SKA: Luftmesstationen in Hamburg lückenhaft

Stephan Jersch

Es wird bezweifelt, dass Anzahl und Verteilung von Hamburgs Luftmessstationen das Ausmaß der Verschmutzung ausreichend erfassen können. Die Senatsantwort scheint diesen Zweifel nicht auszuräumen, auch wenn das Luftmessnetz rechtskonform ausgestaltet ist.

26. März 2019

Schriftliche Kleine Anfrage

der Abgeordneten Mehmet Yildiz und Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 18.03.2019

und Antwort des Senats
- Drucksache 21/16558 -


Betr.: Luftmesstationen in Hamburg lückenhaft

Das Hamburger Luftmessnetz ist schon seit über drei Jahrzehnten aktiv am messen und hat sich kontinuierlich vergrößert. Dabei ist das Zentrum rund um Altona sehr engmaschig mit Luftmessstationen ausgestattet, an den geografischen Rändern nimmt die Dichte deutlich ab.

Auffällig ist vor allem, dass weder in Billstedt, Mümmelmannsberg, Öjendorf, Kaltenbergen und Kirchdorf Süd eine Messstation vorhanden ist, obwohl es hier auch durch die u.a. B5 zu erheblichen Belastungen von Feinstaub, Ozon oder Stickoxiden (Nox Emission) kommen kann.

Des Weiteren ist hier auch das östliche Autobahnkreuz von Hamburg, sodass es zu einer ganzwöchigen hohen Nutzung dieser Autobahnen kommt. Es ist nicht verständlich, warum nicht auch hier engmaschiger gemessen wird, auch weil hier eine hohe Einwohnerdichte als Faktor noch dazukommt. Wahrscheinlich werden nämlich in den hier genannten Bezirken bzw. Stadtteilen die Schadstoffbelastungen durch den Autobahn und Stadtverkehr enorm hoch sein. Insbesondere die Autobahnen A1, A 25 und die A 255 sind regelmäßig überfüllt und verursachen so zahlreiche Staus im Jahr.  

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Die stationären Messungen des Luftmessnetzes und die Beurteilung der Luftqualität erfolgen auf Grundlage der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) und den darin angeführten Kriterien. In Anlage 3 der 39. BImSchV sind die Kriterien zur großräumigen und kleinräumigen Ortsbestimmung der Probenahmestellen vorgegeben, deren Mindestanzahl wird in Anlage 5 festgesetzt. Für die Messung von Ozonwerten sind in den Anlagen 8 und 9 weitere diesbezügliche Kriterien angeführt.

In Hamburg werden 12 Luftmessstationen zur amtlichen Überwachung der Luftqualität nach den Vorgaben der 39. BImSchV betrieben. Die vorhandenen Stationen erfassen die verkehrsnahe Immissionssituation (vier Stationen) sowie die städtische Hintergrundbelastung, wobei Einflüsse durch Industrie und Schifffahrt mit erfasst werden. So erfasst die Luftmessstation Veddel auch den Einfluss der in unmittelbarer Nähe gelegenen Autobahn A255.

Weiterhin erhebt das Luftmessnetz Daten an drei privatrechtlich betriebenen Sondermessstationen und an einer Station ausschließlich meteorologische Komponenten. Die ausführliche Beschreibung zu den Stationen und den gemessenen Komponenten ist auf der Webseite www.luft.hamburg.de veröffentlicht.

In Hamburg wird die Mindestanzahl an Probenahmestellen, die von der 39. BImSchV, Anlage 5 vorgegeben ist, deutlich überschritten. Zusätzlich werden, über diese ortsfesten Messungen hinaus, Modellrechnungen sowie orientierende Messungen durchgeführt.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

 

1. Gibt es seitens der Behörden etwaige Überlegungen oder Planungen, dass Luftmessnetz generell in Hamburg zu erweitern? Falls ja, wo sind diese einzusehen?

2. Gibt es konkrete Überlegungen, Luftmessstationen in den oben genannten Stadtteilen zu installieren?

Nein.

 

3. Kam es bereits zu Messungen über die Luftbelastung in Billstedt, Mümmelmannsberg Öjendorf, Kaltenbergen und Kirchdorf Süd? Wenn ja, wann und wie hoch waren die jeweils gemessenen Werte?

Siehe www.luft.hamburg.de.

 

4. Anhand welcher Kriterien wurden die 16 aktuellen Messtationen aufgestellt?

Siehe Vorbemerkung.