SKA: Scopingunterlage zu einer Wärmeanbindung des Heizkraftwerks Moorburg

Stephan Jersch

Weil vor dem bevorstehenden Scoping-Termin noch keine fertigen Antragsunterlagen vorliegen können, meint der Senat, Fragen zur drohenden Anbindung des KoKW Moorburg an Hamburgs Fernwärmenetz generell nicht beantworten zu müssen - nicht einmal die Fragen, die die ureigene Planung der Behörde für Umwelt und Energie betreffen.

17. April 2018

Schriftliche Kleine Anfrage

des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 09.04.2018

und Antwort des Senats

- Drucksache 21/12614 -


Betr.:    Scopingunterlage zu einer Wärmeanbindung des Heizkraftwerks Moorburg

In den Scopingunterlagen zur „Wärmeanbindung Moorburg“, die mit der Einladung zum Scopingtermin am 27. April 2018 verschickt wurden, wurde das mit der geplanten Trasse zwischen dem HKW Moorburg und dem HUB Dradenau verbundene Vorhaben beschrieben.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Die Gesellschafter der Vattenfall Wärme Hamburg GmbH (VWH) haben am 15. Dezember 2017 Mittel bereitgestellt, um den Bau einer Elbquerung zu planen und damit den Anschluss Erneuerbarer Wärmequellen südlich der Elbe zu ermöglichen.

Gegenstand der Anfrage ist ein Antrag der Betreiberfirma des HKW Moorburg, der Firma Vattenfall Heizkraftwerk Moorburg GmbH, auf Durchführung eines Scopingverfahrens für die von diesem Unternehmen geplante Wärmeanbindung des Kraftwerks.

Bei den Gesellschaftern der VWH besteht Uneinigkeit über die Frage einer Anbindung des Kraftwerks Moorburg für die Fernwärmeversorgung. Die zuständige Fachbehörde hat ein belastbares Szenario erarbeitet, wie der Hamburger Westen ab 2022 ohne Wärmeauskopplung aus dem Kraftwerk Moorburg mit Wärme versorgt werden kann (Südvariante).

Generell dient ein Scoping-Verfahren dazu, im Falle einer für das Vorhaben erforderlichen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Art und Umfang der vom Vorhabenträger beizubringenden Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens festzulegen. Hierzu unterrichtet und berät die zuständige Genehmigungsbehörde den Vorhabenträger entsprechend dem Planungsstand des Vorhabens frühzeitig über Inhalt, Umfang und Detailtiefe der Angaben, die der Vorhabenträger voraussichtlich in den UVP-Bericht aufnehmen muss (Untersuchungsrahmen). Dementsprechend liegen konkrete Antragsunterlagen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor, so dass die Beantwortung der detaillierten Fragen zum Vorhaben derzeit nicht möglich ist.

Der Scoping-Termin als Teil des Scoping-Verfahrens findet mit dem Vorhabenträger, der Genehmigungsbehörde, den beteiligten Fachbehörden, anerkannten Umwelt- und Naturschutzverbänden sowie sonstigen betroffenen Dritten ( z. B. Nachbarbetrieben) statt und ist nicht öffentlich. Da das geplante Vorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, wird das anschließende Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung einschließlich Auslegung der Antragsunterlagen durchgeführt werden.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:


1.    Wie groß ist die maximale thermische Wärmeleistung, die durch die geplante Leitung von Moorburg zum HUB Dradenau bei einem Leitungsdurchmesser von DN 800 transportiert werden kann
a)    in Form von Dampf,
b)    in Form von Heißwasser?

2.    Wurden die auf Seite 5 der Scopingunterlagen genannten „Lösungen für Absicherung und, Auftoppen“ bereits zwischen Vattenfall und BUE abgestimmt?

3.    Wann haben hierzu gegebenenfalls Gespräche zwischen Vattenfall und Senat stattgefunden?

4.    Bis wann soll eine entsprechende Abstimmung zwischen Vattenfall und BUE erfolgen?

5.    Wird die geplante Leitung von Moorburg zum HUB Dradenau für die von der BUE geplante Südvariante benötigt?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?

6.    Wird diese Wärmeleitung zur Absicherung der Wärmeerzeugungsanlagen benötigt, die in der von der BUE geplanten Südvariante vorgesehen sind (vergleiche Seite 5 der Scopingunterlagen)?
    Für die Antworten auf diese und die folgenden acht Fragen bitte Begründungen angeben.

7.    Wird diese Wärmeleitung zum „Auftoppen“ der Wärmeströme aus den Wärmeerzeugungsanlagen benötigt, die in der von der BUE geplanten Südvariante vorgesehen sind, insbesondere der Wärmeströme von den industriellen Wärmequellen und von der Abwasserwärmepumpe Drade-nau?

8.    Kann das am Standort Dradenau im Rahmen der Südvariante der BUE vorgesehene Gas-Heizwerk (186 MW) durch Energielieferungen aus dem HKW Moorburg ersetzt werden?

9.    Plant der Senat, das am Standort Dradenau im Rahmen der Südvariante der BUE vorgesehene Gas-Heizwerk (186 MW) durch Energielieferungen aus dem HKW Moorburg zu ersetzen?

10.    Soll die MVR in der Südvariante der BUE dazu beitragen, die Temperaturen der Wärmeströme aus den industriellen Wärmequellen und der Abwasserwärmepumpe Dradenau im Bedarfsfall zu erhöhen?

11.    Wird die von Vattenfall geplante Wärmeleitung zum Schließen von Leistungslücken in der von der BUE geplanten Südvariante benötigt?

12.    Wird diese Wärmeleitung für Systemdienstleitungen bei der von der BUE geplanten Südvariante benötigt?

13.    Soll über diese Wärmeleitung die Versorgung der Ölwerke Schindler mit Dampf vorgenommen werden, die bisher von der Müllverbrennungsanlage Rugenberger Damm (MVR) aus erfolgt?

14.    Soll vom HUB Dradenau eine Dampfleitung zur MVR und weiter zu den Ölwerken Schindler geführt werden?

15.    Wer soll gegebenenfalls die Kosten, dieser vom HUB Dradenau ausgehenden Dampfleitung zu den Ölwerken Schindler, tragen?

16.    Ist die von Vattenfall vom HKW Moorburg zum HUB Dradenau geplante Wärmeleitung nach einer Übernahme der Volksinitiative „Tschüss Kohle“ durch die Bürgerschaft beziehungsweise nach einem erfolgreichen Abschluss des entsprechenden Volksentscheids noch genehmigungsfähig?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?

Siehe Vorbemerkung.