SKA: Weiterbetrieb des Kraftwerks Wedel über 2021 hinaus – trotz neuer NOx-Grenzwerte

Stephan Jersch

In Hamburg hat man Zeit, bessere Umweltschutzmaßnahmen einzuleiten. Selbst dann, wenn kommendes Umweltrecht absehbar strenger sein und zum Handeln zwingen wird. Bis das deutsche Immisisonsrecht an EU-Recht angepasst ist, darf Wedel die Luft weiter mit dann verbotenen Mengen Schadstoffen verpesten.

3. Mai 2019

 Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 25.04.2019
und Antwort des Senats
- Drucksache 21/17002 -

Betr.:    Weiterbetrieb des Kraftwerks Wedel über 2021 hinaus – trotz neuer NOx-Grenzwerte

Der Senator für Umwelt und Energie gab auf der außerordentlichen Landespressekonferenz am 17.4.2019 zur Genehmigung des Rückkaufs des zentralen Fernwärmenetzes Hamburgs durch die EU-Kommission als Ziel an, das Kohleheizkraftwerk Wedel bis Ende 2023 ersetzen zu wollen.
Gemäß der EU-BVT-Vorgaben müssen alle bestehenden Steinkohlefeuerungen spätestens ab dem 17. August 2021 einen NOx-Jahresmittelwert von weniger als 150 mg/Nm3 einhalten. Halten sie dies nicht ein, braucht es Optimierungsanpassungen wie die Zugabe von Harnstoff oder Ammoniakwasser bzw. technische Nachrüstungen wie Katalysatoren, die jedoch für viele Kohlekraftwerksbetreiber nicht wirtschaftlich bzw. technisch nicht (mehr) möglich sind.
Auf Grundlage der Studie „Stickstoffoxid-Emissionen aus Kohlekraftwerken: Minderungspotenzial auf Basis der Messdaten der Jahre 2016 und 2017“ von Ökopol GmbH – Institut für Ökologie und Politik vom 12.10.2018 emittieren die beiden Blöcke des KoKW Wedel folgenden NOx-Jahresmittelwert: 182 mg/Nm3 (Block 2) bzw. 174 mg/Nm3 (Block 1).
Ohne eine entsprechende Umrüstung darf also keiner der beiden Blöcke des HKW Wedel über den 17.8.2021 hinaus betrieben werden. Dieses Datum ist nur noch etwas mehr als zwei Jahre entfernt. Die bei solchen Maßnahmen üblichen Vorlauf- und Umsetzungszeiten lassen eine mögliche Ertüchtigung des KoHKW Wedel bis zu dem gesetzten Termin 17.8.2019 als zumindest ambitioniert erscheinen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Die Merkblätter zu Besten Verfügbaren Techniken (BVT) geben mit Bandbreiten von Grenzwerten einen EU-weiten Rahmen vor, der durch nationale Gesetzgebungen auszufüllen ist. Die Umsetzung in deutsches Recht in Form einer Novellierung der 13. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) ist noch nicht erfolgt. Deshalb gibt es in Deutschland noch keine konkreten Grenzwerte, für deren Einhaltung konkrete Maßnahmen ergriffen werden können. Eine speziell für die Anpassung an die BVT-Vorgaben eingesetzte Planungsgruppe von Vattenfall hat alle Vorbereitungen getroffen, die im Vorfeld der konkreten Grenzwertfestlegung möglich und verhältnismäßig sind.
Mit ggf. erforderlichen Maßnahmen wird unverzüglich begonnen, sobald feststeht, welche Grenzwerte einzuhalten sind.  
Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der Vattenfall Wärme Hamburg GmbH, wie folgt:

1. Ist dem Senat bekannt, dass das KoHKW Wedel ab dem 17. August 2021 die EU-BVT-Vorgaben eines NOx-Jahresmittelwerts von weniger als 150 mg/Nm3 nicht einhalten wird?
Wenn ja:
a. Welche konkreten Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte ab dem 17.08.2021 durch das KoHKW Wedel sind dem Senat im Zuge der Übernahmeverhandlungen des KoKW Wedel vom bisherigen Eigentümer Vattenfall bekannt geworden?
b. Wann wird mit den Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte ab dem 18.8.2021 begonnen und mit welchen Kosten rechnet der Senat?
c. Ab wann waren diese Kosten in den Veröffentlichungen des Senats enthalten?

Ja. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Wenn nein:
d. Wann und wie plant der Senat auf die neuen Grenzwerte zu reagieren?

Entfällt.