SKA: Interimsgebäude am Flughafen Helmut- Schmidt

Stephan Jersch

Ein 20 Jahre alter Planfeststellungsbeschluss dient jetzt als Genehmigungsgrundlage eines dritten Terminals des Helmut-Schmidt-Flughafens. Daran findet der Senat nichts, weil das Gebäude "nur" eine baustellenbedingte Einschränkung auf dem Flughafen ausgleichen soll. Zu mehr Flugverkehr soll diese Maßnahme angeblich nicht führen - wohl aber ihn ermöglichen?

23. November 2018

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 15.11.2018
und Antwort des Senats
- Drucksache 21/15043 -


Betr.:    Interimsgebäude am Flughafen Helmut- Schmidt

Die Flughafen Hamburg GmbH (FHG) geht in ihrer Planung für das Jahr 2020 von insgesamt 18,4 Mio. Passagieren aus. Vor diesem Hintergrund sind verschiedene Aus- und Umbauten vorgesehen. So ist auf dem Gelände des Flughafens Hamburg auf dem Vorfeld 2 ein sogenanntes Interimsgebäude geplant, das zunächst für 15 Jahre genutzt werden soll (siehe Drucksache 21/14541). Dieses Gebäude soll dem Boarding dienen und wird durch 10 Flugzeugstellplätze ergänzt.

Bei dem Shuttlebus-Gate handelt es sich um einen Interimsbau, der einen Ausgleich für bestehende Anlagen schaffen soll, die während des Umbaus der Pier Süd und der Gepäckanlage nicht benutzt werden können. Dieses Gebäude wird im Gegensatz zu einem konventionellen Terminal, dessen Nutzung für rund 40 Jahre veranschlagt wird, grundsätzlich nur für die Übergangszeit der Bauarbeitenbenötigt. Anders als ein Terminal hat das neue Gebäude kein eigenes Check-In, keine Sicherheitskontrolle, keine Gepäckförderanlage und ist nicht öffentlich zugänglich. Da noch nicht endgültig feststeht, wie lange die Bauaktivitäten dauern werden, wurde bei der Planung eine mögliche Benutzungsdauer von 15 Jahren zugrunde gelegt.

Bereits im Sommer des Jahres 2017 wurden die Pläne unter anderem im Ausschuss Öffentliche Unternehmen der Hamburgischen Bürgerschaft vorgestellt. Auch in dem Dialogforum „Allianz für den Fluglärmschutz“ sowie in der Fluglärmschutzkommission wurden die Pläne im Jahr 2017 diskutiert.

Mit dem Shuttlebus-Gate werden keine zusätzlichen Flugzeugpositionen auf Vorfeld 2 geschaffen. Das Gebäude der Shuttlebus-Gates wird zwischen bereits vorhandenen Positionen gebaut.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:


Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Die Errichtung des Interimsgebäudes erfolgt laut Drucksache 21/14541 zusätzlich zu der 2013 von der BWVI genehmigten Umgestaltung der Pier Süd, Vorfeld 1 Süd (Az.: 768.2423-002). Welche Genehmigung wurde für die Errichtung des Interimsgebäudes erteilt? Bitte zuständige Behörden und Aktenzeichen angeben.  

Mit Planfeststellungsbeschluss vom 26. Mai 1998 (Az.: 764.525-4) genehmigte die damalige Wirtschaftsbehörde der FHG die „Erweiterung des Vorfeldes 2 auf 23 Abfertigungspositionen sowie für weitere Infrastrukturmaßnahmen und für den Bau eines Vorfeldes 3 für die Allgemeine Luftfahrt“. Die mit dem Planfeststellungsbeschluss zugelassenen baulichen Veränderungen waren in drei Ausbaustufen beantragt worden. Die dritte Ausbaustufe sieht die zeitlich nicht begrenzte Herstellung eines sog. Satellitengebäudes vor. Die detaillierte Ausgestaltung des Bauwerks behielt der Planfeststellungsbeschluss einem später durchzuführenden Baugenehmigungsverfahren vor.

Auf Antrag der FHG erließ die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) am 9. November 2018 eine „Plangenehmigung für die Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 26. Mai 1998 (Erweiterung des Vorfelds 2) im Hinblick auf die Gestaltung des Satellitengebäudes (Shuttle Gates)“ (Az.: 768.2423-008). Der Planfeststellungsbeschluss vom 26. Mai 1998 wurde in folgenden Punkten geändert:

Abweichend vom Planfeststellungsbeschluss soll es keine Fluggastbrücken (sog. Finger) geben. Die 14 Flugzeugpositionen, die durch das Gebäude erschlossen werden, werden über ebenerdige sog. Walk-In/Walk-Out-Gates erreicht.

Auf die unterirdische Verbindung durch das PTS wird verzichtet. Stattdessen wird das Abfertigungsgebäude dauerhaft mit vergrößerten Bussen im Shuttledienst angefahren.

Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat auf Antrag der FHG am 15. November 2018 eine Genehmigung „Geb. 336 – Neubau eines Hallengebäudes als Sammelbusgate (Shuttle-Gate, Vorfeld 2) für die Passagierabfertigung“ befristet bis zum 15. November 2033 erteilt (Gz.: N/WBZ/00521/2018).


2. Geht der Senat davon aus, dass die für mindestens 15 Jahre ausgelegte Nutzung des Interimsgebäudes mit 10 Flugzeugstellplätzen eine luftseitige Kapazitätserweiterung im Sinne des LuftVG darstellt?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche verfahrensrechtlichen Konsequenzen ergeben sich daraus?

Nein. Die luftseitige Kapazität eines Flughafens wird ausschließlich bestimmt durch die Zahl der Flugbewegungen, die auf den vorhandenen Start- und Landebahnen abgewickelt werden können. Die gekreuzten Start- und Landebahnen am Hamburg Airport lassen derzeit 48 Flugbewegungen pro Stunde zu.


3. Es soll bei der BWVI aktuell ein Antrag der FHG auf Änderung des Planfeststellungsbeschlusses zur Flughafenerweiterung (Erweiterung Vorfeld 2 auf 23 Abfertigungspositionen) vom 26.05.1998 vorliegen. Dazu folgende Fragen:

a. ggfs. wann wurde der Antrag bei der BWVI gestellt?

Der Antrag ging bei der BWVI am 18. Mai 2018 ein.


b. Was genau ist Gegenstand des Änderungsantrages?

Siehe Antwort zu 1.


c. Welches Verfahren einschließlich einer möglichen Beteiligung der Öffentlichkeit ist dafür vorgesehen?

Das Verfahren wird in § 76 Absatz 1 i.V.m. § 74 Abs. 6 Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HmbVwVfG) geregelt. Da eine Planänderung vor Fertigstellung des im Jahr 1998 planfestgestellten Vorhabens vorlag und die Voraussetzungen nach § 74 Abs. 6 HmbVwVfG erfüllt waren, hat die BWVI die von der FHG beantragte Plangenehmigung erlassen. Rechte anderer werden nicht beeinträchtigt, mit den Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich berührt wird, wurde das Benehmen hergestellt und auch nach anderen Rechtsvorschriften ist keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschrieben (vgl.  § 74 Abs. 6 HmbVwVfG).


d. Wann ist mit einer Entscheidung der BWVI zu rechnen?
    
Die BWVI hat die Plangenehmigung am 9. November 2018 erlassen.


4. Die FHG hat beim Bezirksamt Hamburg-Nord eine ergänzende Baugenehmigung für Hochbauten auf dem Flughafengelände beantragt. Was genau ist Gegenstand des Antrags und wann wurde dieser gestellt?

Der Antrag „Geb. 336 - Neubau eines Hallengebäudes als Sammelbusgate (Shuttle-Gate, Vorfeld 2) für die Passagierabfertigung“ wurde am 13. Februar 2018 gestellt.