SKA: Herbst-Ministerpräsidentenkonferenz 2017 zur Zukunft von ARD, ZDF und Deutschlandradio

Stephan Jersch

Einige unverbindliche Antworten auf Fragen zu Eckpunkten, Annahmen und Willensbekundungen bezüglich der Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks/Fernsehen.

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 21/11520
21 . Wahlperiode
12.01.18


Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 04.01.18
und Antwort des Senats


Betr.: Herbst-Ministerpräsidentenkonferenz 2017 zur Zukunft von ARD, ZDF und Deutschlandradio

Vor dem Hintergrund der Ministerpräsidentenkonferenz im Herbst 2017 frage ich den Senat:

Bei den Diskussionen um Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geht es darum, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk als wichtiger Säule des Mediensystems einen rechtlichen und finanziellen Rahmen zu geben, um sich zukunftssicher weiterentwickeln zu können. Die Rundfunkanstalten haben auf Basis des Beschlusses der Ministerpräsidenteninnen und -präsidenten auf ihrer Jahreskonferenz 2016 Reformvorschläge vorgelegt, die auf der Jahreskonferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten im Oktober 2017 erörtert wurden. Ein Beschluss wurde dazu nicht gefasst. Die Diskussion soll in diesem Jahr fortgesetzt
werden.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Aussagen der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein wie folgt:

1. Wie bewertet der Senat die Ergebnisse der Herbst-Ministerpräsidenten-Konferenz 2017 in Bezug auf die Beratungen zu „Auftrag und Strukturoptimierung der öffentlich-rechtlichen Sender“?

2. Welche Positionen vertritt der Senat zur Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seiner digitalen Möglichkeiten?

Siehe Vorbemerkung. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst.

3. Welche Ergebnisse der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz wurden bisher in staatsvertragliche Regelungen umgesetzt? Wie werden sie von dem Senat bewertet? Welche Ergebnisse werden demnächst in staatsvertragliche Regelungen umgesetzt werden?

4. Zu welchen aus der Sicht des Senats relevanten Themen der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz gab es keine Einigung und welche aus Sicht des Senats relevanten Themen wurden nicht besprochen?

Im Zuge der Beratungen in der Bund-Länder-Kommission ist durch die Länder ein neuer Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) verabschiedet worden (siehe dazu Drs. 21/3931). Das Kartellrecht wurde durch den Bund auf der Grundlage des Abschlussberichts novelliert (9. Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 1. Juni 2017). Außerdem sind die Beratungen in der Bund-Länder-Kommission Grundlage für die noch laufenden Beratungen zur Änderung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (Richtlinie  2010/13/EU) im Rat.

Welche Ergebnisse die Länder demnächst in staatsvertragliche Regelungen umsetzen werden, ist Gegenstand noch bevorstehender Beratungen im Länderkreis.

Zu den Ergebnissen der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz siehe www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/BKM/2016/2016-06-14-medienkonvergenz-bericht-blk.pdf. Der Bericht führt auch die Themen auf, zu denen es unterschiedliche Auffassungen zwischen Bund und Ländern gab.

5. Welche der bundesweit lizensierten kommerziellen Fernsehprogrammveranstalter haben im Programm gegen Regelungen aus dem Rundfunkstaatsvertrag verstoßen? Bitte auflisten: In wie vielen Fällen gegen Bestimmungen des Jugendschutzes? In wie vielen Fällen gegen Vorgaben aus § 6 Absatz 2 RFSTV?

Nach Auskunft der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) im Jahr 2017 in acht Fällen bei bundesweiten Fernsehprogrammen einen Verstoß gegen den JMStV festgestellt. Dies betrifft die Sender Sat.1 (vier Verstöße) sowie RTL, NICKELODEON, Tele 5 und ProSieben (jeweils ein Verstoß). Verstöße gegen § 6 Absatz 2 RfStV sind der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein nicht bekannt.

6. In der Protokollnotiz aller Länder zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag 2008 heißt es: „Die Länder bekräftigen ihre Auffassung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Bereich Film- und Fernsehproduktionen Unternehmen sowie Urhebern und Leistungsschutzberechtigten ausgewogene Vertragsbedingungen und eine faire Aufteilung der Verwertungsrechte gewähren soll. Sie fordern die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf, dazu in ihren Selbstverpflichtungen nähere Aussagen zu treffen.“
In der Protokollnotiz aller Länder zum 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag 2016 heißt es: „Die Länder erkennen die Fortschritte hinsichtlich ausgewogener Vertragsbedingungen zwischen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und den Film- und Fernsehproduktionsunternehmen sowie den Urhebern und Urheberinnen und Leistungsschutzberechtigten an, die in den letzten Jahren durch Vereinbarungen der Partner erreicht wurden. Sie gehen davon aus, dass dieser Prozess fortgesetzt und in diesem Rahmen unter anderem die Verwertungsrechte angesichts der erweiterten Verbreitungsmöglichkeiten angemessen zwischen den Vertragspartnern aufgeteilt und angemessene Lizenzvergütungen vereinbart werden. Die Länder erwarten von ARD, ZDF und Deutschlandradio, dass sie die von ihnen bei der KEF angemeldeten und von der KEF anerkannten Mittel für die Kategorie Programmaufwand auch für diesen Zweck einsetzen, wobei auch gesellschaftsrechtlich von den Anstalten unabhängige Produzenten angemessen berücksichtigt werden sollen. Sie gehen davon aus, dass die zuständigen Gremien der Rundfunkanstalten die Mittelplanung und -verwendung insoweit besonders beobachten.“
Sieht der Senat diese Protokollnotizen als umgesetzt an?

Wenn nein: warum nicht?

Die ARD und die Produzenten haben „Eckpunkte für ausgewogene Vertragsbedingungen und eine faire Aufteilung der Verwertungsrechte bei Produktionen für die Genres Fiktion, Unterhaltung und Dokumentationen“ im Dezember 2015 geschlossen. Das ZDF und die Produzenten haben im Dezember 2016 „Rahmenbedingungen einer fairen Zusammenarbeit“ vereinbart. Die den „Eckpunkten“ und „Rahmenbedingungen“ zugrunde liegende Thematik wird laufend weiter erörtert.

Im Übrigen waren die in den Fragen 3. bis 6. angesprochenen Aspekte nicht Gegenstand der Jahreskonferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten im Oktober 2017.