SKA: Verantwortlichkeiten im Projekt erneuerbare Wärme Hamburg – Nachfragen zu Drs. 21/17053

Stephan Jersch

Verantwortlichkeiten im Projekt erneuerbare Wärme Hamburg – Nachfragen zu Drs. 21/17053

28. Mai 2019


 Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 20.05.2019
und Antwort des Senats
- Drucksache 21/17252 -


Betrifft:    Verantwortlichkeiten im Projekt erneuerbare Wärme Hamburg – Nachfragen zu Drs. 21/17053

Die Antworten des Senats zu meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage lassen viele Fragen offen.
Ich hatte um eine aktualisierte Grafik der Struktur des Projekts Erneuerbare Wärme für Hamburg (EEWH) gebeten, der sich die Verantwortlichkeiten im Projekt EEWH entnehmen lassen.
Die auf Seite 7 der Drs. 21/17053 abgedruckte Grafik zur „Übergreifenden Projektorganisation“ ist kaum geeignet, um daraus die Verantwortlichkeiten im Projekt EEWH zu entnehmen.
Zum „Auftraggeber-Gremium“ gehören nach Auskunft des Senats die in der Antwort zu meiner Frage 1 aufgeführten Personen. Es fällt auf, dass dort der Geschäftsführer der Stromnetz Hamburg GmbH aber nicht der von der FHH benannte Geschäftsführer der Wärme Hamburg GmbH genannt wird. Ebenso fällt auf, dass die Stadtreinigung Hamburg und Hamburg Wasser/Hamburg Energie nicht zum Auftraggeber-Gremium gehören.
Die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der im Bild angegebenen „Lenkungsgruppe“ sowie der „Projektsteuerung FHH“ werden nicht ersichtlich und  nicht erläutert. Eventuelle Unterschiede zwischen „Projektteam“ und „Kernteam“ können allenfalls erraten werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat teils erneut:

Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der Vattenfall Wärme Hamburg GmbH (VWH), der Hamburger Vermögens- und Beteiligungsmanagement GmbH (HGV) sowie von Hamburg Wasser (HW) wie folgt:
 
 

1. Zur „Lenkungsgruppe“:
a. Welche Personen von welchen Behörden bzw. Unternehmen gehören zur Lenkungsgruppe?
b. Welche Aufgaben und welche Verantwortlichkeiten hat die Lenkungsgruppe?
c. Wie häufig tagt die Lenkungsgruppe?

Siehe Anlage.

Die Lenkungsgruppe, in der auch die Projektsteuerung vertreten ist, ist das Steuerungs- und Entscheidungsgremium des Gesamtprojektes und bereitet die Sitzungen des Auftraggeber-Gremiums vor. Sie tagt ca. vierwöchentlich.

 

2. Zur „Projektsteuerung FHH“:
a. Welche Personen von welchen Behörden bzw. Unternehmen gehören zur Projektsteuerung FHH?
b. Welche Verantwortlichkeiten hat die Projektsteuerung FHH?
c. Wie häufig tagt die Projektsteuerung FHH?

Siehe Anlage.

Die Projektsteuerung stellt die städtischen Interessen im Rahmen des Gesamtprojekts sicher und bereitet die Sitzungen der Lenkungsgruppe vor. 

Sie tagt wöchentlich.

 

3. Welche Aufgaben haben das „Projektteam“ und das „Kernteam“ jeweils?

In dem Projektteam/Kernteam werden auf Ebene des Unternehmens die Themenfelder Carve Out und Neues Erzeugungskonzept bearbeitet. Im Themenfeld Carve Out werden Unternehmensteile ausgegliedert bzw. abgespalten und es werden neue (städtische) Arbeitsstrukturen geschaffen. Das Themenfeld Neues Erzeugungskonzept entwickelt die Ersatzlösung Wedel.     

 

4. In welche dieser Gremien sind Hamburger öffentliche Unternehmen, die zum Teil privatrechtlich organisiert sind und die im Projekt EEWH Fernwärme liefern sollen, eingebunden? Bitte nach Unternehmen aufschlüsseln.
Die Unternehmen Hamburg Energie GmbH (HE), HW und die Stadtreinigung Hamburg AöR (SRH) sind bei der Entwicklung Erneuerbarer Wärmequellen im Rahmen des Themenfeldes Neues Erzeugungskonzept eingebunden.

5. Weshalb gehört anscheinend der Geschäftsführer der Stromnetz Hamburg GmbH zum „Auftraggeber-Gremium“ der von der FHH benannte Geschäftsführer der Vattenfall Wärme Hamburg GmbH jedoch nicht?

Mittlerweile ist der damalige Geschäftsführer der Stromnetz Hamburg GmbH (SNH) zum Geschäftsführer in der VWH ernannt worden.

 

6. In welches dieser Gremien ist zurzeit auch noch Vattenfall eingebunden?

Die Gesellschafter der VWH arbeiten zusammen an den Themenfeldern Carve Out und Neues Erzeugungskonzept.

 

7. Berichten die im Bild auf Seite 7 der Drs. 21/17053 gezeigten Gruppen bzw. Teams regelmäßig nur zur übergeordneten Instanz und werden sie nur von diesen kontrolliert? Wie ist ein Durchgriff von oben nach unten organisiert?

Die Gruppen bzw. Teams berichten regelmäßig den übergeordneten Instanzen und werden von diesen kontrolliert.

 

8. Wie ist die Aufgaben- und Kompetenzverteilung im Unternehmen Vattenfall Wärme Hamburg GmbH unter den vier Geschäftsführern, von denen Hamburg mit allen Rechten und Pflichten seit dem 1. Mai zusätzlich bestellt hat?
 

Die Aufgaben- und Kompetenzverteilung im Unternehmen VWH unter den vier Geschäftsführern stellt sich wie folgt dar:

Vorsitzender der Geschäftsführung, Personal, Finanzen und Projekte.

 

9. Wann werden voraussichtlich die notwendigen Planungen im Projekt EEWH so weit abgeschlossen sein, dass eine Investitionsentscheidung zum Ersatz des HKW Wedel getroffen werden kann? Für welchen Zeitpunkt werden entsprechende Drucksachen zur Vorlage in der Bürgerschaft geplant?

Die Zeitplanung dazu ist noch nicht abgeschlossen.

 

10. In seiner Vorbemerkung stellt der Senat unter Bezugnahme auf das Neue Erzeugungskonzept fest: „Der Senat wird nach der Rückkaufentscheidung die bisherigen Konzeptionen unter den geänderten Rahmenbedingungen gegebenenfalls nochmals bewerten und in eine neue Unternehmensplanung einpassen.“
Betrifft diese Feststellung auch Alternativplanungen ohne Leitungsbau Süd am Standort Stellinger Moor, den der Energienetzbeirat der Behörde für Umwelt und Energie am 29.11.2018 empfohlen hat, und am Standort Wedel?

Nein.

 

11. Auf meine Frage 8 nach dem Antrag auf Genehmigung beziehungsweise Planfeststellung für den „Leitungsbau Süd“, der Verantwortung für das Projekt beziehungsweise die Antragseinrichtung wird auf Drs. 21/16109 verwiesen. Dort ist allerdings von „Leitungsbau“ nicht die Rede. Ich frage also erneut:
 Wann wird ein Antrag auf Genehmigung beziehungsweise Planfeststellung für den „Leitungsbau Süd“ bei der zuständigen Behörde eingereicht werden und wer ist für das Projekt beziehungsweise die Antragseinrichtung derzeit verantwortlich beziehungsweise wird absehbar verantwortlich sein?

Die Genehmigungsunterlagen werden derzeit erstellt. Im Übrigen siehe Antwort zu 9.

Für die Antragstellung verantwortlich ist das Unternehmen VWH.

 

12. In welchem Zeitraum sind Scoping-Termine zu erwarten
a) für den Leitungsbau Süd,

Der Scoping-Termin für den Leitungsbau Süd ist im Zeitraum Juni bis September 2019 zu erwarten.

b) für die Fernwärmeleitung zum ZRE?

Für diese Fernwärmeleitung ist kein Planfeststellungsverfahren und damit auch kein Scopingtermin erforderlich.

 

13. Auf meine Frage nach dem Zeitpunkt der Ausschreibung des Leitungsbaus Süd antwortete der Senat, sie erfolge“ voraussichtlich im 3. Quartal 2020.“
Von renommierten, auf Fernwärme spezialisierten Beratungsunternehmen werden derzeit für 2018 / 2019 Preiserhöhungen von 30 % bis 40 % für Tiefbau, Rohrbau und Material genannt, die vor allem auf der hohen Auslastung der Branche beruhen. Daher ist zu erwarten, dass die bereits beträchtlichen Kosten für den Leitungsbau Süd nach der Ausschreibung ganz erheblich höher liegen werden als bisher geschätzt.
Wird der Zeitpunkt für die Investitionsentscheidung für den Leitungsbaus Süd später liegen als der der Ausschreibung desselben?
Wenn nein: Ist für den Leitungsbau Süd ein „Plan B“ vorgesehen bei inakzeptabel hohen Kosten der Realisierung der bisherigen Planungen?

Ja.

 

14. Verfolgt der Senat für den Fall, dass sich nach der Ausschreibung des Leitungsbaus Süd Kosten ergeben, die nicht akzeptabel sind, Alternativplanungen ohne Leitungsbau Süd am Standort Stellinger Moor, den der Energienetzbeirat der Behörde für Umwelt und Energie am 29.11.2018 empfohlen hat, oder am Standort Wedel?

Nein.

 

15. Senator Kerstan hat kürzlich im Energienetzbeirat beim Standort Stellinger Moor auf konkurrierende Interessen an der seit 20 Jahren brachliegenden Fläche des ehemaligen Klärwerks hingewiesen, die im Jahr 2015 von BET für den Ersatz des HKW Wedel vorgeschlagen wurde.
a. Von welchem Unternehmen und für welchen Zweck wird diese Fläche ebenfalls beansprucht?

Die Fläche wird durch HW von der Hamburger Stadtentwässerung (HSE) genutzt. Auf der Fläche befinden sich abwassertechnische Anlagen, die der Aufrechterhaltung der Entsorgungssicherheit des Hamburger Nordwestens und der angrenzenden Metropolregion dienen. Zudem wird die Fläche perspektivisch für den Ausbau des dort befindlichen Betriebsplatzes von HW benötigt.

Die SNH plant, ihre Netzdienststelle West auf eine dortige Teilfläche zu verlagern  

b. Hat sich der Senat mit dieser Flächenkonkurrenz befasst und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Damit hat sich der Senat bisher nicht befasst.

 

16. Durch die Beihilfeprüfung der EU-Kommission und die damit verbundenen Fristen, steht der rechtliche Übergang der Wärmegesellschaft an die FHH/HGV noch aus. Wann werden sich voraussichtlich nach gegenwärtigen Schätzungen
a. das zentrale Hamburger Fernwärmesystem und
b. das HKW Wedel ganz in städtischem Eigentum befinden?
c. Welche Schritte sind noch zu durchlaufen?

Das zentrale Hamburger Fernwärmesystem und das HKW Wedel werden sich nach gegenwärtiger Einschätzung voraussichtlich im Sommer 2019 im städtischen Eigentum befinden.
Voraussetzungen für den Eigentumsübergang sind der Abschluss und Vollzug des Call-Kauf- und Übertragungsvertrags Wärme, die Vollendung des Abspaltungsvorgangs für das Heizkraftwerk Wedel sowie die Umsetzung der closing-kritischen Carve-out-Maßnahmen.

 

17. Die neue 13. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) mit Grenzwerten und Übergangsregelungen liegt noch nicht vor, wie der Senat feststellte. Die zuständigen EU-Behörden haben jedoch Höchstwerte für Emissionen und Umsetzungszeitgrenzen festgelegt, die vom HKW Wedel bei weitem nicht eingehalten werden (gemäß den EU-BVT-Vorgaben ein NOx-Jahresmittelwert von weniger als 150 mg/Nm3).
Ist es nach Auffassung des Senats ausreichend, sich erst dann mit konkreten Alternativen zu einer erneuten Ertüchtigung des HKW Wedel zwecks Einhaltung der ab dem 17. August 2021 geltenden Grenzwerte zu befassen, wenn sich das HKW Wedel ganz in städtischem Eigentum befindet? Wenn ja: warum?

Grundsätzlich befassen sich der Senat und insbesondere das Unternehmen Vattenfall Wärme Hamburg GmbH aus Gründen der Versorgungssicherheit mit der Ertüchtigung des Kraftwerks Wedel. Das Kraftwerk muss solange laufen, bis eine Ersatzlösung betriebsbereit ist. Dies geschieht unabhängig von den EU-BVT-Vorgaben.
Im Übrigen siehe Drs. 21/17053, solange keine Grenzwerte festgelegt sind, können auch keine konkreten Maßnahmen ergriffen werden.

 

18. In Beantwortung meiner Frage 19 in Drs. 21/17053 ging der Senat davon aus, dass Funktionen, die bisher nicht durch VWH-Personal, sondern aus Vattenfall-Servicegesellschaften erbracht werden, künftig zum Teil neu ausgeschrieben werden müssen.
a. Um welche wesentlichen Funktionen geht es dabei?

Der Prozess der Personalplanung sowie die dazu notwendigen Personal-Gespräche sind noch nicht abgeschlossen.

b. Mussten oder müssen Planungsunterlagen für den Fernwärmeleitungsbau aus diesen Gründen neu erstellt werden? Wenn ja, zu welchem Prozentsatz?

Nein.