert. Während ein Euro VI-LKW 400 bzw. 460 mg NOx je kWh (je nach Testzyklus) emittieren darf, ist es bei Euro I ca. die 20fache Menge. D.h. ein manipulierter LKW hebt die Einsparungen von 20 Euro VI-LKW auf, sofern man davon ausgeht, dass ein manipulierter LKW zumindest den Euro I-Standard einhält. Damit wird ein Großteil der Umweltentlastung durch die schärfere Abgasnorm wieder aufgehoben.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Die Polizei führt Kontrollen im Schwerlastverkehr in erster Linie mit hierfür besonders geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verkehrsdirektion und der Wasserschutzpolizei durch. Diese finden grundsätzlich im täglichen Dienst statt, aber auch im Rahmen von zielgerichteten Maßnahmen oder Großkontrollen. Dabei werden bei ganzheitlichen Kontrollen auch Umweltbelastungen durch Emissionen überprüft. Sollten sich Anhaltspunkte für eine Manipulation der Adblue-Einspritzung ergeben, werden die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet und das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) informiert. Zur Arbeit des BAG siehe ergänzend hierzu Bundestagsdrucksache 19/8489.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

 

1. Wie viele Kontrollen für LKW und durch welche Stelle gab es in Hamburg, bei denen die Einhaltung der AddBlue-Einspritzung kontrolliert wurde? Bitte seit Beginn der statistischen Erfassung 2017 aufführen.

2. Mit welchem Ergebnis wurden diese Kontrollen durchgeführt?

Die erfragten Daten werden bei der Polizei statistisch nicht erfasst. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

 

3. Wie viele Beamte bzw. Angestellte wurden bei der Polizei der FHH bzw. anderen Dienststellen für Kontrollen der Einhaltung der AdBlue-Einspritzung geschult?

Siehe Vorbemerkung.

 

4. Finden in Hamburg gezielte Kontrollen zur Einhaltung der Abgasgrenzwerte bei LKW statt?
a. Wenn ja: Wie viele waren dies seit Mitte 2017?
b. Wenn nein: Warum nicht?

Nein. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

 

5. Sofern es bei den Kontrollen zur Feststellung der Umgehung der AddBlue-Einspitzung gekommen ist: Welche Bußgelder wurden verhängt?

Seit Mitte 2017 sind keine Verstöße in Zusammenhang mit der Umgehung der AdBlue-Einspritzung zur Anzeige gebracht worden.