SKA: Vermarktung des öffentlichen Raums: Sticht Event-Geld Anwohnerinteressen aus?
Die Antwort auf diese Frage bleibt unklar. Immerhin geht aus der Senatsantwort hervor, dass eine direkte Beteiligung der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner bei der Genehmigung von Veranstaltungen im öffentlichen Raum regelmäßig nicht vorgesehen ist.
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 21/13614
21. Wahlperiode
06.07.18
Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 28.06.18
und
Antwort des Senats
Betr.: Vermarktung des öffentlichen Raums: Sticht Event-Geld Anwohnerinteressen aus?
„Feuer am Wasser – darauf hat Hamburg gewartet“ – so lautete der Slogan der Veranstalter von „THE BIG BBQ“, das unlängst in der Fischauktionshalle und auf dem Fischmarkt stattfand. Der öffentliche Raum, insbesondere in den Hotspots Hamburgs, wird immer öfter „temporär privatisiert“, indem Sondernutzungen des öffentlichen Raums genehmigt werden.
Versuche, Veranstaltungen in andere Bereiche Hamburgs zu verlagern, haben bisher keine nachhaltige Wirkung gezeigt. Die regelmäßige Umfrage von Hamburg Tourismus zur Akzeptanz von Tourismus in Hamburg macht, soweit sie öffentlich zugänglich ist, ein wachsendes Problembewusstsein deutlich.
Auch wenn Hamburg eine weltoffene Stadt ist und Anwohnerinnen und Anwohner der Innenstadt- beziehungsweise Hafenbereiche ein hohes Maß an Toleranz gegenüber den von Events und Tourismus induzierten Belastungen zeigen: Hamburg gehört den Hamburgerinnen und Hamburgern, auch und gerade der öffentliche Raum. Der Senat sagt bei seinen Planungen selbst, dass sich das Leben weiter in diesen öffentlichen Raum verschieben wird. Die Anwohnerinnen und Anwohner leben hier ganzjährig und stellen somit anscheinend immer häufiger eine Konkurrenz zu kurzfristig anreisenden Touristinnen und Touristen dar.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
Zur Bedeutung des Tourismus für den Wirtschaftsstandort Hamburg siehe Drs. 21/5233. Veranstaltungen in Hamburg tragen zur Steigerung der Wahrnehmung der Attraktivität und der Bekanntheit Hamburgs bei. Sie sind nicht nur für Besucherinnen und Besucher attraktiv, sondern insbesondere auch für die Hamburgerinnen und Hamburger und können für Hamburg eine identitätsstiftende Wirkung entfachen.
Mit dem Eventausschuss Hamburg steht den Flächengebern seit dem Jahr 2009 zudem ein beratendes Gremium zur Verfügung, das eingehende Vorschläge für die Nutzung besonders begehrter öffentlicher Flächen, die sogenannten Premiumflächen, bündelt und nach gesamtstädtischen Kriterien bewertet. Auf dieser Basis spricht der Eventausschuss Hamburg anschließend eine Empfehlung aus mit dem Ziel, eine ausgewogene Nutzung dieser Flächen zu ermöglichen.
Die Veranstaltungen im öffentlichen Raum der HafenCity werden zum erheblichen Teil als Eigenveranstaltungen der HafenCity Hamburg GmbH oder als mit den Eigenveranstaltungen der HafenCity Hamburg GmbH in Verbindung stehenden Aktivitäten geplant und realisiert (zum Beispiel Sommer in der HafenCity). Sie dienen nicht als Eventveranstaltungen im allgemeinen Sinne, sondern dem Kennenlernen der öffentlichen Räume der HafenCity und den dort vorhandenen Möglichkeiten. Gleichzeitig ist die HafenCity eine 40-prozentige Erweiterung der Innenstadt mit einem höheren Anteil an öffentlichen Flächen als die bestehende City und kann insofern sowohl auf den öffentlichen Landflächen als auch auf den Wasserflächen ein größeres Maß an verträglichen Nutzungen aufnehmen als andere Stadtteile.
Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Convention Bureau GmbH und der HafenCity Hamburg GmbH (HCH) wie folgt:
1. Welche Erfolge wurden bei der (Neu-)Lokalisierung von Veranstaltungen, die bisher in den Gebieten rund um den Hafen und an der Reeperbahn sowie in St. Georg stattfanden, seit 2011 erzielt?
Im Bereich der Landungsbrücken wird die Fläche für Veranstalterinnen und Veranstalter nicht mehr angeboten. Dies hatte im Jahr 2013 zur Folge, dass der Welt-Astra-Tag dort nicht mehr genehmigt wurde.
Durch die bisherigen Veranstaltungen ist es gelungen, die in der HafenCity vorhandenen Freiräume einem breiteren Publikum bekannt zu machen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
2. Welche zusätzlichen, insbesondere absehbar regelmäßig wiederkehrenden Veranstaltungen, kamen seit 2011 in den unter 1. genannten Gebieten hinzu?
In St. Georg ist der Weihnachtsmarkt Winter-Pride genehmigt worden. Der Betreiber der Fischauktionshalle prüft derzeit, ob „THE BIG BBQ“ eine wiederkehrende Veranstaltung werden wird.
In der HafenCity sind seit dem Jahr 2011 folgende regelmäßige Veranstaltungen hinzugekommen:
- Elbphilharmonie Open-Air,
- Klimawoche,
- Extremwetterkongress,
- Kleine Nachbarschaftsfeste Lohsepark,
- Hafengeburtstag (Wassersportprogramm),
- Duckstein-Festival in der HafenCity,
- Extreme Sailing Series,
- Kleine Boule Turniere,
- ELBFEST Hamburg.
3. Welche regelmäßig „bespielten“ Veranstaltungsorte befinden sich in direktem oder mittelbarem Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg und wer ist für deren Vergabe jeweils zuständig?
4. Welche Veranstaltungen fanden seit 2011 an den unter 3. aufgeführten Orten statt? Bitte nach Jahr und Ort aufschlüsseln.
Siehe Anlagen 1 und 2.
Als regelmäßig bespielte Veranstaltungsorte werden die in Frage 1. genannten Gebiete verstanden.
Für das Heiligengeistfeld (Jahre 2012 bis 2015) siehe Drs. 21/8777.
5. Bei welchen konkreten Veranstaltungen in Hamburg wurden, über die Nutzung von geschlossenen Räumen (ob in privatem oder öffentlichem Besitz) hinaus, zusätzlich öffentliche Flächen genutzt? Bitte ab 2011 nach Veranstaltungsort und jeweils genutzter Fläche des öffentlichen Raums in Quadratmetern einschließlich Nutzungs- und Veranstaltungszeit aufschlüsseln.
6. Welche Einnahmen wurden durch die unter 5. aufgeführten „temporären Privatisierungen“ (zum Beispiel Genehmigungen von Sondernutzungsrechten) des öffentlichen Raums erzielt? Bitte chronologisch seit 2011 aufführen.
Die Bezirksämter erteilen die erforderlichen Genehmigungen für Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen. Veranstaltungen in geschlossenen Räumen bedürfen hingegen in der Regel keiner Genehmigungen. Die Beantwortung der Fragen ist nicht möglich, da Angaben zu Veranstaltungen, die sowohl in geschlossenen Räumen als auch auf öffentlichen Flächen stattfinden, werden von den Bezirksämtern nicht einheitlich erfasst werden.
Für die Veranstaltungen der HCH siehe Anlage 3.
7. Einer der zentral gelegenen Veranstaltungsorte ist die Fischauktionshalle. Wer ist Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin der Fischauktionshalle und wer ist für die Genehmigung von Veranstaltungen innerhalb der Halle beziehungsweise auf den Außenflächen zuständig?
Die Eigentümerin der Fischauktionshalle ist die Freie und Hansestadt Hamburg. Sie hat an dem mit der Fischauktionshalle bebauten Grundstück ein Erbbaurecht vergeben. Es handelt sich um eine privatrechtlich betriebene Gastronomieeinrichtung, für die es vertraglich vereinbarte öffentliche Nutzungsansprüche gibt. Für Genehmigungen außerhalb der Halle ist das Bezirksamt Altona zuständig, weil es sich bei den das Erbbaurecht umgebenden Flächen um Sondernutzungen auf öffentlichem Grund handelt.
8. Wie viele Veranstaltungen in der Fischauktionshalle nutzten seit 2011 zusätzlich den öffentlichen Raum? Bitte nach Jahren und dabei durchschnittlich sowie maximal genutzter Fläche des öffentlichen Raums aufführen.
Das Bezirksamt Altona erteilt die erforderlichen Genehmigungen für Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen. Veranstaltungen in geschlossenen Räumen bedürfen in der Regel keiner Genehmigungen. Im Übrigen siehe Antwort zu 5. und 6.
9. Welche Gremien, Behörden et cetera sind aktuell mit der Vergabe von Genehmigungen zur Nutzung des öffentlichen Raums rund um die Fischauktionshalle befasst und wer ist für die Erteilung solcher Genehmigungen zuständig?
Für die Erteilung der Genehmigungen ist das Bezirksamt Altona zuständig, sofern es sich nicht um Veranstaltungen im Sinne des Versammlungsrechts handelt. Bei der Genehmigung bindet das Bezirksamt je nach Art der beantragten Veranstaltung die Polizei und/oder die Feuerwehr sowie gegebenenfalls den Deichschutz ein. Bei Veranstaltungen von gesamtstädtischer Bedeutung wird der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona beteiligt.
10. Mit welchen konkreten Veranstaltungen, die die öffentliche Fläche des Fischmarktes nutzen, hat sich der Eventausschuss seit 2015 beschäftigt und zu welchen Ergebnissen ist er dabei gekommen?
Turnus | Veranstaltung | Fläche | Empfehlung |
2016/2017 Sitzung am 04.12.2015
| 7. Men's- Health- Urbanathlon | Containerfläche + Parkplatz an der Fischauktionshalle | Der Eventausschuss empfiehlt, die Veranstaltung zum gewünsch- ten Termin auf der geplanten Fläche durchzuführen. Hierbei soll jedoch die Veranstaltungszeit so verschoben werden, dass Sperrungen der Großen Elbstra- ße um 19:00 Uhr aufgehoben werden können (Anliegerentlas- tung). |
2017/2018 Sitzung am 02.12.2016 | Women's Health FIT NIGHT OUT | Containerfläche an der Fischauk- tionshalle | Der Eventausschuss hat dem Flächengeber Bezirksamt Altona empfohlen, die Veranstaltung zum gewünschten Termin auf der geplanten Fläche zu ermöglichen. |
BBQ & Style - Das Grill Fes- tival | Parkplatz an der Fischauktionshalle | Der Eventausschuss hat dem Flächengeber Bezirksamt Altona empfohlen, die Veranstaltung zum gewünschten Termin auf der geplanten Fläche zu ermöglichen. | |
Urbanathlon | Containerfläche + Parkplatz an der Fischauktionshalle | Der Eventausschuss hat dem Flächengeber Bezirksamt Altona empfohlen, die Veranstaltung zum gewünschten Termin auf der geplanten Fläche zu ermöglichen. Dabei muss die Veranstaltungs- zeit so verschoben werden, dass die Sperrungen der Großen Elbstraße um 19.00 aufgehoben werden können. | |
Hamburg Cruise Days 2017 | Containerfläche an der Fischaukti- onshalle | Der Eventausschuss hat den | |
2018/2019 | The Big BBQ | Parkplatz an der Fischauktionshalle | Der Eventausschuss kann zum |
Urban Chal- lenge Ham- burg 2018 | Containerfläche + Parkplatz an der Fischauktionshalle | Der Eventausschuss kann zum | |
Women's Health FIT NIGHT OUT | Containerfläche an der Fischaukti- onshalle | Der Eventausschuss hat dem |
Zu den Aufgaben des Eventausschuss Hamburg siehe im Übrigen Drs. 21/3756, 20/8584, 20/4030 und 20/1891.
11. Gab es bei der Vergabe der öffentlichen Flächen des Fischmarktes von der jeweiligen Empfehlung des Eventausschusses abweichende Genehmigungen?
a. Wenn ja: welche konkreten Abweichungen waren dies bei welchen konkreten Veranstaltungen?
Nein.
12. Wie setzt sich der Eventausschuss derzeit zusammen und in welchem Turnus finden seine Sitzungen statt?
Der Eventausschuss Hamburg setzt sich aus je einer Vertreterin beziehungsweise einem Vertreter der folgenden Institutionen zusammen:
- Polizei Hamburg,
- Handelskammer Hamburg,
- Hamburg Marketing GmbH,
- Hamburg Convention Bureau GmbH,
- HafenCity Hamburg GmbH,
- Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation,
- Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen,
- Behörde für Inneres und Sport,
- Bezirksamt Hamburg-Mitte,
- Kulturbehörde,
- Citymanagement Hamburg,
- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg,
- Bürgerschaftskanzlei,
- Bezirksamt Hamburg Altona.
Die Sitzungen des Eventausschusses Hamburg finden im jährlichen Turnus statt.
13. Welche Stadtteil- oder Quartiersbeiräte in Hamburg werden bei der Genehmigung von Veranstaltungen im öffentlichen Raum an den entsprechenden Genehmigungsverfahren beteiligt?
Bezirksamt Hamburg-Mitte:
Die Veranstaltungen werden dem Cityausschuss der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte zur Beschlussfassung vorgelegt; eine Beteiligung der Stadtteil- und Quartiersbeiräte im Genehmigungsverfahren ist nicht vorgesehen. Besteht ein Informationsbedarf in den Beiräten, wird dem zum Beispiel durch Einladung der Veranstalterinnen und Veranstalter oder Berichterstattung der Kommunalpolitik im Beirat nachgekommen.
Bezirksamt Bergedorf:
Bei Veranstaltungen im Gebiet der Vier- und Marschlande wird der Regionalausschuss Vier- und Marschlande nach Möglichkeit vorab informiert. Bei besonderen Veranstaltungen im Kerngebiet werden der Hauptausschuss oder die Bezirksversammlung informiert. Veranstaltungen auf dem Bahnhofsvorplatz werden dem Fachausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verbraucherschutz mitgeteilt.
Bezirksamt Eimsbüttel:
Eine Beteiligung findet nicht statt. Es werden regelmäßig Absprachen mit dem Business Improvement District (BID) Tibarg und Osterstraße e.V. getroffen. In der Regel sind diese auch Veranstalter.
In den Bezirken Altona, Hamburg-Nord und Harburg sind im Zuge des wegerechtlichen Genehmigungsverfahrens von Veranstaltungen keine regelhaften Beteiligungen von Stadtteil- oder Quartiersbeiräten vorgesehen.
14. Welche zeitlichen und welche lärmschutzbezogenen Regelungen gelten in Hamburg für die Nutzung des öffentlichen Raums? Bitte mit Rechtsgrundlage beziehungsweise -grundlagen angeben.
Es gelten insbesondere folgende Regelungen:
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) (insbesondere § 22 BImSchG (https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/) in Verbindung mit:
- der Sechsten allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum BImSchG (TA Lärm) (http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26081998_IG19980826.htm),
- der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) (https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_18/),
- der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_32/),
- der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (32. BImSchV) (http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_19081970_IGI7501331.htm),
- dem Hamburgischen Lärmschutzgesetz (http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?doc.id=jlr-L%C3%A4rmSchGHArahmen&st=lr&doctyp=BSBayern&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint).
Weiterhin ergeben sich Hinweise zur Beurteilung und Bewertung von Lärmimmissionen insbesondere aus der Freizeitlärmrichtlinie der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) (https://www.lai-immissionsschutz.de/documents/freizeitlaermrichtline_1503575715.pdf).
Bei der Ermessensausübung im Einzelfall orientieren sich die immissionsschutzrechtlichen Überwachungsbehörden an der Freizeitlärmrichtlinie der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz. Beurteilt wird der jeweilige Einzelfall anlassbezogen.
15. Wurden seit 2011 Ausnahmen von den unter 14. genannten Regelungen genehmigt?
a. Wenn ja: Für welche konkreten Veranstaltungen/Events wurden jeweils welche konkreten zeitlichen beziehungsweise lärmbezogenen Ausnahmegenehmigungen erteilt?
Bezirksamt Bergedorf:
Für das Bergedorfer Stadtfest (2013, 2015, 2017)/Hafenmeile (2014, 2016, 2018) wurde eine Verschiebung der Nachtzeit um zwei Stunden gemäß Freizeitlärmrichtlinie für seltene Ereignisse genehmigt.
Im Fall des jährlich stattfindenden Oktoberfestes auf dem Frascatiplatz wurde eine Verschiebung der Nachtzeit um zwei Stunden gemäß Freizeitlärmrichtlinie für seltene Ereignisse genehmigt, hier wurde der Grenzwert bis 24.00 Uhr auf 65 dB festgelegt.
16. Welche Grenzen der Zumutbarkeit für die Anwohnerinnen und Anwohner gelten nach Auffassung des Senats, von Hamburg Tourismus, des Eventausschusses und gegebenenfalls weiterer Akteure in Hamburg bezüglich der durch Veranstaltungen hervorgerufenen Nicht-Verfügbarkeit des öffentlichen Raums und wie werden diese Auffassungen jeweils begründet?
Der Eventausschuss Hamburg spricht seine Empfehlungen auf Grundlage eines Kriterienkataloges aus, der unter anderem auch das Kriterium „Belastung der Anwohnerinnen und Anwohner“ umfasst (vergleiche auch Drs. 20/1891).
Die Genehmigungsbehörden prüfen bei Anträgen auf Nutzung öffentlicher Flächen die Kompatibilität mit den anzuwendenden Rechtsgrundlagen; dabei stehen die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, der Lärmpegel und die Begrenzung der Veranstaltungen pro Jahr im Vordergrund. Des Weiteren wird die Zumutbarkeit für Anwohnerinnen und Anwohner einzelfallbezogen in den bezirklichen Gremien beraten.
Dateien
- 2018-07-10_21-13614_Anlage_1.pdf
PDF-Datei (123 KB) - 2018-07-10_21-13614_Anlage_2.pdf
PDF-Datei (74 KB) - 2018-07-10_21-13614_Anlage_3.pdf
PDF-Datei (72 KB)