SKA: Trotz angekündigtem Verzicht: Atomtransport mit Kernbrennstoff bei Eurogate??

Stephan Jersch

Zwar haben Atomtransportunternehmen einen Verzicht auf Atomtransporte durch den Hamburger Hafen erklärt, es finden aber weiterhin solche Transporte statt. Weil der Verzicht zuvor genehmigte Transporte nicht umfasse, erklärt der Senat. Wie viele und welche Transporte zuvor bereits genehmigt wurden, wisse er nicht. Der Senat verzichtet also offensichtlich darauf, diese Verzichtserklärung zu kontrollieren.

10. Mai 2019

Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (Fraktion DIE LINKE) vom 03.05.2019
und Antwort des Senats
- Drucksache 21/17064 -


Betr.:    Trotz angekündigtem Verzicht: Atomtransport mit Kernbrennstoff bei Eurogate??

Hamburgs Hafen ist nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung für Atomtransporte (vgl. Bürgerschafts-Drucksache 20/11317) weiterhin ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft, u.a. zur Versorgung von AKW.
Am 2. April hat der Senat den freiwilligen Verzicht auf den Umschlag von Kernbrennstoffen im Hamburger Hafen durch nun vier Unternehmen, darunter die Eurogate GmbH & Co. KGaA, KG, als Erfolg seiner Politik verkündet.
Atomkraftgegner_innen kritisierten die Vereinbarung als unzureichend und die Meldung als verwirrend ( http://www.atomtransporte-hamburg-stoppen.de/2019/04/buendnis-atomtransporte-durch-hamburg-stoppen/).
Nicht nur aus der Beantwortung der Drucksache 21/16768 ergeben sich weitere Fragen, denn am 02.05. meldeten einschlägige Beobachtungskreise, dass der Ankündigung für Eurogate andere Taten folgen. Werden also weiterhin u.a. Uranoxide, unbestrahlte (neue) Brennelemente oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomtechnologie im Hamburger Hafengebiet umgeschlagen?
Für die Glaubwürdigkeit des Minimalverzichts auf Transport und Umschlag von Kernbrennstoffen ist es unbedingt notwendig die Öffentlichkeit über noch bestehende Umschlags-und Transportverträge zu informieren.
Um hier schnell Antwort zu erhalten und öffentlich verfügbar zu machen, werden aus der Fraktion DIE LINKE hier dem Senat erneut Fragen zum Themenkomplex gestellt

Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt:

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Hat das Schiff "Kapitan Mironov" früh am 2. Mai, aus Russland über den Nordostseekanal (NOK) kommend, in Hamburg bei Eurogate angelegt?

Ja.

 

2. Sind Beobachtungen richtig, dass gegen 8:30 Uhr am 2. Mai 2019, 3 blaue Container aus dem Schiff entladen wurden, die Gefahrengutaufkleber (u.a. Fissile, Radioaktiv) und die UN-Nummer 3325 trugen, die für angereichertes Uranoxyd oder unbestrahlte Brennelemente vergeben wird?

a. Wenn ja: Fallen diese Stoffe unter den freiwilligen Verzicht von Kernbrennstoffen?

b. Wenn nein: Bitte ausführen warum nicht und eine Auflistung der vom Verzicht betroffenen UN-Nummern, ggf. mit weiteren Identifikationskriterien anfügen.

Der freiwillige Verzicht bezieht sich allgemein auf den Umschlag von Kernbrennstoffen im Sinne von § 2 Abs. 1 des Atomgesetzes und ist nicht durch konkrete UN-Nummern spezifiziert.

Gemäß den im Gefahrgut-Informationssystem der Polizei (GEGIS) gemeldeten Daten wurden während der Liegezeit drei Container mit Gefahrgut Klasse 7 / UN 3325 gelöscht. Darin enthalten waren somit Kernbrennstoffe im Sinne § 2 Abs. 1 Atomgesetz.

Die Fa. Eurogate Container Terminal Hamburg GmbH hat am 15. Februar 2019 ihren freiwilligen Verzicht auf den Umschlag von Kernbrennstoffen im Sinne von § 2 Abs. 1 Atomgesetz in Hamburg erklärt unter der Maßgabe, dass bereits genehmigte Transporte noch abgewickelt werden können. Im Übrigen liegen dem Senat keine weiteren Erkenntnisse vor.

 

3. Ist die Annahme richtig, das Uranoxyd werde zur Uranfabrik von ANF Framatome nach Lingen befördert und dort zu Brennelementen verarbeitet?

Empfänger des Transportes am 2. Mai 2019 ist eine Firma in Lingen. Der fachlich zuständigen Behörde liegen zur weiteren Behandlung des Transportgutes am Empfängerort keine Erkenntnisse vor.

 

4. In 21/16768 gibt der Senat an, etwaige Verlagerungen von Kernbrennstofftransporten zu Eurogate u.a.O. nach der Ankündigung der HHLA  zur Jahresmitte 2018, freiwillig auf Kernbrennstoff-Umschlag verzichten zu wollen, seien ihm nicht bekannt und zu eventuell laufenden Altverträgen der HHLA mit Atomtransporteuren (Reedereien u.a.), u.a. mit der Reederei "Godby Shipping AB" wurde darauf verweisen, als „ börsennotierte Aktiengesellschaft beantworte die HHLA die Fragen aller ihrer Aktionäre aus aktienrechtlichen Gründen einheitlich auf der jährlichen Hauptversammlung“.
Die Firma Eurokai verweist lt. NDR bei dem in den Fragen 2. und 3.  genannten Umschlag auf bestehende Verträge. Kann der Senat aus seinem „konstruktiven Dialog zu dem Thema“ u.a. mit Eurogate, in dem das „Ziel der Gespräche, ein freiwilliger Verzicht auf die Transporte“, erreicht worden ist oder aus anderen Quellen mitteilen, welche Laufzeiten dort die bestehenden Verträge für den Transport und Umschlag von Kernbrennstoffen mit ggfs. welchen Atomtransporteuren (Reedereien u.a.) haben?

Die Laufzeiten und weitere Inhalte dieser Verträge sind nicht bekannt. Unter Berufung auf ihre Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse hat die Fa. Eurogate Container Terminal Hamburg GmbH hierzu keine Auskunft erteilt.

 

5. Warum wurden mit der Firma C. Steinweg Gespräche geführt, obwohl der Betreiber keinen Kernbrennstoff umschlägt, sondern Uranerzkonzentrat?

Als Betreiber eines wichtigen Multi-Purpose-Terminals in Hamburg wurde die Firma C. Steinweg (Süd-West Terminal) GmbH & Co. KG einbezogen.

 

6. Waren im Gespräch mit C. Steinweg und weiteren Akteuren die Transporte von Uranerzkonzentrat und UF6 (z.B. Lieferungen für die Atomanlagen in Gronau) Thema?

Wenn nein, warum nicht?

7. MACS und OOCL sind wie Hapag Lloyd Reedereien, die Uranprodukte im Hafen anlanden bzw. umschlagen. Wurden Gespräche mit den beiden Firmen geführt oder stehen Gespräche an?

Wenn ja, wird dann in ihnen auch der Umschlag von Uranerzkonzentrat und UF6 thematisiert?

Gegenstand und Ziel aller geführten Gespräche war es, bei den betroffenen Firmen darauf hinzuwirken, dass sie freiwillig auf den Umschlag von Kernbrennstoffen im Sinne von § 2 Abs. 1 Atomgesetz in Hamburg verzichten. Da alle relevanten Terminalbetreiber einen solchen Verzicht erklärt haben, haben weder Gespräche mit weiteren Firmen stattgefunden noch sind diese vorgesehen.
Im Übrigen siehe Drs. 21/16768.

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