SKA: Korrekte Bilanzierung der CO2-Emissionen aus Müllverbrennungsanlagen

Stephan Jersch

Wenn die "richtige" Methode angewandt wird, nämlich nicht die tatsächliche Verursacherbilanz, dann erzeugt die Müllverbrennung überhaupt keine Treibhausgase und trägt klimaneutral zur Wärmegewinnung bei. So rechnet sich der Senat jedenfalls die Sache schön.

22. Februar 2019
Schriftliche Kleine Anfrage

des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) 14.02.19

und Antwort des Senats

- Drucksache 21/16241 -


Betrifft:    Korrekte Bilanzierung der CO2-Emissionen aus Müllverbrennungsanlagen

In Hamburg wird seit geraumer Zeit kontrovers über Methoden diskutiert, nach denen die CO2-Emissionen aus Müllverbrennungsanlagen in Hamburg zu bilanzieren sind.
Die Hamburger Behörde für Umwelt und Energie (BUE) vertritt seit etwa zwei Jahren die Position, dass für die Müll-Fernwärme generell keine CO2-Emissionen anzunehmen sind, sondern dass die CO2-Emissionen, die bei der Müllverbrennung entstehen, den „vorgelagerten Wertschöpfungsstufen“ zuzuschlagen wären. Über den CO2-freien Brennstoff Müll hinaus wären der Müllwärme nur geringe Emissionen für den Pumpstrom zuzuschreiben. Die BUE beruft sich dabei auf Vorschläge des Interessenverbands der Fernwärmeerzeuger AGFW.
Da bereits gegenwärtig ein beträchtlicher Teil der Fernwärme im zentralen Hamburger Fernwärmesystem durch Verbrennung von Müll gewonnen wird und bei der so genannten Südvariante des Ersatzes für das HKW Wedel noch weitere Müll-Fernwärme hinzukommen soll, wird die vorhergesagte Höhe der gesamten CO2-Emissionen des zentralen Fernwärmenetzes beträchtlich abgesenkt, wenn bei der CO2-Bilanzierung der Auffassung der BUE gefolgt wird.
In einem Gutachten von Prof. D. Rabenstein (HCU Hamburg), „Bilanzierung von CO2-Emissionen aus Müllverbrennungsanlagen in Hamburg“ (7.1.2019), das dem Hamburger Energienetzbeirat (ENB) zu seiner Sitzung am 24.1.2019 vorgelegt wurde, wurde ausgeführt, dass die von der BUE vertretene Auffassung falsch und die besondere Behandlung von Müll-Fernwärme bei der CO2-Bilanzierung unzulässig ist. Wegen angeblichen Zeitmangels wurde der Tagesordnungspunkt 5 des ENB, in dem ein zu diesem Gutachten gehörender Antrag des Hamburger Energietisches (HET) behandelt werden sollte, auf die nächste Sitzung des ENB vertagt, die erst am 18.4.2019 stattfinden wird.
Das genannte Gutachten kommt auf Seite 17 zu dem Ergebnis, dass sich bei einer korrekten Bilanzierung der CO2-Emissionen des zentralen Hamburger Fernwärmesystems ab 2030 CO2-Emissionswerte ergeben, die um rund 60 % höher sind, als diejenigen, die dem Hamburger Energienetzbeirat am 29.11.2018 als Ergebnis der Projektierung, für die die BUE federführend ist, angegeben wurden.
Im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Rückkaufs des zentralen Fernwärmesystems wurde auch der Haushaltsausschuss in gleicher Weise irreführend unterrichtet. Das geht aus Anlage 2 zu Drs. 21/50 (Haushaltsausschuss) hervor. In der Tabelle einer enthaltenen Protokollerklärung sind für die Fernwärmebeiträge der Müllverbrennungsanlagen sehr niedrige CO2-Emissionen angegeben, die der von der BUE vertretenen Auffassung entsprechen dürften.
Das Gutachten von Prof. Rabenstein beruft sich unter anderem auf ein Hintergrundpapier von Dr. S. Bode (arrhenius-Institut) zur „Bilanzierung von Treibhausgasemissionen“ vom 30.3.2011, das von der Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt in Auftrag gegeben wurde. In diesem wird klargestellt, dass in jedem Fall, die einmal gewählte Bilanzierungsmethode konsequent zu verwenden ist und nicht verschiedene Bilanzierungsmethoden miteinander zu vermischen sind. Gegen diese Regelung verstößt das Vorgehen der BUE, wenn sie bei der Bilanzierung von Müllwärme offensichtlich eine CO2-footprint-Methode und bei der Bilanzierung der übrigen Fernwärmebeiträge die Verursacherbilanz-Methode zusammen mit der Finnischen Methode für Wärmekopplungsanlagen einsetzt.
Am 26.2.2010 hat Staatsrat Holger Lange die Hamburger Energieversorger schriftlich darauf hingewiesen, dass „Klarheit bei der Zuordnung von Emissionsfrachten unerlässlich“ sei und sie ersucht, sich bei der CO2-Bilanzierung an die Finnische Methode zu halten, die im Rahmen der Verursacherbilanz eingesetzt wird. Aus dem Gutachten von Prof. Rabenstein geht hervor, dass sich die Betreiber der Müllverbrennungsanlagen Rugenberger Damm (MVR) und Borsigstraße (MVB) in den vergangenen Jahren zumindest soweit daran hielten, dass sie die CO2-Emissionen der Müllverbrennung korrekt bilanzierten. Umso erstaunlicher ist es, dass sich die BUE, der Aufsichtspflichten zukommen, seit etwa 2017 nicht mehr an die konsequente Anwendung der Verursacherbilanz halten will.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Zur Bilanzierung von CO2-Emissionen existiert eine Vielzahl unterschiedlicher Methoden und Verfahren. Diese Verfahren sind aus verschiedenen Bedarfen, Anforderungen und Zielsetzungen heraus entstanden. Sie unterscheiden sich u.a. in der methodischen Herangehensweise und den gesetzten Bezugsebenen.
Für eine städtische CO2-Gesamtbilanz sind alle Methoden für sich nur eingeschränkt geeignet, die CO2-Emissionen sachgerecht abzubilden. Dies wird auch in einem durch die zuständige Behörde beauftragten „Hintergrundpapier Bilanzierung von Treibhaugasemissionen“ des arrhenius Instituts für Energie- und Klimapolitik vom 3. November 2011 deutlich. Dort wird ausgeführt:
„Es existiert eine ganze Reihe von Bilanzierungsmethoden für Treibhausgas-Emissionen, von denen keine als die allein richtige angesehen werden kann.
Wenn es um nationale und internationale Ziele geht, wird die Quellenbilanz herangezogen, sie ist die Basis internationaler Abkommen. Bei regionalen Klimaschutzplänen geht es im Gegensatz dazu darum, zu identifizieren, welche lokalen Handlungsmöglichkeiten bestehen. Hierfür hat sich die Verursacherbilanz als sinnvoll erwiesen. Wenn es dagegen um die Handlungsoptionen Einzelner geht, dann kann es hilfreich sein, den persönlichen Fußabdruck einschließlich indirekter Emissionen zu betrachten.
Daneben existieren Berechnungsmethoden für einzelne Projekte zur Minderung von Treibhausgasemissionen. Alle diese Methoden bestehen nebeneinander. Es hängt von der jeweiligen Aufgabenstellung ab, welche angemessen und sinnvoll einzusetzen ist. Wichtig ist in jedem Fall, die einmal gewählte Bilanzierungsmethode konsequent zu verwenden und nicht verschiedene Methoden miteinander zu vermischen. Für Hamburg gilt, dass das von Senat und Bürgerschaft verabschiedete CO2- Minderungsziel von 40% bis 2020 gegenüber den Emissionen von 1990 auf der Basis der Verursacherbilanz formuliert wurde. Sie ist daher der alleinige Maßstab für die Zielerreichung. Andere Berechnungen, z.B. für einzelne Projekte, können Hinweise darauf geben, ob sich Hamburg auf dem richtigen Weg befindet.“
Im Rahmen des Hamburger Klimaplans (Drs. 21/2521) werden deshalb zwei Methoden, die einander ergänzen sollen, eingesetzt:
Top Down: Nach der Verursacherbilanz des Statistikamtes Nord,
Bottom up: CO2 Minderungsbeitrag einzelner Projekte nach den Empfehlungen des Wuppertal Instituts zur Wirksamkeitsanalyse des Klimaplans.

Die bei der Müllverbrennung entstehenden CO2-Emissionen werden bei der Bilanzierung berücksichtigt. Die zuständige Behörde plant keine Änderungen an der Bilanzierungspraxis.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

 

1. Welche der Bilanzierungsarten – Quellenbilanz, Verursacherbilanz oder eine der CO2-footprint-Methoden – wird von der FHH bei ihren Treibhausgas-Bilanzierungen eingesetzt?

Siehe Vorbemerkung.

 

2. Seit wann wird die betreffende Bilanzierungsmethode von der FHH eingesetzt?

Die Verursacherbilanz (Top Down) wird von der FHH seit 2003 eingesetzt. Der CO2 Minderungsbeitrag einzelner Projekte (Bottom Up) wird von der FHH seit 2007 eingesetzt.

 

3. Wie bewertet der Senat die oben zitierte Feststellung des Hintergundpapiers von Dr. Bode dass in jedem Fall die einmal gewählte Bilanzierungsmethode konsequent zu verwenden sei und nicht verschiedene Bilanzierungsmethoden miteinander zu vermischen seien? Teilt der Senat diese Auffassung? Wenn nein: Aus welchen Gründen?

Grundsätzlich sollte ein gewählter Bilanzierungsansatz beibehalten werden. Der Senat behält sich vor, entsprechend den Anforderungen auch andere Methoden anzuwenden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.  

 

4. Weshalb ist dieses Hintergrundpapier, das die Hamburger Behörde BSU in Auftrag gegeben hat, nicht im Internet zu finden im Gegensatz zu einem Gutachten mit dem gleichen Titel vom Juli 2011, das vom gleichen Autor für das Bundesumweltministerium ausgearbeitet wurde?

Die Pflicht zur Veröffentlichung von Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz wurde mit Inkrafttreten des Gesetzes am 6. Oktober 2012 wirksam. Eine Veröffentlichungspflicht für das „Hintergrundpapier Bilanzierung von Treibhaugasemissionen“ des arrhenius Instituts für Energie- und Klimapolitik vom 3. November 2011 bestand bei Abgabe somit noch nicht. Die Veröffentlichung ist aus Anlass dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage erfolgt, siehe dazu:

http://daten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetRessource100/GetRessource100.svc/0fd9d3f9-f836-4104-a0ea-08a8834e4496/Akte_UI820.00-02.pdf.

 

5. Unterstützt der Senat die von der BUE eingesetzte Art der Bilanzierung von Fernwärme aus Hamburger Müllverbrennungsanlagen? Wenn ja: aus welchen Gründen?

Die Methodik zur Bilanzierung von Fernwärme aus Hamburger Müllverbrennungsanlagen wurde vom Länderarbeitskreis Energiebilanzen der Statistikämter entwickelt und wird vom Senat nicht in Frage gestellt.

 

6. Wird sich der Senat darum bemühen, dass den betroffenen Bürgerschaftsausschüssen und der Hamburger Bürgerschaft von der BUE oder von einer anderen Stelle neue CO2-Bilanzen der geplanten zukünftigen Fernwärmeversorgung vorgelegt werden, in denen eine Korrektur der vorhergesagten CO2-Emissionen der Müllverbrennungsanlagen vorgenommen wurde? Wenn nein: Aus welchen Gründen nicht?

Für andere Anforderungen als die städtische CO2-Bilanzierung, z.B. beim Vergleich von Technologien und Varianten oder der Bilanzierung von Unternehmen und Produkten werden dem jeweiligen Zweck und Kontext entsprechende weitere Methoden angewandt, siehe dazu auch Vorbemerkung und Antwort zu 3.