SKA: Wann werden die restlichen zwei Drittel der Abwärme von AURUBIS genutzt?

Stephan Jersch

Es gebe noch keine "für beide Seiten wirtschaftlich tragfähige Lösung" für die vollständige Verwertung der Aurubis-Abwärme, teilt der Senat hier mit. Im Übrigen seien Verhandlungen von Wärmelieferverträgen zwischen Unternehmen und in diesem Zusammenhang anstehende Planungsprozesse nicht Aufgabe des Senats. Und so verpufft die Wärme weiter in die Atmosphäre, die sich ohnehin schon gefährlich aufheizt.

05. März 2019

Schriftliche Kleine Anfrage

des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 25.02.19
und Antwort des Senats
- Drucksache 21/16364 -

Betrifft: Wann werden die restlichen zwei Drittel der Abwärme von AURUBIS genutzt?

Im Gutachten des BET Büro für Energiewirtschaft und technische Planung GmbH „Erstellung einer Expertise zur Hamburger Fernwärmeversorgung; Handlungsalternativen für das Kohlekraftwerk in Wedel“ wurde im Jahr 2015 der industriellen Abwärme der Kupferhütte Aurubis die höchste Priorität für den Ersatz der Fernwärme aus Wedel bescheinigt. Diese industrielle Abwärme wird grundsätzlich erneuerbarer Wärme gleichgestellt.

Zur Verwendung der restlichen zwei Drittel der möglichen Abwärme von Aurubis zeigte ein Sprecher von Vattenfall am 10. November 2016 in einer Präsentation im Energienetzbeirat eine geplante Wärmetrasse zwischen Zweibrückenstraße und Spaldingstraße als Verbindung zum zentralen Fernwärmenetz und gab als Ziel eine Realisierung im Jahr 2020 an.

(https://www.hamburg.de/contentblob/7520636/c12163c37fde6d30f034b62b707a5bd9/data/d-anlage-5.pdf)

In Drs. 21/6777 vom 25.11.2016 stellte der Senat fest: „Die VWH strebt für Mitte des Jahres 2017 eine Verständigung auf Eckpunkte für eine nicht besicherte Belieferung von Abwärme (40 MW) durch Aurubis an.“

Ende Oktober 2018 wurde mit großem medialem Aufgebot die Übernahme eines Drittels der möglichen industriellen Abwärme von Aurubis durch enercity gefeiert. Zu beachten ist, dass ab dem Vertragsabschluss zwischen Aurubis und enercity über die Lieferung von fast CO2-freier Abwärme für die östliche Hafencity und diesem Übernahme-Zeitpunkt trotz Arbeiten unter Hochdruck mehr als 20 Monate vergingen. Herr Dr. Beckereit erklärte aber am 29. November 2018 dem Energienetzbeirat für das Projekt „Erneuerbare Wärme für Hamburg“, die Brennstoffumstellung der Kohleblöcke in Tiefstack werde von 2025 auf einen nicht genauer terminierten Zeitpunkt nach 2025 bis 2030 verschoben und die industrielle Abwärme von Aurubis werde von der Projektgruppe zunächst nicht weiter als Wärmelieferung berücksichtigt.

Senator Kerstan sagte dagegen im NDR 90,3 am 10.1.2019: "Wir würden gern die anderen zwei Drittel jetzt auch nutzen und waren überhaupt nicht glücklich, dass Vattenfall und Aurubis sich nicht einigen konnten." Die Gespräche mit Aurubis könnten wohl erst dann wieder aufgenommen werden, wenn die Stadt das Fernwärme-Unternehmen übernommen habe. (https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Kerstan-Fernwaerme-Rueckkauf-verzoegert-sich,fernwaerme198.html) Die Übernahme des Fernwärme-Unternehmens durch Hamburg dürfte aber mittlerweile nicht vor Juli 2019 stattfinden.

Die Behörde für Umwelt und Energie gibt aktuell zu den drei Strängen der Schwefelsäure-Kontaktanlage von Aurubis an: „Die beiden anderen könnten ab 2020 Fernwärme über das heutige Vattenfall-Netz für die Stadt liefern. Dadurch könnte ein Teil der Wärmeerzeugung im Kohlekraftwerk Tiefstack ersetzt werden.“ (https://www.hamburg.de/energiewende/energiewende-projekte/10958534/energiewende-industrielle-abwaerme/)

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Verhandlungen von Wärmelieferverträgen zwischen Unternehmen und in diesem Zusammenhang anstehende Planungsprozesse sind nicht Aufgabe des Senats.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der Vattenfall Wärme Hamburg GmbH (VWH) wie folgt:

1. Welche konkreten Ergebnisse bzw. Übereinkommen haben die bisherigen Verhandlungen zwischen Vattenfall und Aurubis zur Nutzung der restlichen zwei Drittel der möglichen Abwärme-Lieferungen von Aurubis im zentralen Fernwärmenetz Hamburgs bisher erbracht?

2. Auf welchen Vorarbeiten und welchen Ergebnissen der Verhandlungen zwischen Vattenfall und Aurubis kann die Stadt Hamburg als künftige Eignerin des gesamten zentralen Fernwärmenetzes bzw. das zurückgekaufte Fernwärme-Unternehmen bei weiteren Verhandlungen aufbauen?

Bis Mitte 2018 waren die Vattenfall GmbH und die Aurubis AG in einem Zeitraum von über zwei Jahren in konstruktiven Gesprächen sowie technischen und wirtschaftlichen Planungen, um CO2-neutrale Abwärme der Aurubis AG in das Fernwärmesystem der VWH einzubinden. Die Realisierung des Projekts wäre ein großer Beitrag zur Wärmewende, zum Erreichen der CO2-Ziele der Freien und Hansestadt Hamburg und aktiver Bestandteil der Strategie der VWH für eine zukünftig CO2-neutrale Wärmeversorgung ihrer Kundinnen und Kunden.

Für eine Auskopplung und Nutzung der Abwärme konnte bisher keine für beide Seiten wirtschaftlich tragfähige Lösung erzielt werden. Beide Partner arbeiten jedoch weiterhin mit Nachdruck daran, eine Einigung zu erreichen, die die Umsetzung des Projektes im Rahmen des nächstmöglichen geplanten Teilstillstandes bei der Aurubis AG möglich macht.

 

3. Es ist bekannt, dass grundsätzlich als nächste Umbautermine bei Aurubis die Stillstände im Oktober 2019 oder im Frühjahr 2021 in Frage kommen könnten. Wegen notwendiger Vorlaufzeiten bei Aurubis scheidet der Oktober 2019 für den Umbau aus. Ist nach Auffassung des Senats aus heutiger Sicht ein Umbau im Frühjahr 2021 rein zeitlich noch erreichbar? Wenn nein: Zu welchen späteren Zeitpunkten kann Aurubis die Auskopplung für die 2. und die 3. Linie noch realisieren?

4. Bis wann müsste eine entsprechende Übereinkunft mit Aurubis erzielt werden, damit ein Umbau der 2. und der 3. Linie bei Aurubis bis zum Frühjahr 2021 erfolgen könnte?

5. Falls der Termin Frühjahr 2021 nicht eingehalten werden kann - bis wann müsste dann eine Übereinkunft unterzeichnet sein?

Grundvoraussetzung für eine seriöse Zeitplanung ist eine Übereinkunft zwischen der Aurubis AG und der VWH. Analog zum Umbau des ersten Stranges müsste eine entsprechende Übereinkunft immer bis ca. 15 Monate vor den Revisionsfenstern der Anlage unterzeichnet werden, die in der Regel alle 18 Monate anstehen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

 

6. Welche Planungen gibt es bereits gegenwärtig im Rahmen des Projekts „Erneuerbare Wärme Hamburg“ zur Integration von Aurubis-Abwärme in das zentrale Hamburger Fernwärmenetz. Wer ist an diesen Planungen beteiligt?

7. Vattenfall hatte am 10. November 2016 in einer Präsentation im Energienetzbeirat eine geplante Wärmetrasse zwischen Zweibrückenstraße und Spaldingstraße als Verbindung zum zentralen Fernwärmenetz gezeigt und als Ziel eine Realisierung im Jahr 2020 angegeben.
a) Aus welchen Gründen wurde diese Planung nicht umgesetzt?

Siehe Antwort zu 1. und 2.

b) Welche Vorarbeiten für den Bau dieser Trasse wurden in der VWH bereits geleistet?

Es fanden umfangreiche Planungen für die Fernwärmeleitung von der Spaldingstraße bis zum Anschlusspunkt Zweibrückenstraße statt. Zudem wurde die Einbindung der Wärme im Anschlusspunkt Spaldingstraße verfahrenstechnisch geplant und die Leitung bis zur östlichen Hafencity bereits auf 60 MW ausgelegt.

 

8. Berater von Aurubis hatten für eine Fernwärmeleitung von der Zweibrückenstraße zum Energiestandort Tiefstack plädiert, da nach deren Analyse ein solcher Anschluss kostenmäßig und zeitlich günstiger wäre als ein Anschluss in der Spaldingstraße mit sehr vielen komplizierten Leitungs-Kreuzungen. Soll nach Einschätzung des Senats die Frage des günstigsten Anschlusses noch einmal überdacht werden? Wenn nein: Warum nicht?
Nein. Die VWH hat als Betreiberin des Fernwärmesystems auch mit der Kenntnis der netzhydraulischen Gegebenheiten den technisch und wirtschaftlich optimalen Anschlusspunkt ermittelt.

9. Wann und mit welchen Personen haben sich der Senat oder Vertreter von Hamburger Behörden an Verhandlungen zwischen Aurubis und Vattenfall bezüglich der Übernahme von Abwärme aus der 2. und 3. Linie seit Anfang 2017 beteiligt?

Der Senat oder Vertreterinnen und Vertreter von Hamburger Behörden waren nicht an Verhandlungen zwischen der Aurubis AG und der Vattenfall GmbH beteiligt.

 

10. Nach Drs. 21/5864 hat sich am 25. Januar 2016 eine regelmäßig tagende Arbeitsgruppe konstituiert, an der neben der BUE und Aurubis auch weitere Behörden und Gesellschaften beteiligt sind. Diese hatte sich bis zum 13. September 2016 bereits in sechs Sitzungen getroffen.

a) Wie oft hat sich diese Arbeitsgruppe seither getroffen?

b) Wann hat das letzte Treffen dieser Arbeitsgruppe stattgefunden?

Die Arbeitsgruppe hat sich seit dem 13. September 2016 siebenmal getroffen.
Das letzte Treffen der Arbeitsgruppe hat am 17. Juli 2017 stattgefunden.

 

11. Haben der Senat bzw. Hamburger Behörden versucht, eine Einigung in den Verhandlungen zwischen Aurubis und Vattenfall herbeizuführen? Wenn ja: wann, durch welche Personen und mit welchen Ergebnissen? Wenn nein: Weshalb nicht?

Siehe Vorbemerkung.

 

12. Wann fanden die letzten Verhandlungen zwischen Aurubis und Vattenfall zur Übernahme der industriellen Abwärme aus der 2. und 3. Linie von Aurubis statt?

Siehe Antwort zu 1. und 2.

 

13. Wurden der Senat bzw. die BUE von Vattenfall über die Gründe unterrichtet, wegen derer bisher keine Einigung zwischen Aurubis und Vattenfall zur Übernahme von Aurubis-Abwärme in das zentrale Fernwärmenetz erzielt werden konnte? Wenn ja: Zu welchen Zeitpunkten und mit welchen Informationen fanden derartige Unterrichtungen statt?

Zu laufenden Verhandlungen nimmt der Senat regelmäßig keine Stellung.

 

14. Wann sollen die Verhandlungen der FHH mit Aurubis über die Übernahme der restlichen Abwärme wieder aufgenommen werden?

Siehe Antwort zu 11.

 

15. Mit Fördermitteln der EU, der Bundesregierung und Hamburgs in je welcher Höhe wurde die Übernahme von industrieller Abwärme durch enercity unterstützt?

Die enercity contracting Nord GmbH (eCGN) hat in dem Programm der zuständigen Behörde „Energiewende in Unternehmen“, das mit Mitteln der Europäischen Union finanziert wird, einen Förderantrag gestellt. Die Prüfung dazu ist noch nicht abgeschlossen.

Gemäß den Angaben in der öffentlichen Beihilfetransparenzdatenbank der Europäischen Kommission (https://webgate.ec.europa.eu/competition/transparency/public/search) erhält die Aurubis AG aus dem KfW-Energieeffizienzprogramm Abwärme (KfW 294) einen Zuschuss von insgesamt 5.420.000 € und die eCGN einen Zuschuss in Höhe von 8.301.600 €.

 

16. Bis zu welchem Zeitpunkt kann mit großer Wahrscheinlichkeit mit Fördermitteln in ähnlicher Höhe für die Übernahme der restlichen Abwärme von Aurubis gerechnet werden?

Die Förderfähigkeit ist abhängig von der Antragstellung und der Verfügbarkeit entsprechender Förderprogramme, im Übrigen siehe Antwort zu 1. und 2.

 

17. Erwartet der Senat, dass Aurubis auch dann zu einer Umstellung auf die Lieferung der restlichen Abwärme bereit ist, wenn der Umbau im Frühjahr 2021 nicht realisierbar sein sollte?

Der Senat geht grundsätzlich davon aus, dass die Aurubis AG auch zu einem späteren Zeitpunkt zur Lieferung von Abwärme bereit ist.

 

18. Enercity wird ein Drittel der Abwärme von Aurubis erst nach einem längeren Zeitraum vollständig nutzen können. Soll nach den Plänen des Senats die bis dahin nicht genutzte Abwärme im zentralen Fernwärmenetz Hamburgs genutzt werden? Gibt es hierzu Verhandlungen mit enercity?

Siehe Antwort zu 11.

 

19. Vattenfall und Aurubis haben Mitte des Jahres 2016 eine „Absichtserklärung“ über den Einsatz der Abwärme von Aurubis unterzeichnet. Vattenfall beabsichtigte damals die Verwendung der Abwärme von Aurubis in neu gebauten eigenen Niedertemperaturnetzen „für die Entwicklungsgebiete im Hamburger Osten“. Der Geschäftsführer der VWH hat bereits im Januar 2016 angekündigt, dass Vattenfall mit dem Verkaufserlös der VWH eigene Wärmenetze in Hamburg aufbauen könnte. Ist nach Auffassung des Senats inzwischen gesichert, dass die restliche Abwärme von Aurubis nur in das zentrale Hamburger Fernwärmenetz eingespeist werden wird?

Siehe Antwort zu 1. und 2.