SKA: Parlamentarische Begleitung des Aufbaus einer stadteigenen Fernwärmegesellschaft und der Umsetzung des Wärmekonzeptes für Hamburg

Stephan Jersch

Jetzt, nach dem erfolgten Rückkauf des Fernwärmenetzes, könnte der Senat Bericht erstatten. Kann er aber noch nicht, weil der Bericht erst noch abgestimmt wird.

01. Oktober 2019
 Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 24.09.2019
und Antwort des Senats
- Drucksache 21/18475 -

Betr.:    Parlamentarische Begleitung des Aufbaus einer stadteigenen Fernwärmegesellschaft und der Umsetzung des Wärmekonzeptes für Hamburg

Am 14.11.2018 hat die Bürgerschaft einstimmig bei Enthaltung der CDU und der AfD beschlossen den Senat zu ersuchen,

1. die Bürgerschaft halbjährlich, erstmalig im Januar 2019, über die jeweils erfolgten Maßnahmen und bevorstehenden Schritte zum Aufbau der Wärmegesellschaft und die Entwicklung des neuen, klimafreundlichen Wärmekonzepts zu unterrichten und

2. zu prüfen, ob und in welcher Form die Unterrichtung jeweils durch eine standardisierte Vorlage präsentiert werden kann, anhand derer die jeweiligen Fortschritte dokumentiert und erörtert werden könnten.
Sowohl im Januar 2019 als auch im Juli 2019 wären demnach entsprechende Unterrichtungen zu erwarten gewesen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1.    Hat der Senat diesem Ersuchen Folge geleistet?
Wenn ja: Wann, in welchem Umfang und in welcher Form?
Wenn nein: Warum nicht?

2.    Wann sind weitere halbjährliche Berichte zu erwarten?

3.    Wurden Prüfungen vorgenommen, ob und in welcher Form die Unterrichtung jeweils durch eine standardisierte Vorlage präsentiert werden kann, anhand derer die jeweiligen Fortschritte dokumentiert und erörtert werden könnten?
Wenn ja: Mit welchen Ergebnissen?
Wenn nein: Warum nicht?

4.    Wann sind Ergebnisse der entsprechenden Prüfungen zu erwarten?

Eine konkrete Berichterstattung über die jeweils erfolgten Maßnahmen und bevorstehenden Schritte zum Aufbau der Wärmegesellschaft und die Entwicklung des neuen, klimafreundlichen Wärmekonzepts ist erst jetzt, nach vollständigem Rückerwerb des Fernwärmenetzes im September 2019, möglich.

Die zuständige Behörde hat für die regelmäßige Unterrichtung der Bürgerschaft einen standardisierten Bericht entwickelt. Dieser Bericht befindet sich aktuell in der Endabstimmung und wird danach zeitnah der Bürgerschaftspräsidentin übergeben.

Dabei orientiert sich die Berichterstattung an der Unterrichtung der Bürgerschaft zu ähnlichen Projekten.
Es ist geplant, den Bericht halbjährlich fortzuschreiben.