SKA: Recyclingquote in Hamburg? Wohl eher nicht!

Stephan Jersch

Interessante Details zur Verwertung von bzw. Entsorgung und zum Geschäft mit Abfällen.

01. Oktober 2019


 Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 24.09.2019
und Antwort des Senats
- Drucksache 21/18473 -


Betr.:     Recyclingquote in Hamburg? Wohl eher nicht!

Gerne publiziert der Senat die Recyclingquote für Hamburg. In Hamburg seien 2018 von über 1 000 000 t Abfallaufkommen über 244 000 t, ohne Plaste, recycelt worden, teilt die SRH im „Magazin LOOP“ mit. Der NDR meldete kürzlich, die Recyclingquote stieg 2018 leicht auf 58 Prozent an. Diese 58 Prozent sind allerdings vom langfristigen Senatsziel 65 Prozent noch entfernt. Rund 95 Prozent der sogenannten anschlussfähigen Haushalte verfügten über eine Biotonne und eine Papiertonne. „Allen Anstrengungen zum Trotz: Die Recyclingquote in Hamburg bewegte sich auch 2018 auf dem

Niveau der beiden Vorjahre. Die Wertstoffmenge ist im Vergleich zum Vorjahr gesunken“, so 320grad.de auf ihrer Website. Dem Zukunftsrat Hamburg fehlt es an Transparenz und Kontrolle. Die von der Umweltbehörde genannte „Recyclingquote“ sei eine Irreführung. Die ehrliche Gesamt-Recyclingquote Hamburgs liege weit unter der offiziellen Quote von 45,8 Prozent (Recyclingquote 2 nach dem Abfallwirtschaftsplan 2017).

Laut Bundesumweltministerium werden in Deutschland wohl 75 Prozent der als Wertstoffe deklarierten Stoffe gesammelt, 48 Prozent Plastikmüll recycelt; circa 25 Prozent kommen als Rezyklat wieder in den Umlauf.
Die Quote bietet grundsätzlich schon einmal Anlass zur Kritik, ist sie doch seit Jahren auf einem peinlich niedrigen Stand fast eingefroren. Jeder kleine Anstieg der Quote wird dabei, angesichts gerade der Diskussion über Plastikmüll und dessen verheerende Auswirkungen, zu einem kleinen Jubelfest des Senats. Dabei sind Recycling und die sogenannte Recyclingquote noch lange nicht was man gemeinhin unter „Recycling“ versteht und wohl auch verstehen soll. Es ist der Anteil des Abfalls der in den blauen, grünen und gelben Tonnen der Stadt gesammelt wird und damit potenziell recycelt werden kann.

Laut Zukunftsrat Hamburg müssen ab 2019 die dualen Systeme mehr Verpackungsabfall recyceln, Kunststoffe zu 58 Prozent. Für alle Siedlungsabfälle zusammen fordere das Kreislaufwirtschaftsgesetz ab 2020 eine Recyclingquote von 65 Prozent.

Daher frage ich den Senat:

Zu Recyclingquoten siehe auch Drs. 21/13783. Dies vorausgeschickt beantwortet der Senat die Fragen, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Stadtreinigung Hamburg (SRH), wie folgt:

 

1. Wie haben sich die Mengen des in den Abfalltonnen gesammelten Abfalls in den letzten fünf Jahren in Hamburg entwickelt? Bitte nach blauen, grünen, gelben und schwarzen Tonnen getrennt pro Jahr aufführen.

Siehe Abfallstatistik der für Abfallwirtschaft zuständigen Behörde:

https://www.hamburg.de/recycling/4793242/statistik-siedlungsabfaelle/.

 

2. Welche stoffliche Verwertung ist jeweils für diese Inhalte (getrennt nach Art der Tonne) möglich und wie hoch ist der Anteil des jeweiligen Abfalls pro Art der stofflichen Verwertung? Bitte auch die Entwicklung der letzten fünf Jahre aufführen.

Die stoffliche Verwertung für das Altpapier geschieht nach Aufbereitung in Papierfabriken zur Herstellung von Recyclingpapier oder Recyclingkarton.

Die Inhalte der Biotonne werden unter Luftabschluss vergoren, um Biogas (Methan) herzustellen, welches ins öffentliche Gasnetz eingespeist wird. Anschließend findet eine Kompostierung statt. Der Kompost wird vermarktet und an Einzelkunden oder an die Landwirtschaft abgegeben.

Die Inhalte der Wertstofftonne werden in einer Sortieranlage nach Metallarten, Kunststoffsorten und Verbundkartons sortiert und durch die dualen Systeme verwertet. Die stoffspezifische Verwertung wird, sofern ein Markt für die Recyclate vorhanden ist, durchgeführt. Nicht stofflich verwertbare Kunststoffe werden als Sekundärbrennstoff in industriellen Anlagen zur Energieerzeugung eingesetzt (Zementindustrie, Chemische Industrie).

Die Inhalte der Restabfalltonnen werden in der Müllverbrennung thermisch verwertet. Dabei werden Strom und Abwärme gewonnen und an das Strom- bzw. Wärmenetz abgegeben. Von den dabei entstehenden ca. 25 % Verbrennungsrückständen wird bis auf die entstehenden Filterstäube und Flugaschen der überwiegende Anteil verwertet. Mineralische Bestandteile werden als Ersatzbaustoffe verwendet, die metallischen Bestandteile (Eisen und Nichteisenmetalle) können direkt wieder als Rohstoffe eingesetzt werden.

Sowohl für die Altpapiertonne als auch für die Biotonne gilt, dass in beiden Fällen die vollständige Sammelmenge der jeweils genannten Verwertung zugeführt wird. Angaben zu den Anteilen der Verwertungswege der gelben Wertstofftonne liegen dem Senat nicht vor, siehe dazu auch Antwort zu 7.
Art und Anteile der stofflichen Verwertung haben sich in den letzten fünf Jahren nicht wesentlich verändert.

Die Abfälle der Wertstofftonne gehen wie unter Antwort zu 7. beschrieben zuerst in eine Sortieranlage und anschließend je nach Stoffstrom in verschiedene stoffliche Verwertungsanlagen. Nach aktueller Gesetzeslage werden die der finalen Verwertungsanlage zugeführten Abfälle (Input) als 100 % stofflich verwertet quotiert. Hierauf stellen die Quotenvorgaben des Verpackungsgesetzes ab. Der Output der stofflichen Verwertung aus den Verwertungsanlagen ist jedoch deutlich geringer. Dieses Missverhältnis wird EU-weit zukünftig (für alle Abfälle) mit dem „Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1004 der Kommission“ vom 7. Juni 2019 geändert, wobei dann auf den jeweiligen Output der Anlagen abgestellt wird.

 

3. Welche Firmen sind in der Entsorgung tätig?

In der Entsorgung sind folgende Firmen tätig:

SRH (Altpapier, Bioabfall und Restabfall),  Vattenfall Europe (Restabfall) , WERT Wertstoff-Einsammlung GmbH (Wertstoffe), Veolia Umweltservice Nord GmbH (Leichtverpackungen, Altpapier) sowie  Remondis (Altglas).

 

4. Welche Abfallmengen und Abfallarten werden nach Hamburg importiert beziehungsweise aus Hamburg exportiert? (Bitte nach inländischen Zielen und Quellen und ausländischen Zielen und Quellen aufteilen.)

Die Frage nach den Im- und Exporten betrifft die grenzüberschreitende Abfallverbringung und schließt die Einfuhr von Abfällen in die EU (Import), die Ausfuhr von Abfällen aus der EU (Export) sowie die innergemeinschaftliche Verbringung ein. Nicht von der Frage erfasst wird die Entsorgung von in Hamburg erzeugten Abfällen in anderen Ländern bzw. die Entsorgung von Abfällen aus anderen Ländern in Hamburger Anlagen.
Die Verbringung von Abfällen ist nachweispflichtig, soweit es sich um Abfälle zur Beseitigung, gefährliche Abfälle oder Abfallmischungen (z.B. Hausmüll oder Ersatzbrennstoffe) handelt. Die Verbringung von nicht gefährlichen Abfällen zur Verwertung (z.B. sortierte Kunststoffabfälle, Metallschrotte, oder Altpapier) ist nicht nachweispflichtig. Insofern liegen hierüber keine Daten vor.

Hausmüll oder hausmüllähnliche Siedlungsabfälle werden nicht grenzüberschreitend von oder nach Hamburg verbracht. Nach Hamburg verbracht werden meist gefährliche Abfälle wie Lösemittel, organische und anorganische Chemikalien, pharmazeutische Abfälle oder ölhaltige Abfälle zur Entsorgung in einer Sonderabfallverbrennungsanlage. Die Abfälle stammen überwiegend aus EU-Mitgliedstaaten (z.B. Griechenland, Italien, Irland oder den Niederlanden). Aus Hamburg verbracht werden Abfälle zur Verwertung in EU-Mitgliedstaaten (z.B. Dänemark, Niederlande oder Griechenland). Bei den Abfällen handelt es sich z.B. um unbelasteten Bodenaushub, Ersatzbrennstoffe oder Altöl zur Raffination.

Die Statistik zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung wird beim Umweltbundesamt geführt und enthält die akkumulierten Daten aller Länder, siehe dazu: https://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/grenzueberschreitende-abfallverbringung/grenzueberschreitende-abfallstatistik

Die aus Hamburg in den letzten acht Jahren verbrachten nachweispflichtigen Abfälle schwanken zwischen 2.000 t (2010) und 49.000 t (2017). Die nach Hamburg in den letzten acht Jahren verbrachten nachweispflichtigen Abfälle schwanken zwischen 88.000 t (2014) und 24.000 t (2017).

 

5. Welche Abfallmengen in Hamburg werden für die Verbrennung in den beiden MVAs auf Stadtgebiet benötigt, um die Zielzahlen für die Fernwärmegewinnung zu ermöglichen?

Die Müllverbrennungsanlagen in Hamburg, Müllverbrennungsanlagen Borsigstraße (MVB) und Rugenberger Damm (MVR), sind primär Anlagen zur Abfallbehandlung und dienen der Entsorgungssicherheit in Hamburg. Ziel des Betriebs durch die SRH ist folglich nicht in erster Linie die Erzeugung von Wärme, sondern die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit. In den Anlagen werden Siedlungsabfälle aus Haushalten, Gewerbeabfälle sowie Altholz verwertet. Beide Anlagen werden langfristig mit der Entsorgung der in der Metropolregion Hamburg anfallenden Abfälle ausgelastet sein und mit den dabei produzierten Wärmemengen maßgeblich zur Hamburger Fernwärmeerzeugung beitragen können.

 

6. Wie ist der aktuelle Stand beim beabsichtigten Erwerb des 55-Prozent-Anteils der Müllverwertung Rugenberger Damm von der Vattenfall Europe New Energy (Vattenfall) durch die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH)? Bitte anführen, ob es in diesem Jahr Gespräche mit Vattenfall zum Verkauf gab und ob die Stadt weiterhin den Erwerb beabsichtigt.

Die SRH führt aktuell Verhandlungsgespräche mit Vattenfall zum Erwerb der von Vattenfall gehaltenen Gesellschaftsanteile an der MVR.

 

7. Die WERT Wertstoff-Einsammlung GmbH ist in Hamburg für die Erfassung von Leichtverpackungen (Gelbe Säcke/Gelbe Tonnen) zuständig. Sie gibt an, die Sortierung und Entsorgung der eingesammelten Stoffe werde von anderen Firmen übernommen. Welche Firmen sind dies und wie verwerten sie welche Stoffe? Bitte auch die Mengen angeben.

Für die Sammlung, Sortierung und Verwertung der in gelben Säcken und Tonnen gesammelten Leichtverpackungen sind die dualen Systeme verantwortlich. Die WERT hat nach Ausschreibung den Auftrag zur Erfassung der Leichtverpackungen (LVP) von den dualen Systemen erhalten. Daneben sammelt die WERT in den Hamburger Wertstofftonnen auch im Auftrag der SRH stoffgleiche Nichtverpackungen. Für die Übernahme der Sammelmenge sind die acht Dualen Systeme (LVP) sowie die SRH jeweils anteilig verantwortlich. Die Sortierung und anschließende Verwertung der Inhalte der gelben Tonnen und Säcke wird von den dualen Systemen ebenfalls ausgeschrieben. Für Hamburg und angrenzende Gebiete übernimmt den Auftrag zurzeit die Fa. Veolia Umweltservice Nord GmbH. Die Verwertungsmengen werden nicht nach Herkunft (z.B. Bundesland) getrennt. Daher liegen dem Senat keine Zahlen für Hamburg vor.

Die dualen Systeme sind gemäß § 16 Verpackungsgesetz verpflichtet, bundesweit die dort definierten Recyclingquoten einzuhalten. In den vergangenen Jahren wurden die Zielsetzungen der Anlage I Nr. 1 zu § 6 der bisherigen Verpackungsverordnung erreicht. Ab 2019 gilt das Verpackungsgesetz mit deutlich höheren Quoten.

 

8.    Ist es richtig, dass bei der gelben Wertstofftonne/dem gelben Sack nur circa die Hälfte ihres Inhalts als sortierte nutzbare Rohstoffe weiterverkauft und der Rest verbrannt wird?

Nein.