SKA: Solarthermie und Photovoltaik in Hamburg

Stephan Jersch

Wie ist der Stand der Nutzung von Sonnenenergie zur Erzeugung von Wärme und elektrischem Strom in der Freien und Hansestadt Hamburg? Was tut der Senat, damit die Nutzung der Sonnenenergie in der ex-Klimahauptstadt vorankommt?

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
21. Wahlperiode

Drucksache 21/5211 | 19.07.16

Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 11.07.16 und Antwort des Senats

Betr.: Solarthermie und Photovoltaik in Hamburg

Nach Drs. 20/14648 (17.2.2015) stellt die Solarthermie das mit Abstand größte technische Potenzial zur Gewinnung von erneuerbarer Wärme in Hamburg dar. Von den erneuerbaren Wärmequellen in Hamburg (solare Wärme, Biomasse, Geothermie) entfallen hiernach fast drei Viertel auf die solare Wärme.

Bis zum Jahr 2009 stieg die Nutzung der Solarthermie in zufriedenstellendem Maße an. 2014 betrugen die neu installierten geförderten Solarkollektorflächen jedoch nur noch etwa ein Zehntel der im Jahr 2009 neu installierten geförderten Flächen. Gegenwärtig dürften die neu installierten Solarkollektorflächen die abgängigen Flächen kaum mehr übersteigen (Quelle: Rabenstein, Hamburg braucht eine Solardachstrategie. 19. April 2016). Bei den Förderanträgen pro Person an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) belegt Hamburg zusammen mit Berlin und Bremen einen der mit Abstand letzten Plätze unter den Bundesländern. Nach Angaben der Referentin der BUE in dem am 13. Juni 2016 von der BUE veranstalteten Workshop („Fachdialog Solarthermie für Hamburg“) müsste zur Ausschöpfung des ausgewiesenen Potenzials jährlich eine Kollektorfläche von 100.000 m2 zugebaut werden. Auch in den besten Jahren 2008 und 2009 seien es nur 10.000 m2 gewesen. Gegenwärtig werde in Hamburg nur 0,3 Prozent des Wärmebedarfs mit Solarthermie gedeckt, bundesweit immerhin 1 Prozent. Von dem (defensiv geschätzten) Potenzial von 3,5 TWh pro Jahr würden gegenwärtig nur ein Prozent ausgeschöpft.

In Dänemark wird solare Wärme in Wärmenetzen in großem Umfang und bei konkurrenzfähigen Gestehungskosten eingesetzt. Auch in Hamburg könnte bei geeigneter Wahl der Rahmenbedingungen und bei Nutzung der verfügbaren staatlichen Fördergelder Solarthermie wirtschaftlich eingesetzt werden, insbesondere bei größeren Kollektorflächen in Verbindung mit Wärmenetzen mit niedrigen Vor- und Rücklauftemperaturen (bevorzugt in Subnetzen oder Inselnetzen).

Die Nutzung von Solarthermie im Gebäudebestand brach im Bereich der Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäuser nach einer Kürzung der Förderung durch Hamburg im Jahr 2008 ein. Bei Rücknahme dieser Kürzung wäre auch in diesem Sektor eine erneute Zunahme von Solarkollektoren zu erwarten, wenn in ähnlicher Weise wie vor 2008 hierfür geworben würde (Quelle: Rabenstein, siehe oben).

Da bei der Versorgung von Einzelobjekten vielfach nur ein Teil der geeigneten Dachflächen für einen sinnvollen Einsatz von Solarkollektoren benötigt wird, stünde bei vielen Gebäuden ein vermutlich größerer Anteil von Dachflächen für die Gewinnung von erneuerbarem Strom mit Photovoltaik (PV) zur Verfügung. Dazu kommen weitere Flächen an Fassaden, auf Überdachungen von Stellplätzen, an Schallschutzwänden und vieles andere mehr.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen, teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Statistisches Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein, wie folgt:

1. Gibt es Register der in Hamburg installierten Flächen von Solarkollektoren beziehungsweise von PV-Anlagen (Bestand, jährliche Zu- und Abnahme, betreffende Gebäude) in den Senatsbehörden beziehungsweise in den Bezirksverwaltungen oder bei anderen Organisationen?

a. Wenn ja: bei welchen Organisationen?

b. Wenn nein: aus welchen Gründen nicht?

2. Gibt es entsprechende Register der in Hamburg geförderten neu installierten Flächen von Solarkollektoren beziehungsweise von PV-Anlagen (Bestand, jährliche Zu- und Abnahme, betreffende Gebäude) in den Senatsbehörden beziehungsweise in den Bezirksverwaltungen oder bei anderen Organisationen?

a. Wenn ja: bei welchen Organisationen?

b. Wenn nein: aus welchen Gründen nicht?

Es gibt kein Register der in Hamburg installierten Flächen von Solarkollektoren.

Der BSW – Bundesverband Solarwirtschaft e.V. und der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e.V. veröffentlichen Statistiken zu den jährlich in Deutschland an den Großhandel verkauften Solarkollektoren. Eine Statistik über die vom Großhandel an die installierenden Fachbetriebe weiterverkauften und in den jeweiligen Ländern dann tatsächlich installierten Anlagen existiert nicht. Die installierenden Fachbetriebe sind nicht zu Mitteilungen über die im jeweiligen Land installierten Solarkollektoranlagen verpflichtet.

Die zuständige Behörde führt als zuständige Fachbehörde eine Statistik der mit Hamburger Fördermitteln geförderten Solarkollektoren, siehe auch Antwort zu 8. und 9.

Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Sinne des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) – hierunter fallen auch PV-Anlagen – werden für das gesamte Bundesgebiet zentral durch die Bundesnetzagentur im Anlagenregister erfasst. Im Register wird unter anderem auch die Angabe, ob für den in der Anlage erzeugten Strom eine finanzielle Förderung in Anspruch genommen werden soll, erfasst. Die von einer Anlage in Anspruch genommene Fläche wird ausschließlich für PV-Freiflächenanlagen erfasst. Daten des Anlagenregisters sind durch die Bundesnetzagentur unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben auf Ihren Internetseiten veröffentlicht
(http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1421/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/Anlagenregister/Anlagenregister_Veroeffentlichung/Anlagenregister_Veroeffentlichungen_node.html;jsessionid=B52E7EC2EDEA10D607453AD75AAF2367).

Darüber hinaus werden auf Grundlage des § 77 Absatz 1 EEG durch die Stromnetzbetreiber Angaben zu den in ihrem Netzgebiet installierten Anlagen veröffentlicht. Daten zu den in Hamburg installierten Anlagen, die unter das EEG fallen, können auf folgender Internetseite abgerufen werden:
www.50hertz.com/de/EEG/Veroeffentlichung-EEG-Daten/EEG-Anlagenstammdaten)

Eine Förderung von PV-Anlagen in Hamburg erfolgt ausschließlich auf Grundlage des EEG. Ein zusätzliches Register zu den in Hamburg installierten PV-Anlagen wird daher durch den Senat nicht geführt.

3. Welche qualitativen und quantitativen Zielsetzungen gelten derzeit in derFreien und Hansestadt Hamburg für den Ausbau der Solarenergie (Solarthermie, Photovoltaik)? Bitte mit Quellenangaben.

Der Hamburger Klimaplan (Drs. 21/2521) nennt die qualitativen und quantitativen Zielsetzungen Hamburgs für den Ausbau der Solarthermie als integralen Bestandteil der Ziele im Bereich Erneuerbare Energie beziehungsweise Erneuerbare Wärme.

Der Senat setzt dabei auf einen Mix verschiedener Techniken bei der Nutzung von Erneuerbarer Energie beziehungsweise Erneuerbarer Wärme. Detailangaben zu Flächenanteilen für die Nutzung von Solarthermie beziehungsweise Photovoltaik enthält der Klimaplan nicht.

Da die Förderung von PV-Anlagen durch den Bundesgesetzgeber ausschließlich auf Grundlage des EEG geregelt wird und sich aus der beihilferechtlichen Notifizierungsentscheidung der EU-Kommission zum EEG kein Spielraum für eine darüber hinausgehende Förderung durch die Länder ergibt, hat der Senat keine eigenständigen quantitativen Ziele zum Ausbau der Stromerzeugung aus Solarenergie definiert.

Der Masterplan Klimaschutz (Drs. 20/8493) benannte als angestrebtes quantitatives Ziel des Förderprogramms Erneuerbare Wärme, das die Förderung der Solarthermie einschließt, eine CO 2 -Einsparung von jährlich 22.000 Tonnen ab dem Jahr 2020 durch die von 2013 bis 2020 neu installierten Anlagen.

Im Übrigen siehe Drs. 21/2521.

4. Haben sich diese Ziele für den Ausbau der Solarenergie in den letzten zehn Jahren geändert?

a. Wenn ja: in welcher Form und mit welchen Begründungen?

Nein.

5. Welchen Einfluss auf diese Zielsetzungen für den Ausbau der Solarenergie haben die Gründachstrategie und die Förderung der Dach- und Fassadenbegrünung in der Freien und Hansestadt Hamburg?

6. Welches Potenzial (Dach-, Fassaden- und Bodenanlagen) betrachtet der Senat für Hamburg als realistisch unter dem Einfluss und bei Berücksichtigung der Gründachstrategie?

Nach einer Erhebung des Landesbetriebs Geoinformation und Vermessung aus dem Frühjahr 2016 besitzt Hamburg eine Dachfläche von 70.402.349 m2. Von der Gesamtdachfläche Hamburgs war 2014 eine Fläche von circa 800.000 m2 (etwa 2.000 Dächer) begrünt.

Das in der Drs. 20/11432 formulierte Ziel der Gründachstrategie (inklusive der Hamburger Gründachförderung) sieht vor, dass in der nächsten Dekade weitere 1.000.000 m2 (100 Hektar) Dachbegrünung entstehen. Wird das Ziel erreicht, wären 2,6 Prozent der Hamburger Dachfläche begrünt und 97,4 Prozent unbegrünt. Die Gründachstrategie würde demnach den Ausbau der Solarenergie nur sehr geringfügig beeinträchtigen.

7. Wie groß sind insgesamt die Flächen (Dach-, Fassaden- und Bodenanlagen), deren Nutzung für Solarthermie beziehungsweise für Photovoltaik in Hamburg in den Jahren 2020, 2030, 2040 und 2050 vom Senat angestrebt werden?

Siehe Antwort zu 3.

8. Wie groß sind die Flächen, die in den letzten zehn Jahren in der Freien und Hansestadt Hamburg mit Solaranlagen ausgestattet wurden? Bitte pro Jahr die Anzahl, die durchschnittlichen Flächengrößen und die Spezifikation Photovoltaik oder Solarthermie angeben.

9. Wie groß sind die Flächen, die in den letzten zehn Jahren in der Freien und Hansestadt Hamburg mit öffentlich geförderten Solaranlagen ausgestattet wurden? Bitte pro Jahr die Anzahl, die durchschnittlichen Flächengrößen und die Spezifikation Photovoltaik oder Solarthermie angeben.

Zu den Flächen der in Hamburg installierten Photovoltaikanlagen sowie zu den Flächen der in Hamburg insgesamt installierten Solarthermieanlagen siehe Antwort zu 1. bis 2. b.

Mithilfe der öffentlichen Förderung durch die Freie und Hansestadt Hamburg wurden in den letzten zehn Jahren folgende Solarthermie-Flächen installiert:

 

10. Wie groß sind die Flächen auf oder an öffentlichen Gebäuden und auf oder an von der Freien und Hansestadt Hamburg genutzten Gebäuden, die sich für Solaranlagen eignen?

Es wird kein Register der für Solaranlagen geeigneten Dachflächen auf öffentlichen oder von der Freien und Hansestadt Hamburg genutzten Gebäuden geführt, sodass der Senat keine Flächenangaben machen kann.

Die Prüfung der Eignung von Dachflächen für Solaranlagen ist nur unter Berücksichtigung der jeweiligen gebäudespezifischen Randbedingungen (zum Beispiel Dachflächenorientierung, -neigung, Gebäudestatik) möglich und somit für die Erstellung eines Registers zu aufwendig.

11. Wie groß sind die Flächen auf oder an öffentlichen Gebäuden und auf oder an von der Freien und Hansestadt Hamburg genutzten Gebäuden,für die eine Nutzung für Solarthermie beziehungsweise für Photovoltaik in den Jahren 2020, 2030, 2040 und 2050 vom Senat angestrebt wird?

Siehe Antwort zu 3.

12. Welche Förderprogramme zum Ausbau der Solarenergie (Solarthermie, Photovoltaik) werden derzeit angeboten? Welche Zielgruppen und welche gesamten Fördersummen sind dabei vorgesehen?

Die Förderung der Stromerzeugung aus Photovoltaikanlagen erfolgt ausschließlich auf Grundlage des EEG. Die beihilferechtliche Notifizierungsentscheidung der EU-Kommission zum EEG ermöglicht keinen Spielraum für eine darüber hinausgehende Förderung durch die Länder.

Die Förderung von Solarthermieanlagen ist Bestandteil des Förderprogramms für Erneuerbare Wärme der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Förderung kann sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen für Vorhaben in Hamburg in Anspruch genommen werden. Die für 2016 für das Förderprogramm Erneuerbare Wärme geplanten Mittel betragen insgesamt 600.000 Euro, (siehe dazu auch Drs. 21/2521).

13. Wie verhält sich der Senat zu dem Vorschlag, die Förderung für Solarkollektoranlagen wieder auf die Fördersätze zu erhöhen, die vor der Kürzung im Jahr 2008 bestanden (vergleiche Bild 12 in Rabenstein, siehe oben)?

Die zuständige Fachbehörde prüft in regelmäßigen Abständen die Fortentwicklung des Förderprogramms Erneuerbare Wärme und dabei auch die Fortentwicklung der Förderung für Solarkollektoranlagen. Dabei ist unter anderem die Kumulationsregel des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die Bundesförderung für Solarkollektoranlagen zu beachten, nach der „die Gesamtförderung höchstens das Doppelte des nach diesen Richtlinien gewährten Förderbetrages betragen (insbesondere bei Inanspruchnahme ergänzender Förderprogramme der Länder)“ darf.

14. Welcher ungefähre Anteil der Dachflächen wird bei Neubauten (differenziert nach Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden) genutzt

a) für Solarthermie,

b) für Dachbegrünungen?

Bitte für die letzten fünf Jahre aufführen.

Für die Statistik der Baugenehmigungen werden durch das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein keine Daten zu Dachflächen oder deren anteiliger Nutzung erhoben. Daher ist auch der ungefähre Anteil der Dachflächen, die bei Neubauten für Solarthermie oder Dachbegrünungen genutzt werden, nicht bekannt.

15. Welche größeren Solaranlagen (Flächen größer als 100 m2 beziehungsweise größer als 1.000 m2) werden derzeit in Hamburg geplant oder installiert? Bitte die genauen Orte und Investoren angeben.

Zu den Planungen privater Investoren äußert sich der Senat grundsätzlich nicht.

Mit Hamburger Fördermitteln werden derzeit keine größeren Solaranlagen installiert.

16. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Senatsbehörden und in den Bezirksverwaltungen sind beauftragt, günstige Gelegenheiten zur Installation von Solaranlagen bei Bauvorhaben in Hamburg zu ermitteln und in die Wege zu leiten? Bitte mit Stellenanteilen angeben.

Eine Statistik im Sinne der Fragestellung liegt nicht vor, entsprechende Daten sind in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehendenZeit nicht zu ermitteln.

17. Wie wird in Hamburg, von den zuständigen Behörden, die Einhaltung der Bestimmungen des EEWärmeG überprüft, nach welchem solarthermische Anlagen zur Pflichterfüllung eingesetzt werden können? Wie groß ist der Anteil dieser Art der Pflichterfüllung in Hamburg?

Im Baugenehmigungsverfahren erfolgt – im Rahmen der Prüfung der bautechnischen Nachweise – eine präventive Plausibilitätsprüfung der beabsichtigten Maßnahmen zur Erfüllung des EEWärmeG. Dabei werden die Angaben und Nachweise zum Wärmeschutz und zur Energieeinsparung, die zum Beispiel mithilfe von solarthermischen Anlagen erfolgen kann, mit den Angaben zum EEWärmeG abgeglichen.

Nach Auskunft des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein werden die Anteile dieser Art der Pflichterfüllung nicht technologiespezifisch aufgeschlüsselt.

18. Welche hervortretenden Hemmnisse bestehen nach Ansicht des Senats für den Ausbau der Solarthermie und der Photovoltaik in Hamburg?

Bei der Solarthermie bestehen Hemmnisse, die aufgrund der beihilferechtlich und durch die BAFA-Kumulationsregel limitierten Förderung nur in begrenztem Umfang durch Fördermittel kompensiert werden können.

Diese Hemmnisse betreffen im Wesentlichen die gegenwärtigen (bundes-)rechtlichen und preislichen Rahmenbedingungen.

Faktoren für die Wirtschaftlichkeit der Photovoltaik sind unter anderem die Kosten für die Flächeninanspruchnahme und die Errichtung sowie der Erlös für den in den PV-Anlagen erzeugten Strom.

Der Ausbau der Photovoltaik ist ebenso wie der Ausbau der Solarthermie grundsätzlich abhängig von der Verfügbarkeit geeigneter Flächen. Gerade bei verdichteterBebauung kann es zwischen Flächenbedarfen für die Haustechnik, für Dachterrassen, oder für die Solarenergie in Kombination mit der Dachbegrünung zu Nutzungskonkurrenzen auf dem Dach kommen.

19. Welche Maßnahmen, auch ordnungsrechtlicher Art, plant der Senat, um diese Hemmnisse abzubauen oder zu überwinden?

Durch die zuständige Fachbehörde werden die Beratungseinrichtungen SolarZentrum und EnergieBauZentrum gefördert beziehungsweise beauftragt. Darüber hinaus engagiert sich der Senat im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren zur Verbesserung der bundesrechtlichen Rahmenbedingungen.

Die Einführung von weiterem Ordnungsrecht plant der Senat nicht.

Im Übrigen siehe Antwort zu 13.

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