SKA: Hamburg Airport – planlos?

Stephan Jersch

Gezielten Fragen zum laxen Umgang mit dem Nachtflugverbot geht der Hamburger Senat weiterhin aus dem Weg.

2. Mai 2017


Schriftliche Kleine Anfrage

des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 25.04.2017

und Antwort des Senats

- Drucksache 21/8853 -


Betr.: Hamburg Airport – planlos?

Nach Angaben des Vorsitzenden der Geschäftsführung des Hamburger Flughafens, Michael Eggenschwiler, ist der Sommerflugplan 2017 am 26. März 2017 in Kraft getreten. Gleichwohl sucht man am Flughafen vergeblich nach einem Flugplan. Auch die Website des Flughafens (https://hamburg-airport.de) liefert keinen Flugplan (Stand 21.4.2017); Links und Suchergebnisse führen lediglich zu einer allgemeinen Broschüre (https://www.hamburg-airport.de/media/170322_MeinAirport_screen.pdf). Diese enthält nur Flugziele und Wochentage, an denen diese Ziele angeflogen werden. Die für einen Flugplan üblichen und nötigen Angaben zu Zeiten und Flugnummern fehlen. Insbesondere Fluggäste, aber auch Anwohnerinnen und Anwohner müssen somit die fehlenden Angaben bei den einzelnen Fluggesellschaften erfragen. Ist dies seitens der Flughafen-Haupteigentümerin, der Stadt Hamburg, so gewollt?

Dies vorangestellt frage ich den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Flughafen Hamburg GmbH (FHG) wie folgt:

1. Warum gibt es – im Gegensatz zu den meisten anderen deutschen Flughäfen – in Hamburg seit Kurzem keinen umfassenden Flugplan mehr, der die konkreten Ankunft- und Abflugzeiten umfasst?

2. Liegt den Kontrollbehörden (BUE und BWVI) ein aktueller Flugplan mit konkreten Ankunft- und Abflugzeiten vor?

     1. Wenn ja, warum wird dieser nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt?

     2. Wenn nein, wie nehmen die Behörden ihre Kontrollpflicht (z. B. bzgl. Flügen nach 23 Uhr, die von der Verspätungsregelung („Genehmigungsfiktion“) Gebrauch machen) wahr?

Die Fluggesellschaften passen ihre Flugplanungen fortlaufend an, so dass es auch während eines laufenden Flugplans immer wieder zu Verschiebungen einzelner Planzeiten kommt. Mit Blick auf die sicherzustellende Aktualität der Daten sowie im Zuge der Digitalisierung hat sich die FHG daher entschlossen, anstatt eines gedruckten Sommerflugplans alle Informationen tagesaktuell im Internet bereitzustellen. Auf der Internetseite www.hamburg-airport.de/ und unter www.hamburg-airport.de/de/ankunft.php sowie unter www.hamburg-airport.de/de/abflug.php ist es möglich, sich über die geplanten Flugzeiten für den laufenden sowie für den nächsten Tag zu informieren.

Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) erhält darüber hinaus zur Ausübung ihrer Aufgaben wöchentlich eine Aufstellung der geplanten Flüge von der FHG.

3. Wie viele Flugbewegungen (getrennt nach Linien- und Touristikflügen sowie Frachtflügen, Leerflügen, privaten „Taxiflügen“, Militärflügen, Polizeiflügen, medizinischen Notflügen etc.) gab es seit Jahresbeginn bis einschließlich 21.4.2017 zwischen 23 und 24 Uhr sowie zwischen 0 und 6 Uhr? Bitte nach Fluggesellschaften bzw. Eigner und Abflug- bzw. Zielflughäfen nächteweise aufschlüsseln.

Siehe Anlagen 1 und 2. Insbesondere für die Linien- und Touristikflüge war eine weitere Aufschlüsselung nach Fluggesellschaften bzw. Eigner und Abflug- bzw. Zielflughäfen aufgrund der Kürze der Zeit, die zur Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stand, nicht möglich.

4. Wie viele Einzelausnahmegenehmigungen für Flüge zwischen 0 und 6 Uhr wurden seit Jahresbeginn von welchen Fluggesellschaften beantragt und wie viele wurden für jeweils welche Fluggesellschaften erteilt? Bitte detailliert mit den jeweiligen Genehmigungsgründen aufführen.


Antragsdatum

Antragsteller

Flugnummer

Entscheidung

Genehmigung genutzt

Grund

08.01.2017

EasyJet

EZY3451

Erteilung

nein

Witterung

13.01.2017

Germanwings

4U 7037

Erteilung

ja

Witterung

13.01.2017

Luxair

LG 9563

Erteilung

nein

Unbegleiteter Minderjähriger  

10.02.2017

TAP Portugal

TAP 564

Ablehnung


12.02.2017

EasyJet

EZY3498

Erteilung

ja

Flughafensperrung 

12.02.2017

Eurowings

EW 4767

Erteilung

nein

 

07.03.2017

Condor

DE 1441

Erteilung

nein

Fluglotsenstreik 

01.04.2017

Niki

HG2587

Erteilung

ja

Medizinisch begleiteter Passagier  

01.04.2017

Niki

HG2433

Erteilung

ja

Witterung 

01.04.2017

Niki

HG7633

Ablehnung


02.04.2017

Norwegian

D85601

Ablehnung


13.04.2017

British Midland

BMI 1838

Ablehnung

-


 

5. Teilt der Senat die Ansicht, dass Flüge nach 24 Uhr einer Einzelausnahmegenehmigung bedürfen? Wenn nein:

     1. Wie begründet der Senat seine Ansicht?

     2. Welche Flüge sind hiervon ausgenommen (bitte den Zweck dieser Flüge detailliert angeben)?

Die in Hamburg geltenden Nachtflugbeschränkungen sind im Luftfahrthandbuch veröffentlicht. Siehe http://www.hamburg.de/contentblob/143706/675c4ad542b8509352d5e92c44625990/data/nachtflugbeschraenkungen.pdf

6. Wie groß ist die Anzahl sowie der Anteil der unter b. genannten Flüge an den gesamten Flugbewegungen in der Zeit von 0 bis 6 Uhr (bitte für die vergangenen zehn Jahre jahresweise in absoluten Zahlen und in relativen Anteilen angeben)?

Die entsprechende Statistik ist erst seit dem Jahr 2010 verfügbar:

Jahr

Flüge unter Ziffer 1.6 Luftfahrthandbuch

Flüge insgesamt

Anteil

2010

149

310

48 %

2011

134

167

80 %

2012

176

203

87 %

2013

118

139

85 %

2014

130

164

79 %

2015

120

146

82 %

2016

116

147

79 %

 

7. Wie hoch ist das Aufkommen an zusätzlichen Flugbewegungen zwischen 23 und 24 Uhr sowie zwischen 0 und 6 Uhr, das im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel im Juli geplant bzw. zu erwarten ist? Bitte nächteweise nach Datum und konkretem Grund aufschlüsseln?

8. Über welche Start- und Landebahnkonstellationen sollen diese Flüge abgewickelt werden?

Derzeit sind konkrete Aussagen über den Umfang möglicher Beeinträchtigungen der allgemeinen Luftfahrt sowie über das Aufkommen an zusätzlichen Flugbewegungen, die im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel stehen werden, noch nicht möglich.

9. Ist vorgesehen, die betroffene Bevölkerung vorab über das Ausmaß der zusätzlichen Fluglärmbelastung in Kenntnis zu setzen?

     1. Wenn ja, wann und wie?

Sobald den zuständigen Behörden Erkenntnisse über die zu erwartenden Flugbewegungen vorliegen, werden sie die Betroffenen informieren. Daran wird auch die Fluglärmschutzbeauftragte durch entsprechende Veröffentlichungen auf der Homepage www.hamburg.de/Fluglaerm mitwirken.

Auf der Internetseite des Hamburger Flughafens (https://www.hamburg-airport.de/de/g20.php) wird die betroffene Bevölkerung zudem durch Antworten auf häufige Fragen informiert. Die bereitgestellten Informationen werden ständig aktualisiert und erweitert.

     1. Wenn nein, warum nicht?

Entfällt.

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