SKA: Stand der Erarbeitung des Lärmaktionsplans

Stephan Jersch

Die Überararbeitung des Lärmaktionsplans für Hamburg ist seit Monaten überfällig. Angeblich werde daran gearbeitet. Großen Druck scheint der Senat dabei aber nicht zu verspüren, denn eine Strafe für nicht gemachte Hausaufgaben erwartet er nicht.

3. Mai 2019

 Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Heike Sudmann und Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 25.04.2019
und Antwort des Senats
- Drucksache 21/16993 -


Betr.: Stand der Erarbeitung des Lärmaktionsplans

Der letzte Lärmaktionsplan für Hamburg wurde im Jahr 2013 erarbeitet. Laut EG-Umgebungslärmrichtlinie und laut Bundes-Immissionsschutzgesetz §47 d (5) ist der Lärmaktionsplan von 2013 bis zum Jahr 2018 zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Dieses ist bisher nicht erfolgt. Auf der Homepage der Freien und Hansestadt heißt es unverändert „Die sogenannte 3. Stufe des LAP soll bis zum Herbst/Winter 2018 unter Einbeziehung der Umfrageergebnisse erarbeitet werden.“ Mehr als einen Monat nach Frühlingsanfang stellt sich nun die Frage, wann der Senat seinen Pflichten nachkommen will.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

1. Wann plant der Senat die Veröffentlichung eines aktuellen Entwurfs für die Fortschreibung bzw. Überarbeitung des Lärmaktionsplans von 2013?

Die Überarbeitung des Lärmaktionsplans ist noch nicht abgeschlossen. An der Fortschreibung wird derzeit gearbeitet.

2. Welche Rechtsfolgen können sich für die Stadt aus der verspäteten Überarbeitung des Lärmaktionsplans ergeben?

Es sind keine Rechtsfolgen zu erwarten.