SKA: Gutachten zur zukünftigen Wärmeversorgung, zur Energieeffizienz und zum Klimaschutz in Hamburg
Eine Reihe von fertigen Gutachten zu möglichen Ersatzlösungen für das HKW Wedel liegen noch auf den Schreibtischen der behördlichen Bearbeiter. Sie sollen geheim bleiben, bis die Bearbeiter ihre Arbeit getan haben.
20. Februar 2018
Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 12.02.2018
und Antwort des Senats
- Drucksache 21/11978 -
Betr.: Gutachten zur zukünftigen Wärmeversorgung, zur Energieeffizienz und zum Klimaschutz in Hamburg
Seit dem Übergang in das „Alternativszenario“ für den Ersatz des Heizkraftwerkes Wedel am Ende des Jahres 2015 wurden mehrere Gutachtenaufträge vergeben. Von diesen wurden immer noch nicht alle veröffentlicht. Über weitere Gutachtenaufträge im Zusammenhang mit der zukünftigen Wärmeversorgung, der Energieeffizienz und zum Klimaschutz haben Bürgerschaft und Energienetzbeirat kaum etwas erfahren.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
Entsprechend der Eingangsbemerkung der Fragestellung bezieht sich der Senat bei der Beantwortung der Fragen auf Gutachten, Untersuchungen oder Beratungsleistungen zur zukünftigen Wärmeversorgung, zur Energieeffizienz, zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung im Zusammenhang mit dem Ersatz des Heizkraftwerks Wedel seit Übergang in das Alternativszenario.
Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:
1. Welche Gutachten, Untersuchungen oder Beratungsleistungen zur zukünftigen Wärmeversorgung, zur Energieeffizienz, zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung wurden seit dem 1. Oktober 2016 vom Senat oder von Hamburger Unternehmen oder sonstigen Hamburger Institutionen beauftragt?
a.) | Gutachten und Beratungsleistung „Erneuerbare Energien im Fernwärmenetz Hamburg“ |
b.) | Gutachten „Energiemarktszenario zur Bewertung von Handlungsalternativen für den Ersatz |
c.) | Beratungsleistungen „Projekt Erneuerbare Wärme Hamburg“ (EWH)
|
2. Welchen Gegenstand haben die betreffenden Gutachten jeweils und welche konkrete Fragestellung soll mit den betreffenden Gutachten untersucht werden? Bitte möglichst konkret beschreiben.
a.) | Kurzfristige und langfristige Handlungsoptionen zur Steigerung des Anteils Erneuerbarer
Zusatzauftrag 1:
Zusatzauftrag 2:
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b.) |
Zusatzauftrag:
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c.) | Beratungsleistungen „Projekt Erneuerbare Wärme Hamburg“
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3. Wer wurde mit der Erstellung der Gutachten jeweils betraut?
a.) | Gutachtenvergabe an HIC Hamburg Institut Consulting GmbH |
b.) | Gutachtenvergabe an LBD Beratungsgesellschaft mbH |
c.) | Vergabe von Beratungsleistungen an BET Büro für Energiewirtschaft, Technische Planung |
4. Durch wen erfolgte jeweils die Auftragsvergabe? Bitte die beauftragende Behörde angeben.
a.) | BUE |
b.) | BUE |
c.) | Hamburg Energie GmbH im Auftrag des städtischen Konsortiums (SRH, Hamburg |
5. Welcher Zeitraum ist jeweils für die Erstellung des Gutachtens vorgesehen gewesen und wann wurden die Gutachten tatsächlich erstellt beziehungsweise wann ist mit deren Fertigstellung zu rechnen?
a.) | „Erneuerbare Energien im Fernwärmenetz Hamburg“ Zeitraum: 12.7.2016 – 15.10.2016 Fertigstellung Teil 1: 07.12.2016 Fertigstellung Teil 2: Nach Abschluss der gutachterlichen Arbeit und Abnahme durch die Zusatzauftrag 1: Zeitraum: 28.12.2016 – 15.02.2017 Fertigstellung Teil 1: 15.06.2017 Zusatzauftrag 2: Zeitraum: 16.06.2017 – 31.12.2017 Fertigstellung: Nach Abschluss der gutachterlichen Arbeit und Abnahme durch die |
b.) | „Energiemarktszenario zur Bewertung von Handlungsalternativen für den Ersatz des Zeitraum: 10.10.2016 – 15.12.2016 Zusatzauftrag: Zeitraum: 1.11.2017 – 29.03.2018 Fertigstellung: Nach Abschluss der gutachterlichen Arbeit und Abnahme durch die |
c.) | Beratungsleistungen „Projekt Erneuerbare Wärme Hamburg“ (EWH) Entfällt, da kein Gutachten |
6. Welches finanzielle Auftragsvolumen haben die beauftragten Gutachten jeweils?
a.) | Ca. 100.000 Euro (brutto), davon ca. 35.000 Euro für Zusatzaufträge |
b.) | Ca. 285.000 Euro (brutto), davon ca. 50.000 Euro für Zusatzaufträge |
c.) | Entfällt, da kein Gutachten |
7. Wurden die Verträge zur Gutachtenerstellung öffentlich ausgeschrieben?
Wenn ja, welche Vergabeart wurde gewählt?
Wenn nein, warum nicht?
a.) | Es wurde eine freihändige Vergabe nach § 3 Abs. 5 der Vergabe- und Vertragsordnung |
b.) | Es wurde eine freihändige Vergabe nach § 3 Abs. 5 der VOL/A durchgeführt. Es wurden |
c.) | Entfällt, da kein Gutachten |
8. Wurden den Dienstleistern die erforderlichen Informationen (beispielsweise Daten zum Fernwärmenetz) zu den Hamburger Rahmenbedingungen gegeben?
Wenn nein, warum nicht?
Ja.
9. Welche der Gutachten sind öffentlich zugänglich beziehungsweise werden nach ihrer Erstellung öffentlich zugänglich sein? Wenn keine Veröffentlichung vorgesehen ist: warum nicht?
a.) | Öffentlich zugänglich |
b.) | Öffentlich zugänglich |
c.) | Entfällt, da kein Gutachten. Über die Ergebnisse des Projekts EWH wird regelmäßig in Bürgerschaft und |
10. Welche Finanzmittel wurden für Auftragserweiterungen bei den unter 1. genannten Gutachten in welchen Zeitabschnitten und für welche Gutachtenaufträge beziehungsweise Projektierungsaufträge bereitgestellt beziehungsweise ausgegeben?
Siehe Antworten zu 5. und zu 6.
11. Ein Gutachten von LBD zu „Energiemarktszenarien“ sollte nach Drs. 21/5758 (27.9.2016), Frage 78., Ende November 2016 vorliegen und veröffentlicht werden. In der Sitzung des Energienetzbeirats am 11.5.2017 wurde dem Energienetzbeirat eine Präsentation mit Zwischenergebnissen vorgestellt. Eine Veröffentlichung dieses Gutachtens wurde auf Nachfragen im Energienetzbeirat von der BUE mehrfach angekündigt, zuletzt durch Senator Kerstan in der ENB-Sitzung am 25.1.2018. Dennoch erfolgte bisher keine Veröffentlichung. Aus welchen Gründen wurde die Veröffentlichung immer wieder hinausgeschoben und bis wann wird das Gutachten nunmehr veröffentlicht?
12. Welche vertragsinhaltlichen Veränderungen wurden beim Gutachten von LBD zu „Energiemarktszenarien“ vorgenommen? Welche Inhalte wurden geändert, durch wen und aus welchen Gründen?
Die zuständige Behörde hat unter Einsatz von Gutachtern (BET) und in einem offenen Partizipationsprozess mit relevanten Stakeholdern in 2015/2016 mögliche Handlungsalternativen als Szenarien aufgezeigt und diese mit dem Mehrheitsgesellschafter der VWH eingehend erörtert. Das Gutachten von LBD wurde im Oktober 2016 vergeben. Grundlage waren diese Szenarien für eine Ersatzlösung.
Nach Abschluss dieser Analysephase hat die BUE Anfang 2017 entschieden, dass unter Hinzuziehung der öffentlichen Unternehmen zwei Varianten bevorzugt und mit dem Ziel der Einbindung eines möglichst hohen Anteils an Erneuerbaren Energien untersucht werden sollen (Projekt Erneuerbare Wärme Hamburg). Die Entwicklung der beiden Varianten wurde somit konkreter und unternehmensbezogener.
Parallel hierzu wurde das LBD-Gutachten stärker auf die Erarbeitung von Energiemarktszenarien einschließlich Werttreiberanalyse fokussiert. Die Ergebnisse sind in den Modellierungen und Berechnungen im Rahmen der Systemintegration in das Projekt EWH eingeflossen. Neben den Energiemarktszenarien wird LBD eine Risikoeinschätzung der Erzeugungsalternativen vornehmen, die den unternehmerischen Planungsprozess zur Konkretisierung der Südvariante und die vertiefenden Planungen unterstützen soll. Die quantitative Bewertung von Handlungsalternativen wurde durch die neue Projektstruktur um die unternehmerische Komponente erweitert und in den Kompetenz- und Zuständigkeitsbereich der öffentlichen Unternehmen sowie der Projektleitung verlagert.
Mit den erarbeiteten Ergebnissen wird im Projekt EWH gearbeitet. Die Veröffentlichung erfolgt nach endgültiger Fertigstellung und Abnahme durch die zuständige Behörde.
13. Welche Finanzmittel wurden für Auftragserweiterungen für das Gutachten von LBD zu „Energiemarktszenarien“ in welchen Zeitabschnitten bereitgestellt beziehungsweise ausgegeben?
Siehe Antworten zu 5. und zu 6.
14. Ein zweiter Teil des Gutachtens des Hamburg Instituts, der sich mit den langfristigen Handlungsoptionen (Transformationsstrategie) des Hamburger Fernwärmesystems befassen soll und Leitlinien einer langfristigen Strategie zum Umbau des Erzeugungsportfolios im Fernwärmesystem beschreiben soll, sollte nach Auskünften der BUE vom 20. November.2017 am 8. Dezember 2017 fertiggestellt werden. Ist dieses Gutachten fertig gestellt worden?
Wenn ja, wann?
Wenn nein, warum nicht? Und wann soll die Veröffentlichung erfolgen?
Ein Entwurf des zweiten Teils des Gutachtens liegt der zuständigen Behörde vor und befindet sich in der Abstimmung. Die Veröffentlichung ist nach Fertigstellung und Abnahme durch die zuständige Behörde geplant.
15. Wurden Finanzmittel für Auftragserweiterungen für dieses Gutachten bereitgestellt beziehungsweise ausgegeben?
Wenn ja: Um welche Erweiterungen handelt es sich und wie hoch waren die Mittel dafür?
Siehe Antworten zu 2. und zu 6.