SKA: Flughafengenehmigung

Stephan Jersch

Diese Senatsantwort zu verstehen ist mühsam und erfordert umfängliches Studium älterer parlamentarischer Anfragen.

05. März 2019

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 26.02.2019
und Antwort des Senats
- Drucksache 21/16373 -


Betr.:    Flughafengenehmigung

Die Flughafen Hamburg GmbH (FHG) beabsichtigt, in einer Größenordnung von 540 Mio. Euro den Hamburger Flughafen auszubauen, um im Jahr 2035 insgesamt ca. 26 Millionen Passagiere pro Jahr abfertigen zu können. Über verschiedene Genehmigungen wurden bzw. werden u. a. der Umbau der Pier Süd, die Errichtung eines Shuttlebus Gates, der Neubau einer Gepäckanlage mit zusätzlichen Gebäuden, der Umbau der Airport Plaza sowie ein Neubau eines zentralen Vorbaus zugelassen. Die Genehmigungen beziehen sich wesentlich auf die dem Grunde nach festgesetzten Ausbaustufen 1 bis 3 im Planfeststellungbeschluss (Vorfeld 2 Erweiterung) vom 26.05.1998.
Insgesamt wurden in 2018  etwas mehr als 17 Millionen Passagiere am Flughafen Hamburg abgefertigt. Pro Flug waren es durchschnittlich 123 Passagiere. Der durchschnittliche Auslastungsgrad der Flugzeuge betrug damit 78,2 %. Dieser relativ gute Auslastungsgrad macht es wahrscheinlich, dass bei einer Steigerung der jährlichen Passagierzahlen um neun Millionen mit einer erheblichen Ausweitung der Flugbewegungen am Hamburger Flughafen (in 2018: 156.574) zu rechnen ist.

Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Flughafen Hamburg GmbH (FHG) wie folgt:

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Zu welchen Zeitpunkten wurde mit der im Planfeststellungsbeschluss vom 26.05.1998 genehmigten Ausbaustufe 1 begonnen und diese abgeschlossen? Welche zusätzlichen Kapazitäten (bitte in Bezug auf Flugbewegungen und Passagiere mit Darlegung der Berechnungsmethode) wurden dadurch geschaffen?

Die Ausbaustufe 1 hatte den Ausbau des Vorfeldes 2, seiner angrenzenden Flächen und seiner Anbindung zum Gegenstand. Die Baumaßnahmen begannen im Jahr 1998 und wurden im gleichen Jahr abgeschlossen.

Den einzelnen Maßnahmen aus dem 1998 abgeschlossenen Planfeststellungsverfahren können keine eigenen Kapazitätswerte zugerechnet werden.  

 

2. Zu welchen Zeitpunkten wurde mit der im Planfeststellungsbeschluss 26.05.1998 dem Grunde nach genehmigten Ausbaustufe 2 begonnen und diese abgeschlossen? Welche zusätzlichen Kapazitäten (bitte in Bezug auf Flugbewegungen und Passagiere mit Darlegung der Berechnungsmethode) wurden dadurch geschaffen?

Die Ausbaustufe 2 hatte Veränderungen am Vorfeld 2 und den Bau des neuen Terminals 2 (heute „Terminal 1“) zum Gegenstand. Die Bauarbeiten begannen im Jahr 2001, die Inbetriebnahme erfolgte im Jahr 2005. Im Übrigen siehe Antwort zu 1.

 

3. Zu welchem Zeitpunkt wurde bzw. wird mit der im Planfeststellungsbeschluss 26.05.1998 dem Grunde nach genehmigten Ausbaustufe 3 begonnen und wann soll diese abgeschlossen sein? Welche zusätzlichen Kapazitäten (bitte in Bezug auf Flugbewegungen und Passagiere mit Darlegung der Berechnungsmethode) werden dadurch geschaffen?

Die Ausbaustufe 3 hat den Bau einer Passagierabfertigungsanlage („Satellit“) auf Vorfeld 2 zum Gegenstand. Bezogen auf diese Bauphase wurde am 9. November 2018 eine Änderungsplangenehmigung erlassen (siehe Drs. 21/15534). Mit dem Bau des Interimsgebäudes wurde 2018 begonnen. Es soll 2019 fertiggestellt werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 1.

 

4. Welche Kapazitäten in Bezug auf Passagiere und Flugbewegungen wurden durch die Umsetzung der Plangenehmigung vom 31.07.2013 zusätzlich geschaffen?  

5. Welche Kapazitäten in Bezug auf Passagiere und Flugbewegungen werden durch den geplanten Neubau der Gepäckanlagen zusätzlich geschaffenen? 

6. Welches sind die derzeitigen Maximal-Kapazitäten der Start- und Landebahnen pro Stunde und wie sehen diese nach Umsetzung der gesamten Ausbaumaßnahmen aus?

Es entstehen keine zusätzlichen Kapazitäten. Im Übrigen siehe Drs. 21/15534 und Drs. 21/16289.

 

7. Wie groß ist die maximale Kapazität der Passagierabfertigung (Anzahl an Passagieren) am Hamburger Flughafen derzeit und nach Abschluss der Um- und Ausbaumaßnahmen pro Stunde?

Es gibt keine einheitliche Messgröße, die eine Kapazität der Passagierabfertigung pro Stunde beschreibt. Siehe Drs. 21/16289.

 

8. Von welcher Steigerung der jährlichen Flugbewegungen geht der Senat aufgrund eines zusätzlichen Passagieraufkommen von bis zu neun Millionen für die Jahre 2025, 2030 und 2035 aus und auf welchen Annahmen/Methoden basiert diese Berechnung?  

Siehe Drs. 21/15603.