SKA: Nachfrage zu Drs. 21/18065 „Berücksichtigung der Vorgaben des Leitfadens zur umweltverträglichen Beschaffung"

Stephan Jersch

Gut ein Viertel der Dienstgebäude der Hamburger Verwaltung ist angemietet. Hier treten die Vorgaben des Leitfadens zur umweltverträglichen Beschaffung offenbar hinter den Vorgaben der Vermieter zurück. Auch interessant: Wenn der Senat erst später bemerkt, dass ein Protokoll zum Verständnis eines Vertrages gemäß Transparenzgesetz veröffentlicht werden muss, dann wird es eben erst dann veröffentlicht, wenn der Senat das bemerkt. Einen Nachbesserungsbedarf sieht der Senat hier nicht.

29. Oktober 2019

 Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 21.10.2019
und Antwort des Senats
- Drucksache 21/18723 -

Betr.:    Nachfrage zu Drs. 21/18065 „Berücksichtigung der Vorgaben des Leitfadens zur umweltverträglichen Beschaffung"

In der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage "Berücksichtigung der Vorgaben des Leitfadens zur umweltverträglichen Beschaffung" (Drs. 21/18065) antwortete der Senat auf die Frage nach dem Grund für die Ausschreibung veralteter Leuchtmittel: "In angemieteten Dienstgebäuden haben Dienststellen keinen Einfluss auf die in den Gebäuden verbauten Leuchten."

Daher frage ich den Senat:

In den Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg befinden sich in angemieteten Gebäuden fest installierte Leuchten. Für diese ist grundsätzlich der Vermieter des jeweiligen Objektes verantwortlich. Wenn Dienststellen als Mieter an diesen allgemeinen technischen Anlagen Änderungen vornehmen möchten, können diese vertragsgemäß nur in Abstimmung mit dem Vermieter vorgenommen werden.
Die einzelnen Behörden führen regelmäßig Gespräche mit den jeweiligen Vermietern über das Mietverhältnis betreffende Themen. Dazu gehören auch Verständigungen über mögliche Verbesserungen der Leuchtmittelausstattung des betreffenden Gebäudes. Eine systematische Erfassung solcher Gespräche erfolgt nicht.

Die zitierte Formulierung aus Drs. 21/18065 bezieht sich allein auf die Lose für Leuchtmittel mit einem geschätzten Volumen von ca. 135.000 Euro (2,48%) über vier Jahre bei einem Gesamtauftragsvolumen der Ausschreibung von ca. 5,5 Mio. Euro. Hier sind die zuständigen Stellen an die im Gebäude vorhandenen, bei Mietobjekten vom Vermieter installierten Leuchten gebunden. Die zitierte Aussage aus der SKA 21/18065 bezieht sich darüber hinaus nicht auf konkrete Dienstgebäude, sondern basiert lediglich auf Aussagen von Bedarfsträgern in der Ausschreibungsvorbereitung. Möchte eine Behörde die Umrüstung der Leuchtmittel auf LED in angemieteten Gebäuden, beauftragt und beschafft sie diese in Rücksprache mit dem Vermieter und schöpft dann ihre mietvertragsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten aus.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:


1. Welche Dienstgebäude sind hier in der Antwort auf Frage zwei der Drucksache 21/18065 gemeint und wer ist in diesen Fällen der Vermieter/die Vermieterin?

Siehe Vorbemerkung.


2. Wie groß ist die Fläche der Anmietungen und wie groß ist die der Ausschreibung zugrunde liegende Gesamtfläche?

Die Gesamtfläche der Anmietung beträgt ca. 1,2 Mio. m². Die Ausschreibung bezieht sich auf den gesamten Gebäudebestand der FHH (von ca. 4, 5 Mio. m²).


3. Gab es Gespräche mit Vermietern bzw. Vermieterinnen über einen Austausch der Leuchtkörper, um einen energetisch und von der Beleuchtungssituation her zeitgemäßen Stand herbeizuführen?

a. Wenn ja: Wann, mit wem und mit welchem Ergebnis?
b. Wenn nein: Warum nicht?

Siehe Vorbemerkung.


4. Auf meine Frage 7 nach der Interessentenkonferenz und deren Protokoll antwortete der Senat unter anderem, das Protokoll stünde im Transparenzportal zur Verfügung. Nach Aussage des Senats fand die Interessentenkonferenz am 12. September 2018 statt. Ein Dokument daten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetRessource100/GetRessource100.svc/032e8178-4982-4238-b21e-9ccd22c18a9a/Upload__2018000051-Lieferung-von-Leuchten-und-Leuchtmitteln.pdf), das auch das Protokoll enthält, wurde laut Zeitstempel am 23. August 2019 in das Transparenzportal eingestellt, also an dem Tag, an dem der Senat meine Anfrage beantwortete.

Trifft es zu, dass die verpflichtende, gemäß Hamburgischen Transparenz unverzüglich zu erfolgende Veröffentlichung des Protokolls der Interessentenkonferenz mit großem Verzug, nämlich erst ein knappes Jahr nach der Konferenz stattfand?

Wenn ja:

a. Was war der Grund dafür?
b. Gibt es weitere Fälle, in denen Protokolle von Interessentenkonferenzen nicht oder mit großer Verzögerung im Transparenzportal eingestellt wurden und was waren jeweils die Gründe für den Verzug?

Wenn nein:

c. Wann wurde das Protokoll der Interessentenkonferenz am 12. September 2018 erstellt, wann wurde es freigegeben und wann hätte es somit frühestens veröffentlicht werden können?

5. Gibt es eine Arbeitsanweisung oder vergleichbare Regelung bezüglich des Zeitraums, in dem ein solches Protokoll erstellt und im Transparenzportal publiziert werden muss?

a. Wenn ja: Welche ist dies und wie lautet diese Regelung?
b. Wenn nein: Ist der Senat der Auffassung, dass hier Nachbesserungsbedarf besteht?

Das Protokoll der Interessentenkonferenz wurde am 19. Oktober 2018 erstellt und freigegeben, sowie im Rahmen der europaweiten Bekanntmachung der Ausschreibung am 16. November 2018 bis zum 17. Dezember 2018 im www.bieterportal.hamburg.de allen potentiellen Bietern zur Verfügung gestellt.

Das Protokoll der Interessentenkonferenz gehört nicht zu den gem. § 3 HmbTG veröffentlichungspflichtigen Informationsgegenständen. Die Protokolle der Interessentenkonferenzen werden veröffentlicht, wenn es für das Verständnis eines Vertrages erforderlich ist. Daher besteht auch kein Nachbesserungsbedarf.

Die Vertragsunterlagen wurden gem. § 10 Abs. 2 HmbTG fristgerecht am 25. April 2019 im Transparenzportal veröffentlicht (Vertragsbeginn war der 01.06.2019). Die Vertragsunterlagen wurden um das Protokoll ergänzt und am 23.08.2019 erneut im Transparenzportal veröffentlicht.