SKA: Planten un Blomen und die Erweiterungspläne der Bucerius Law School (II)

Stephan Jersch

Einige weitere Detailinformationen zur geplanten Erweiterung der BLS.

22. Dezember 2017

Schriftliche Kleine Anfrage

der Abgeordneten Heike Sudmann und Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 14.12.2017

und Antwort des Senats

- Drucksache 21/11384 -

 

Betr.: Planten un Blomen und die Erweiterungspläne der Bucerius Law School (II)

Die Antworten auf unsere Anfrage Drs. 21/11013 lassen viel Interpretationsspielraum. Es entsteht der Eindruck, dass ergebnissoffen alternative Standorte zur Erweiterung der Bucerius Law School (BLS) geprüft werden, die nicht in Planten un Blomen beziehungsweise der Marseiller Straße liegen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

1. Die zwei in der Drs. 21/11023 genannten Gespräche mit der BLS haben mit unterschiedlicher Behördenbeteiligung stattgefunden. Weshalb waren am 11. Oktober 2017 die Behörde für Kultur und Medien, die Behörde für Umwelt und Energie sowie die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen nicht mehr beteiligt?

Da Gegenstand des Gesprächs am 11. Oktober 2017 mit dem Vorstand der ZEIT-Stiftung der Entwicklungsstand des Raumprogramm der BLS war, war die Teilnahme der weiteren Behörden fachlich nicht geboten.

 

2. Es ist erfreulich, dass sowohl das UHH-Gelände als auch die Parkplatzflächen der BLS an der Jungiusstraße als Alternativen zu den bisherigen Erweiterungsplänen diskutiert werden. Nun können Diskussionen sehr unterschiedlich geführt und auch unverbindlich beendet werden.

a. Welche Anforderungen und Kriterien werden beziehungsweise wurden seitens der Freien und Hansestadt Hamburg schriftlich fixiert, welche davon bislang der BLS zur Kenntnis gebracht?

Sowohl Anforderungen als auch Kriterien sind seitens der FHH erhoben worden. Im Übrigen siehe die Drucksache 21-3632 des Bezirksamtes Hamburg-Mitte. Da es sich um einen noch laufenden Prozess handelt, wurde diese Zusammenstellung noch nicht abgeschlossen und daher der BLS auch noch nicht zur Kenntnis gegeben.

 

b. Welche Untersuchungen beziehungsweise Gutachten sind für eine Festlegung auf Anforderungen und Kriterien an eine eventuell genehmigungsfähige Erweiterung der BLS im Bereich der Marseiller Straße noch erforderlich?

c. Wird beziehungsweise wurde seitens der Freien und Hansestadt Hamburg geprüft, ob ein Neubau der BLS auf eigenem Grundstück und gleicher Firsthöhe wie die gegenwärtig bestehende Kita in Verbindung mit einer ausschließlich oder fast ausschließlich unterirdischen Erweiterung der BLS in die Marseiller Straße hinein den angemeldeten Erweiterungsbedarf der Schule decken könnte, ohne die Umsetzung des Realisierungswettbewerbs Wettbewerbs „Erweiterung Planten un Blomen sowie Umgestaltung Dag-Hammarskjöld-Platz“ zu beeinträchtigen?

Falls ja, mit welchen (Teil-)Ergebnissen?

Falls nein, weshalb nicht?

Untersuchungen bzw. Gutachten können erst zielgerichtet und wirtschaftlich konzipiert und beauftragt werden, wenn das erforderliche Raumprogramm und damit das zu erstellende Bauvolumen festgelegt ist. Dies ist, abgesehen von der Ankündigung der ZEIT-Stiftung, dass die skizzierten 8.000 m² BGF nicht in Gänze erforderlich seien, noch nicht der Fall. Darüber hinaus sollen bauliche Lösungen über einen Architektenwettbewerb gefunden werden.

 

d. Bis wann sollen die Diskussionen abgeschlossen sein?

Die Diskussion ist noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe die Drucksache 21-3632 des Bezirksamtes Hamburg-Mitte.

 

3. Wenn für die BLS „die skizzierten 8.000 m2 BGF nicht in Gänze erforderlich sind“ (Nummer 3. der Drs. 21/11013), lässt das Spielraum für Interpretationen von bis zu 7.999 m2 zu.

a. Wurde ein etwaiger Erweiterungsbedarf der BLS vor oder während der Auslobung des Wettbewerbs „Erweiterung Planten un Blomen sowie Umgestaltung Dag-Hammarskjöld-Platz“ durch die Freie und Hansestadt Hamburg erfragt?

Falls ja, zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Ergebnis?

Falls nein, weshalb nicht?

Gegenstand des genannten Wettbewerbs war die fachliche Vorarbeit zur Beantwortung des bürgerschaftlichen Ersuchens 20/14048. Konkrete Erweiterungsbedarfe bestanden zum Zeitpunkt der Auslobung im Frühjahr 2015 nicht und waren nicht Gegenstand der Auslobung. Es wurde den Teilnehmerinnen und Teilnehmern aber offengestellt, ein Baufeld für eine nicht näher bestimmte hochbauliche Ergänzung vorzusehen.

 

b. Zu welchem Zeitpunkt und welchem Amt gegenüber hat die BLS erstmals den Erweiterungsbedarf von 8.000 m² BGF schriftlich angemeldet?

Siehe Drs. 21/9204.

 

c. Wie viele Quadratmeter BGF hat die BLS aktuell als notwendig angegeben?

Im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung im Herbst 2017 hat die ZEIT-Stiftung einen Bedarf von ca. 5.000 m² BGF genannt. Darüber hinaus siehe Antwort zu 2.b und c.

 

d. Wie viele Quadratmeter BGF als Erweiterungsfläche für die BLS hält der Senat für erforderlich?

Die zuständige Behörde bewertet die Raumprogramme privater Hochschulen grundsätzlich nicht.

 

e. Da die Frage 2.c. aus Drs. 21/11013 nicht beantwortet wurde, fragen wir erneut und bitten dieses Mal um eine Antwort: Hält der Senat die Unterbringung der Studierenden der BLS an einer anderen Stellen für machbar?

Wenn nein, weshalb nicht?

Der Senat bewertet funktionale Anforderungen im Zusammenhang mit geplanten Bauvorhaben privater Dritter nicht. Fachliche Stellungnahmen zu Fragen der Standortentwicklung werden erarbeitet, sobald eine belastbare Aussage über den flächenmäßigen Umfang vorliegt. Darüber hinaus siehe Antwort zu 2.b und c.

 

4. Wie sieht der aktualisierte Zeitplan für die geplante Erweiterung aus (zum Beispiel Architekten-/-innen-Wettbewerb, Befassung bezirklicher Gremien, Senats- und/oder Bürgerschaftsbefassung, ...)?

Hierzu sind die Planungen nicht abgeschlossen.