SKA: Verkauf von lebenden Tieren auf dem Fischmarkt

Stephan Jersch

Auf dem Fischmarkt und den Wochenmärkten in Hamburg-Nord werden auch lebende Kleintiere zum Verkauf angeboten. Die Tiere würden artgerecht gehalten, Mängel seien nicht zu beanstanden gewesen, so der Senat.

30. Juli 2019


Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 22.07.2019
und Antwort des Senats
- Drucksache 21/17845 -


Betr.: Verkauf von lebenden Tieren auf dem Fischmarkt

Der Hamburger Fischmarkt in Altona ist jeden Sonntag früh ein Anziehungspunkt für tausende Besucherinnen und Besucher. Für Touristinnen und Touristen ist der Fischmarkt eine besondere Attraktion ihres Besuchs in Hamburg.
Auf dem Fischmarkt sind u.a. Obst, Fisch, Pflanzen oder Kleidung im Angebot. Es ist zu beobachten, dass nach wie vor auch lebende Tiere auf dem Fischmarkt angeboten werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Welche behördlichen Stellen sind zuständig für die Genehmigung zum Verkauf von lebenden Tieren auf dem Hamburger Fischmarkt?

2. Wie viele Händler und Händlerinnen sind im Besitz einer Genehmigung, die ihnen gestattet, lebende Tiere auf dem Hamburger Fischmarkt anzubieten?

Für die Zulassung zum Betreiben eines Standes auf einem städtischen Wochenmarkt sind die jeweiligen Bezirksämter zuständig. Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation hat die fachbehördliche Aufsicht für das Marktwesen. Der Verkauf lebender Tiere ist nicht genehmigungspflichtig. Die Art der auf Wochenmärkten angebotenen Waren wird in § 1 der Verordnung über Wochenmärkte, Volksfeste und Jahrmärkte und in § 67 Abs. 1 Gewerbeordnung geregelt. In § 67 Abs. 1 Nr. 3 Gewerbeordnung sind „rohe Naturerzeugnisse mit Ausnahme des größeren Viehs“ aufgeführt.


3. Wie viele Händler und Händlerinnen bieten regelmäßig lebende Tiere auf dem Hamburger Fischmarkt an? Wo haben diese Händler und Händlerinnen ihren Unternehmenssitz?

4. Welche Arten von lebenden Tieren werden auf dem Hamburger Fischmarkt angeboten? Um wie viele Tiere handelt es sich dabei im Schnitt pro Markttag?

Auf dem Fischmarkt gibt es derzeit vier Händlerinnen und Händler, die regelmäßig lebende Tiere anbieten. Die Unternehmenssitze befinden sich in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hamburg. Es werden Geflügel, Tauben, Kaninchen sowie Kleintiere wie etwa Meerschweinchen und Teichfische verkauft. Saisonabhängig werden pro Markttag etwa 50 bis 100 Tiere angeboten. Im Übrigen ist die Zahl der Händlerinnen und Händler, die lebende Tiere auf dem Fischmarkt anbieten, seit Jahren rückläufig.  


5. Welche tierschutzrechtlichen Vorschriften, besonders hinsichtlich der Haltung der Tiere auf dem Marktgelände des Fischmarkts während der Marktzeit, müssen dabei von diesen Händlern und Händlerinnen eingehalten werden? Gibt es spezielle Bestimmungen für den Hamburger Fischmarkt? Wenn ja: Welche?

Die Vorgaben des Tierschutzgesetzes müssen eingehalten werden. Die Haltung der Tiere muss demnach so erfolgen, dass das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht wird. Des Weiteren sind im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit die Vorgaben der Tierschutztransportverordnung und für Wirbeltiere zusätzlich die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 mit Vorgaben zur Dauer von Transporten sowie Anforde­rungen an Transportbehältnisse zu beachten.
Spezielle Bestimmungen für den Hamburger Fischmarkt gibt es nicht.    

 

6. Wie häufig finden Kontrollen des zuständigen Veterinäramtes statt? Bitte für die letzten fünf Jahre aufzählen.

Die Anbieterinnen und Anbieter von lebenden Tieren auf dem Fischmarkt werden von den Amtstierärzten ca. viermal im Jahr kontrolliert.


7. Welche Ergebnisse zu diesen Kontrollen liegen für diesen Zeitraum vor?
a Welche Missstände wurden festgestellt? Bitte Art und Anzahl für die letzten fünf Jahre aufführen.
b Welche Konsequenzen haben sich aus diesen möglichen Missständen ergeben?

Es wurden keine Verstöße festgestellt, sondern lediglich geringfügige Mängel, denen sofortige Abhilfe verschafft werden konnte (beispielsweise das Auffüllen von Trinkwasser).


8. Auf welchen weiteren Märkten in der FHH werden ebenfalls lebende Tiere angeboten?

Auf Wochenmärkten im Bezirk Hamburg-Nord bieten einige Fischhändlerinnen und Fischhändler saisonal zur Weihnachtszeit in geringem Umfang Karpfen und Hummer an.