SKA: Senkung der EEG-Umlage – Billigerer Landstrom im Hafen?

Stephan Jersch

Bislang gibt es keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass Landstrom im Hamburger Hafen sehr bald umfangreich genutzt wird.

24. Mai 2019

Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 16.05.2019
und Antwort des Senats
- Drucksache 21/17233 -


Betr.:    Senkung der EEG-Umlage – Billigerer Landstrom im Hafen?

Bürgermeister Dr. Tschentscher verkündete am 14. Mai 2019 gegenüber der DPA, dass die EEG-Umlage für Landstrom reduziert wird. Dadurch wäre Landstrom günstiger und würde von den Reedereien eher genutzt werden.
Zusätzlich wird berichtet, dass das Bundeswirtschaftsministerium weitere Lösungsansätze für die Steigerung der Landstromnutzung vorgeschlagen habe.
Diese Maßnahmen sind angesichts der Tatsache, dass die Landstromanlage in Altona wenig genutzt wird, und die Kreuzfahrtschiffe somit weiterhin kräftig zur Luftverschmutzung in Hafen beitragen, dringend notwendig. Besonders ärgerlich ist die derzeitige Nichtnutzung der Landstromanlage zu den Hochlastzeiten.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt:

 

1. Welche Lösungsansätze hat das Bundeswirtschaftsministerium zur Steigerung der Landstromnutzung vorgeschlagen?

2. Gehört die Reduzierung der EEG-Umlage auf 20 Prozent für die Nutzung der Landstromanlage zu diesen Vorschlägen?

3. Wie sieht der Zeitplan für eine Reduzierung der EEG-Umlage aus? Könnte sie noch in diesem Jahr erfolgen?

Der Koordinator der Bundesregierung für die maritime Wirtschaft kündigte am 9. Mai 2019 ein Maßnahmenpaket an, um die Nutzung von Landstrom voranzutreiben. Dazu gehören eine Initiative für eine EU-weite Einführung einer Landstrompflicht, die Reduzierung der EEG-Umlage für Landstromnutzung in Seehäfen auf 20 % sowie die Prüfung, inwiefern weitere Bestandteile der Kosten für Landstrom (z. B. Stromsteuer, Netzentgelte etc.) reduziert werden können.
Darüber hinaus wurde eine Investitionsförderung seitens des Bundes für den Bau stationärer Landstromanlagen sowie eine Förderung mobiler Stromversorgungsanlagen als Ergänzung zur stationären Versorgung angekündigt. Ein Zeitplan zur Umsetzung durch das Bundeswirtschaftsministerium ist dem Senat nicht bekannt.

 

4. Inwiefern ist eine solche Reduzierung konform mit den Subventionsvorschriften der EU?

Ob eine Reduzierung der EEG-Umlage grundsätzlich mit dem Europäischen Beihilfenrecht vereinbar ist, wird unter Berücksichtigung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs zum EEG 2012 vom 28. März 2019 (C-405/16 P) von der Bundesregierung geprüft.

 

5. Auf welche konkreten Informationen stützt der Senat seine Annahme, dass Reedereien bei einer Reduzierung der EEG-Umlage verstärkt Landstrom beziehen würden?

6. Gab und gibt es Gespräche mit den Kreuzfahrtreedereien, inwieweit eine Reduzierung der EEG-Umlage eine verstärkte Landstrom-Nutzung durch die Reedereien herbeiführen würde?

7. Welche Kreuzfahrtschiffe würden, nach Kenntnis des Senats den günstigen Landstrom nutzen?

Cruise Gate Hamburg (CGH), die HPA sowie die zuständige Behörde befinden sich in regelmäßigen Gesprächen mit den Kreuzfahrtreedereien zu unterschiedlichen relevanten Themen. Die Entscheidung darüber, welche Schiffe Landstrom nutzen, ist eine unternehmeriche Entscheidung der jeweiligen Reedereien.
Die Kosten für Landstrom sind derzeit wesentlich höher als für Bordstrom und damit nicht wettbewerbsfähig zur Eigenerzeugung an Bord der Schiffe. Die Reduzierung der EEG-Umlage würde den Landstrompreis senken und damit wettbewerbsfähiger machen.  
Im Übrigen siehe Drs. 21/14780.

 

8. Welche Auswirkungen hätte eine Reduzierung der EEG-Umlage auf die Nutzung des Landstromes zu den Hochlastzeiten?

Die Hochlastzeitfenster sind Teil der Netzentgeltsystematik und haben daher keine Relevanz für die EEG-Umlage.
Im Übrigen siehe Antwort zu 5. bis 7. sowie Drs. 21/14939 und 21/14886.

 

9. In den letzten Anfragen zum Landstrom hat der Senat auf Testbetriebe bei Kreuzfahrtschiffen hingewiesen.

a. Welche Testbetriebe wurden mit welchen Schiffen durchgeführt?

b. Haben diese Testbetriebe dazu geführt, dass die Landstromnutzung gesteigert wird?

Wenn ja, von welchen Schiffen zu welchen Zeiten?
Wenn nein, was sind die Gründe?

10. Gibt es technische Gründe bzw. Bedingungen, wegen derer die Versorgung der Kreuzfahrtschiffe mit Landstrom nicht gewährleistet oder nur beschränkt geleistet werden kann (z. B. Versorgung bei besonderen Tidekonstellationen)?

Es erfolgten Testbetriebe in den Jahren 2017 und 2018 auf der MS „Europa 2“. Vor Versorgung eines Schiffes an der Landstromanlage müssen unterschiedliche Tests durchgeführt und Einstellungen vorgenommen werden. Eine erfolgreiche Testphase endet in der Regel mit einer sog. Präqualifizierung. Bei der Frage, ob Landstrom durch Schiffe mit Präqualifizierung genutzt wird,  handelt es sich grundsätzlich um eine Unternehmensentscheidung, welche ausschließlich die Reederei trifft. Darüber hinaus gibt es operative und nautische Bedingungen, die erfüllt sein müssen. Im Übrigen siehe Drs. 21/14998 und 21/14780.