SKA: Sanierungsbedarf vereinseigener Anlagen in Bergedorf und vom SVNA (Sportverein Nettelnburg/Allermöhe)

Stephan Jersch

Seit Jahren hinkt der Senat bei der Sanierung und der generellen Bereitstellung von Platzkapazitäten hinterher. Aus der Senatsantwort geht hervor, dass davon im Bezirk Bergedorf der SVNA und der SVCN, aber auch der SCVM und die TSG besonders stark betroffen sind. Und auch Alstersport, der Ruderclub Bergedorf, der Sportverein Polizei und der VfL Lohbrügge leiden unter Einbußen. Der "Masterplan Active City", mit dem auch Hamburgs Breitensport unterstützt werden soll, macht um den Bezirk Bergedorf anscheinend einen großen Bogen.

 

19. September 2017

Schriftliche Kleine Anfrage

der Abgeordneten Mehmet Yildiz und Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 12.09.2017

und Antwort des Senats

- Drucksache 21/10355 -


Betr.: Sanierungsbedarf vereinseigener Anlagen in Bergedorf und vom SVNA (Sportverein Nettelnburg/Allermöhe)

Seit Jahren hinkt der Senat bei der Sanierung und der generellen Bereitstellung von Platzkapazitäten hinterher. Dabei betrifft dies nicht nur die vereinseigenen Sportanlagen, sondern beispielsweise auch Schwimmhallenkapazitäten, die in städtischen Besitz sind.

Seit der Umstellung auf die Ganztagsbetreuung fallen für viele Vereine bisher ersatzlos wichtige Hallenzeiten weg, dabei bieten die Bezirksämter den Vereinen keine Alternativen an. Auch mit den angeblich „neuen“ Master Plan Active City (MPAC) wird sich in Zukunft die Situation der Platz – und Trainingszeiten nicht abgemildert werden, auch durch den Umstand, dass der MPAC nicht ausreichend Finanzmittel bereits hält und die Fördersummen für die Vereine, die ihre Anlagen sanieren wollen, schlicht zu gering sind.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

Der vom Senat beschlossene „Masterplan Active City“ umfasst rund 30 sportbezogene Projekte aus der Olympia-Planung, die nach ihrer schrittweisen Umsetzung die Sportinfrastruktur Hamburgs modernisieren und erweitern. Nutznießer sind gleichermaßen Breiten- wie Spitzensport. Mit einem Finanzvolumen von ca. 50 Millionen Euro und einer Laufzeit bis 2024 bildet der Masterplan neben der Erweiterung der Sportinfrastruktur auch eine weitreichende Ergänzung zur bestehenden staatlichen Förderung des Hamburger Sports. Darüber hinaus konkretisiert er die „Dekadenstrategie Hamburg macht Sport“, die seit 2011 strategische Leitlinie der Hamburger Sportentwicklung ist. Die in den Masterplan zur Realisierung aufgenommenen Projekte werden nach Fertigstellung für den Sport zu einer Erhöhung der Trainings- und Nutzungszeiten führen.

http://www.hamburg.de/innenbehoerde/7421856/2016-11-22-bis-pm-masterplan-active-city/

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Hamburger Sportbundes (HSB) wie folgt:

1. Wie ist der aktuelle und allgemeine Sanierungsbedarf der vereinseigene Sportanlagen und Sporthallen in Bergedorf?

Dem HSB liegen Anträge von Bergedorfer Vereinen mit einem Gesamt-Investitionsvolumen von 634 T€ vor.

2. Wie sehen die aktuellen Nutzungszeiten der Schulsporthallen durch die Sportvereine in Bergedorf aus?

Die Schulsporthallen stehen den Sportvereinen wochentags von 17:00 bis 22:00 Uhr sowie an den Wochenenden nach Bedarf zur Verfügung. Die Vergabe der Hallenzeiten erfolgt durch das zuständige Bezirksamt.

3. Sind im Rahmen der Ganztagsbetreuung / Ganztagsschulen Hallenzeiten für die Bergedorfer Sportvereine weggefallen? Wenn ja, welche Vereine sind im welchen Umfang davon betroffen?

Ja. Folgende Vereine sind betroffen:

Verein

Stundenumfang je Woche

Alstersport

1

Ruderclub Bergedorf

4

Sportclub Vier- und Marschlande

5

Spielverein Curslack-Neuengamme

8,5

Sportverein Nettelnburg-Allermöhe

15

Sportverein Polizei

2

TSG Bergedorf

7,5

VfL Lohbrügge

2

 

4. Laut Angaben des SVNA fallen bis zu 40 Hallenstunden ersatzlos weg, hat das Bezirksamt eine Strategie, die wegfallenden Stunden zu kompensieren?

Für weggefallene Hallenstunden vor 17.00 Uhr kann seitens des Bezirksamtes keine Kompensation angeboten werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 2.

5. Auf welcher Grundlage (Kalkulation bzw. Rechnung) besteht der HGV für den Neubau des SVNA – Gebäudes auf einen eigenen Sielanschluss? Besteht überhaupt eine realistische „Überlauf“ Gefahr?

Die Grundlage ist dem zuständigen Bezirksamt nicht bekannt. Das zuständige Bezirksamt, die HGV und der SVNA befinden sich derzeit in Abstimmung über die Notwendigkeit eines Sielanschlusses. Die Gefahr eines Überlaufes wird von den Beteiligten unter Zuhilfenahme einer Fachfirma untersucht.