SKA: Verantwortlichkeiten im Projekt erneuerbare Wärme Hamburg

Stephan Jersch

"Sehr wesentliche Änderungen der Rahmenbedingungen" führen nicht nur zu Verzögerungen bei der Umsetzung von Hamburgs Wärmewende, sondern auch zu stetigen Veränderungen in Zuständigkeiten und Aufgabenverteilungen. Es scheint, als würde hier in erster Linie verwaltet und ansonsten mehr oder weniger auf der Stelle getreten.

10. Mai 2019

 Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 02.05.2019
und Antwort des Senats
- Drucksache 21/17053 -


Betrifft: Verantwortlichkeiten im Projekt erneuerbare Wärme Hamburg

Dem Hamburger Energienetzbeirat (ENB) wurde auf seiner 9. Sitzung am 7. September 2017 unter Tagesordnungspunkt 6 eine graphische Darstellung der Projektstruktur für das Projekt Erneuerbare Wärme für Hamburg (EEWH) vorgestellt (letzte Seite in https://www.hamburg.de/contentblob/9467266/e66564eca0e7d669c9de0901ca45a3d0/data/d-top-6-projektstand-erneuerbare-waerme-hamburg.pdf), demnach sollten zum 1.11.2017 die „Voraussetzungen für Investitionsentscheidungen“ geschaffen sein.
In einer Pressemeldung vom 17. April 2019 teilte Vattenfall mit: „Parallel arbeitet die Gesellschaft auf Basis der Vorgaben der Behörde für Umwelt und Energie der Stadt Hamburg (BUE) auch an einem Ersatzkonzept für das Heizkraftwerk Wedel. Für das nachhaltige Erzeugungskonzept werden nach Abschluss der Konzeptionsphase bereits die Genehmigungs- und erste Beschaffungsprozesse gestartet.“ (https://group.vattenfall.com/de/newsroom/blog-news-presse/pressemitteilungen/2019/fernwaerme-hamburg-eu-kommission-sieht-im-kaufpreis-keine-beihilfe
)
In einer Pressemitteilung der BUE, ebenfalls vom 17. April 2019, wird Senator Kerstan (BUE) mit folgenden Worten zitiert: „Das Anlagenkonzept für den Wedel-Ersatz soll klimafreundlich, versorgungssicher und kostenstabil sein. Es soll sofort nach dem Rückkauf der Wärmegesellschaft in die Umsetzung gehen...“ (https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/12486884/2019-04-17-bue-fernwaerme-rueckkauf/). Der Zeitpunkt des endgültigen Vollzugs des Rückkaufs lässt sich jedoch nicht genau angeben.
Seit dem 1.11.2017, an dem die „Voraussetzungen für Investitionsentscheidungen“ geschaffen sein sollten, sind also rund eineinhalb Jahre vergangen und die Konzeptionsphase des Ersatzkonzepts für das Heizkraftwerk Wedel erscheint noch immer nicht abgeschlossen, obwohl an der Projektierung seither immer „mit Hochdruck“ gearbeitet wurde.
Die BUE sah sich bei der Sitzung des Energienetzbeirats (ENB) am 18. April 2019 nicht in der Lage, über ein konsolidiertes Ersatzkonzept für das HKW Wedel zu berichten. Auch eine vom ENB eingesetzte neunköpfige Arbeitsgruppe „Ersatz des HKW Wedel“ konnte Ende März 2019 von der BUE kein aktuelles Ersatzkonzept erhalten. Gemäß der Drs. 21/16109 vom 15.2.2019 befand sich nach Aussagen des Senats das zentrale Modul des Ersatzkonzepts „Gas KWK“ Mitte Februar 2019 noch „in Entwicklung: Eine Variantenberechnung sowie ein Marktmodell sind in der Bearbeitung.“
Die BUE ist beim Projekt EEWH federführend. Senator Kerstan hat während der Sitzung des ENB darüber informiert, dass ein „Auftraggeber-Gremium“ unter Beteiligung des Ersten Bürgermeisters für das Projekt Erneuerbare Wärme für Hamburg (EEWH) eingerichtet worden sei.
Das oben zitierte Versprechen von Senator Kerstan „Das Anlagenkonzept für den Wedel-Ersatz soll klimafreundlich, versorgungssicher und kostenstabil sein“ ist ein wichtiger Grundpfeiler für die gesellschaftliche Akzeptanz der Rekommunalisierung im Zeichen der Energiewende. Die wenigen belastbaren Fakten der Planung sprechen allerdings eine nicht ganz so deutliche Sprache.
Der geplante Einsatz von fossilem Gas ohne ein Bekenntnis des Senats zur Nichtnutzung gefrackten Erdgases, vor allem aus den USA, lässt an der Klimafreundlichkeit zweifeln.
Die Versorgungssicherheit hängt auch von gerichtlichen Entscheidungen zum Weiterbetrieb des Kohleheizkraftwerks Wedel ab.
Die Kostenstabilität wird mit jedem neuen Planungsschritt fragwürdiger. Die Realisierungskosten steigen stetig, ohne, dass bisher mit der Realisierung begonnen wurde. Die Preise der CO2-Emissionszertifikate steigen sprunghaft und bezüglich der geplanten KWK-Fördermittel besteht durch den Projektverzug die reale Gefahr, dass diese nicht mehr fließen werden.

Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Volksentscheids Energienetze aus dem Jahr 2013 und der Planung einer Ersatzlösung für das Kraftwerk Wedel haben sich seit September 2017 sehr wesentliche Rahmenbedingungen geändert.
Eine dieser Rahmenbedingungen ist die erfolgreiche Umsetzung des Volksentscheids durch den Senat, mit der Kaufentscheidung im November 2018, siehe dazu Drs. 21/14636. Diese Entscheidung stellt eine wesentliche Veränderung dar, die auch Auswirkungen auf den Planungsprozess für das Kraftwerk Wedel hat.
Durch die Beihilfeprüfung der EU-Kommission und die damit verbundenen Fristen, steht der rechtliche Übergang der Gesellschaft an die FHH/HGV noch aus.
Trotzdem arbeiten die beteiligten Akteure derzeit intensiv daran, einerseits die Wärmegesellschaft aus dem Vattenfall-Konzern herauszulösen (Carve Out) und andererseits ein neues Erzeugungskonzept zu erarbeiten.
Grundlage des Neuen Erzeugungskonzepts sind die regelmäßig im Energienetzbeirat vorgestellten Planungen der zuständigen Behörde, die sich im Planungsprozess durch weitere Optimierungsschritte und neue Erkenntnisse verändert haben.
Ebenso werden auch die Projektstrukturen den Erfordernissen des Projekts angepasst.
Der Senat wird nach der Rückkaufentscheidung die bisherigen Konzeptionen unter den geänderten Rahmenbedingungen ggfs. nochmals bewerten und in eine neue Unternehmensplanung einpassen.
Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Vattenfall Wärme Hamburg GmbH (VWH) wie folgt:

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1.   In Drs. 21/15147 vom 4.12.2018 informiert der Senat: „Auf der Grundlage dieses Konzepts arbeiten aktuell die Vattenfall Wärme Hamburg GmbH (VWH), einige öffentliche Unternehmen der Stadt sowie die zuständige Behörde gemeinsam an der weiteren Konkretisierung und Umsetzung. Ein wichtiger Schritt ist dabei auch die Fortentwicklung der bisherigen Arbeitsstruktur hin zu einer angemessenen Projektstruktur, die sowohl übergeordneten (strategischen) Steuerungsinteressen als auch der operativen Umsetzung, zum Teil in der Verantwortung der privatrechtlich organisierten Unternehmen, Rechnung trägt.“
Ist die am 7. September 2017 in Form einer Grafik vorgestellte Projektstruktur EEWH gegenwärtig noch gültig und wo ordnet sich das "Auftraggeber-Gremium" in diese Struktur ein? Bitte auch die Teilnehmer des Auftraggeber-Gremiums aufführen.
Wenn nein: In welcher Weise wurde sie verändert? Bitte eine aktualisierte Grafik der Projektstruktur EEWH angeben, der sich die Verantwortlichkeiten im Projekt EEWH entnehmen lassen.

Nein. Die Projektstrukturen wurden an die Erfordernisse des Projekts angepasst. Neben der Konzeption der Ersatzlösung für das Kraftwerk Wedel werden jetzt auch der sog. Carve-Out-Prozess sowie die Umsetzung der Transaktion in einer übergreifenden Projektorganisation bearbeitet.

Das zentrale Entscheidungsgremium ist das Auftraggeber-Gremium. Das Gremium ist besetzt mit dem Ersten Bürgermeister, dem Chef der Senatskanzlei, den Senatoren und Staatsräten der für Finanzen und Umwelt zuständigen Behörden, der Geschäftsführung der Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV), dem Geschäftsführer der Stromnetz Hamburg GmbH (SNH) sowie diversen Behördenvertretern.  
Im Übrigen siehe Anlage.

 

2.   Wie erklärt der Senat, dass eineinhalb Jahre nach dem ursprünglich avisierten zeitlichen Ziel offensichtlich die Voraussetzungen für Investitionsentscheidungen immer noch nicht vollständig geschaffen worden sind?

3.   Welche Schlussfolgerungen in Bezug auf die zeitlichen Verzögerungen dieses Projekts hat der Senat bereits gezogen, und zwar allgemein sowie speziell im Hinblick auf die komplizierte Projektstruktur und war die Einrichtung des Auftraggeber-Gremiums eine der Schlussfolgerungen aus der Verzögerung?

Eine Investitionsentscheidung kann erst getroffen werden, wenn die dafür notwendigen Planungen abgeschlossen sind. Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen, siehe dazu auch Vorbemerkung.

 

4.  An welchen Terminen und in welcher Besetzung hat dieses „Auftraggeber-Gremium“ bisher getagt?

Das Auftraggeber-Gremium hat am 9. Januar 2019, 8. Februar 2019, 20. März 2019 und 18. April 2019 getagt. Zur Besetzung siehe Antwort zu 1.

 

5.   Das Projekt EEWH hat sich seit der Zielsetzung im Herbst 2017 hinsichtlich seiner Ausgestaltung sehr stark verändert. Wie ist das aus Sicht des Senats im Einzelnen zu erklären? Bitte die einzelnen Veränderungsschritte des Projekts EEWH nachvollziehbar darstellen und begründen.

Aus Sicht des Senats sind keine wesentlichen Änderungen in der Zielsetzung erfolgt. Es geht weiterhin darum, eine Ersatzlösung für das Kraftwerk Wedel schnellstmöglich zu entwickeln. Dies muss mit der dafür gebotenen Sorgfalt erfolgen.
Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

 

6. Nach der Projektstruktur vom 7.9.2017 ist die Vattenfall Wärme Hamburg GmbH (VWH) zuständig für die Systemintegration und den Leitungsbau Süd und Nord. Ebenso für Gasvarianten, für die „Standort offen“ angegeben wurde, sowie für Power to heat. Sind diese Verantwortlichkeiten nach wie vor gegeben?

Die zitierte Projektstruktur ist heute nicht mehr relevant. Siehe dazu auch Antwort zu 1.
Die Errichtung der Gas-Kraft-Wärme-Kopplung-Anlage sowie der Bau der erforderlichen Trassen ist Aufgabe der Wärmegesellschaft. Da die vorgesehenen Anlagen zum Ersatz des Kraftwerks Wedel in das Gesamtsystem integriert werden müssen, obliegt auch die Systemintegration der Wärmegesellschaft.

 

7.  Welche personellen Verantwortlichkeiten innerhalb der BUE bestehen im Rahmen des Projektes und wie haben sich die Verantwortlichkeiten seit 2017 verändert?

Innerhalb der zuständigen Behörde arbeitet ein Projektteam an den Themen zur Umsetzung des Volksentscheids sowie der Ersatzlösung Wedel. Im Rahmen einer Umorganisation hat sich die zuständige Amtsleitung verändert.

 

8.  Wann bzw. ab welcher Phase der Eigentumsübertragung wird ein Antrag auf Genehmigung bzw. Planfeststellung für den „Leitungsbau Süd“ bei der zuständigen Behörde eingereicht werden und wer ist für das Projekt bzw. die Antragseinrichtung derzeit verantwortlich, bzw. wird absehbar verantwortlich sein? Falls die Antragseinrichtung vom vollständigen Eigentumsübergang zur FHH abhängig ist, bitte die zeitliche Bedeutung ausführen.

Siehe Drs. 21/16109.
Eine Abhängigkeit vom Eigentumsübergang ist nicht gegeben.

 

9. Wann wird eine Ausschreibung des Leitungsbaus Süd vorgenommen werden?

Die Ausschreibung wird voraussichtlich im III. Quartal 2020 erfolgen.

 

10. Auf der Pressekonferenz zur EU-Genehmigung des Rückkaufs wurden die Kosten für den Leitungsbau Süd „in der Größenordnung“ von 130 Mio. € angegeben. Dieser Kostenwert ist beträchtlich höher als der dem Haushaltsausschuss der Bürgerschaft am 18.10.2018 genannte Wert von 116 Mio. € für den Leitungsbau Süd und Nord (Drs. 21/50). Welche bis zum Baubeginn zu erwartende Preissteigerung (zu rechnen ist bei der Auslastung des Baugewerbes mit 30 Prozent und mehr) ist bereits berücksichtigt? Beinhalteten die von Senator Kerstan genannten Kosten auch die Kosten für die Zubringertrassen und welche Betriebskosten wurden eingepreist?

Bei den angegebenen Kosten handelt es sich bisher, wie üblich, lediglich um Kostenschätzungen für die Investitionen. Die tatsächlichen Kosten lassen sich frühestens nach erfolgter Ausschreibung benennen. Die 130 Mio. € beinhalten die Elbtrasse, die Anbindung des Zentrum für Ressourcen und Energie (ZRE) sowie die Anbindung der Müllverwertungsanlage Rugenberger Damm (MVR).
Betriebskosten als laufende Kosten werden nicht in die Investitionskosten eingepreist.

 

11. Wer verantwortet den „Leitungsbau Nord“? Wird dieser noch von der VWH oder schon von der WH geplant, beantragt und durchgeführt oder wird er von der SRH zusammen mit dem Projekt ZRE übernommen?

Siehe Antwort zu 6.

 

12. Soll mit dem „Leitungsbau Nord“ eine Anbindung an dem Energiestandort Haferweg oder an der Pumpstation Bahrenfeld oder an einer anderen Stelle (welcher?) geschaffen werden?

Die Trassenplanungen sind noch nicht abgeschlossen. Die aktuelle Vorzugsvariante sieht eine Anbindung an der Pumpstation Bahrenfeld vor.

 

13. In der Projektstruktur vom 7.9.2017 wird die BUE als verantwortlich für die „Fernwärme-Abschalt-Strategie Wedel“ genannt. Inwieweit kann die BUE für eine konkrete Abschalt-Strategie die Verantwortung übernehmen, solange das HKW Wedel noch nicht an Hamburg übertragen worden ist und wie werden Vertreter bzw. Vertreterinnen des Senats bei einer Entscheidung für oder gegen eine erneute Ertüchtigung des HKW Wedel berücksichtigen, dass das beklagte HKW Wedel vor der eigentlich beabsichtigten Stilllegung durch gerichtliche Entscheidungen oder durch Entscheidungen der schleswig-holsteinischen Landesregierung abgeschaltet oder stillgelegt werden könnte?

Aus Gründen der Versorgungssicherheit ist die Abschaltung des Kraftwerks Wedel erst möglich, wenn eine entsprechende Ersatzversorgung aufgebaut ist. Insofern liegt die Verantwortung für die Abschaltung bei der Wärmegesellschaft. Bei der dargestellten Verantwortung handelt es sich um eine strategische Aufgabe zur Bewertung der erforderlichen Ertüchtigungsmaßnahmen und zum Abprüfen möglicher Alternativen.

 

14. Welche Absprachen bzw. Vereinbarungen des Senats mit der schleswig-holsteinischen Landesregierung über den Weiterbetrieb und die Abschaltung des HKW Wedel gibt es und wer ist verantwortlich für diese?

Zwischen dem Senat und der schleswig-holsteinischen Landesregierung besteht Einvernehmen, das HKW Wedel schnellstmöglich abzuschalten.
Absprachen bzw. Vereinbarungen des Senats mit der schleswig-holsteinischen Landesregierung über den Weiterbetrieb und die Abschaltung des HKW Wedel gibt es nicht.

 

15. Laut einer Studie der Ökopol GmbH betragen die NOx-Jahresmittelwerte des HKW Wedel 182 bzw. 174 mg/Nm3 für Block 2 bzw. Block 1 des Kraftwerks. Demnach ist eine Ertüchtigung des HKW Wedel für einen Betrieb über 2021 hinaus unumgänglich.
a. Hat der Senat andere Emissionswerte vorliegen und wenn ja wie lauten diese?

Nein.

b. Mit welchen konkreten Alternativen zu einer erneuten Ertüchtigung des HKW Wedel zwecks Einhaltung der ab dem 17. August 2021 geltenden Grenzwerte haben sich der Senat bzw. die BUE oder die HGV befasst und unter welchen konkreten Voraussetzungen sind diese Alternativen einer erneuten Ertüchtigung vorzuziehen?

c. Bis zu welchem spätesten Zeitpunkt muss im zuständigen Aufsichtsrat über eine erneute Ertüchtigung des HKW Wedel zwecks Einhaltung der ab dem 17. August 2021 geltenden verschärften Emissionsgrenzen (gemäß der EU-BVT-Vorgaben ein NOx-Jahresmittelwert von weniger als 150 mg/Nm3) entschieden werden?

Der Senat hat sich mit keinen konkreten Alternativen befasst, da sich das HKW-Wedel zurzeit nicht in städtischem Eigentum befindet.
 
Darüber hinaus liegt die neue 13. Bundes-Immissionsschutzverordnungen (BImSchV) mit Grenzwerten und Übergangsregelungen noch nicht vor.

 

16. Welche der in Drs. 21/15147 vom 4.12.2018 angesprochenen Planungsleistungen sollen in der ersten Jahreshälfte 2019 ausgeschrieben werden?

Wie im bisherigen Prozess auch, werden weiterhin technische und energiewirtschaftliche Planungsleistungen in Auftrag gegeben.

 

17. Vattenfall schreibt in seiner oben angeführten Pressemeldung vom 17.4.2019: „Um die Zusammenarbeit von HGV und Vattenfall weiter zu stärken, ist nun die Bestellung eines weiteren, von der Stadt vorgeschlagenen Geschäftsführers bereits vor Übertragung geplant.“ Kommt dieser von der Stadt vorgeschlagene Geschäftsführer zu den beiden gegenwärtigen Geschäftsführern der VWH hinzu, sodass er sich innerhalb der Geschäftsführung der VWH in einer Minderheitsposition befindet?

Die Geschäftsführung besteht seit dem 1. Mai 2019 aus vier Geschäftsführern.
Zum 1. Mai ist ein zusätzlicher Geschäftsführer der VWH mit allen Rechten und Pflichten bestellt worden.

 

18. In der gleichen Pressemeldung sprach Vattenfall von „Genehmigungsprozesse“ und "ersten Beschaffungsprozessen". Welche sind dies und für wann sind sie zu erwarten?

Die ersten Schritte im Genehmigungsverfahren sind für das 2. Halbjahr 2019 geplant. Marktrecherchen in Bezug auf verfügbare und geeignete Technologien werden bereits durchgeführt. Die Beschaffung der Planungsleistungen ist der erste wesentliche Beschaffungsprozess. Bestellungen werden jedoch noch nicht ausgelöst.

 

19. Geht der Senat davon aus, dass im Rahmen der jetzt erfolgenden operativen und zeitlich nicht definierten Zusammenarbeit von VWH und FHH ein Brain-Drain von Fachkräften zu Unternehmen des Vattenfall-Konzerns erfolgt bzw. dieser in der weiteren Personalplanung zu berücksichtigen ist?

a. Wenn ja: mit welchen Konsequenzen für die FHH und die Projektplanung bzw. -durchführung?

Nein. Der Senat geht allerdings davon aus, dass Funktionen, die bisher nicht durch VWH-Personal sondern aus Vattenfall-Servicegesellschaften erbracht werden, künftig zum Teil neu ausgeschrieben werden müssen.