SKA: Wie steht es um die Planungen zur Umgestaltung der Bäderlandschaft in Rahlstedt?

Stephan Jersch

Die geplante Schließung des Freibads Wiesenfeldredder, trotz des anderslautenden Bürgerbegehrens, wirft viele Fragen auf.

31. August 2018

Schriftliche Kleine Anfrage

des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 23.08.18

und Antwort des Senats
- Drucksache 21/14150 -

Betr.: Wie steht es um die Planungen zur Umgestaltung der Bäderlandschaft in Rahlstedt?

Wie im Juli bekannt wurde, plant die Stadt Hamburg zusammen mit dem Betreiber Bäderland eine Ausweitung des Hallenbads Rahlstedt um ein ganzjährig nutzbares Freibad. Im Gegenzug soll das Freibad Wiesenredder
geschlossen und große Teile des Geländes sollen verkauft und bebaut werden. Der Senat hat den Bezirk Wandsbek mittlerweile angewiesen, ein entsprechendes Bebauungsplanverfahren umzusetzen. Damit ist nicht nur die Entscheidung über die Bebauung der Fläche aus der Bezirksversammlung herausgenommen worden, auch das Bürgerbegehren zum Erhalt des Freibads ist damit für ungültig erklärt worden.

Dazu frage ich den Senat:

Der Senat ist durch die gesellschaftsrechtliche Verschwiegenheitspflicht gem. § 52 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) i. V. m. §§ 394, 395 Aktiengesetz AktG an der Beantwortung einiger Fragen gehindert. Zu den Geschäftsgeheimnissen der Gesellschaft, die durch die gesellschaftsrechtliche Verschwiegenheitspflicht geschützt werden, zählt die Rechtsprechung etwa auch Umsätze, Ertragslagen, konkrete Kostenpositionen oder monatlich aufgeschlüsselte/unterjährige Besucherzahlen, durch welche die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Betriebs maßgeblich bestimmt werden können. Die erfragten Daten sind für eine Marktanalyse der Wettbewerber wie Fitnessclubs und Hotels geeignet, die von ihnen mit eigenen Daten verglichen und so zu einer Angebotsoptimierung der Konkurrenzangebote genutzt werden könnten. Dies würde sich negativ auf die Wettbewerbssituation von Bäderland Hamburg GmbH (BLH) auswirken.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der BLH wie folgt:

1. Wie viele Menschen nutzen das Hallenbad und das Freibad bisher? Bitte nach Bad und Monaten aufschlüsseln für 2017 und 2018. Wie viele Besucher/-innen hatte das Freibad in den geöffneten Sommermonaten 2016, 2017 und 2018? Bitte jeweils pro Monat darstellen.

Das Hallenbad war nur in den ersten sechs Monaten des Jahres 2017 in Betrieb und wurde dann für die Modernisierung geschlossen. Es wurde am 4. August 2018 wiedereröffnet. Im letzten vollen Betriebsjahr 2016 zählte es rd. 130.000 Besucher.

Das Freibad Rahlstedt weist folgende Besucherzahlen auf:

2016: 18.700
2017: 10.800
2018:  24.500 (Stand 21. August)

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

 

2.    Sind die Bäder im Hamburger Ferienpass integriert?
Falls ja, welche, seit wann und gibt es Auswertungen, wie viele Nutzer/-innen mit dem Ferienpass das jeweilige Bad nutzen?
Falls nein, warum nicht?
Falls nein, ist es geplant, das Hallenbad Rahlstedt in de Hamburger Ferienpass zu integrieren?

Beide Bäder sind seit 2016 über die Ferien-Card der BLH in den Hamburger Ferienpass integriert und Teil des Bäderland-Ferienangebots. Vor 2016 gab es andere Angebote in den Sommerferien.  
Im Jahr 2017 war das Hallenbad modernisierungsbedingt teilweise geschlossen. 2018 wurde die Feriencard ab Eröffnung am 4. August bis zum Ende der Sommerferien 15mal genutzt. Im Freibad Wiesenredder wurde die  Feriencard  in den Sommerferien 2017 siebenmal und 2018 fünfmal genutzt.

 

3. Wie hoch sind die Eintrittspreise für das Hallenbad und das Freibad? Bitte jeweils Preise für Zeit- und Tageskarten für Erwachsene, Kinder und gegebenenfalls Familien darlegen.

In beiden Bädern gibt es nur einen Ganztagestarif.

 Erwachsener
 
Kind1 Erw. und 1 Kind

2 Erw. und  1 Kind
 

Hallenbad

6,20 €3,00 €7,90 13,40
Freibad3,20 €1,60 € 4,70 €7,80 €

 

 

4. Wie hoch sollen sich die Eintrittspreise für das Hallenbad Rahlstedt nach der Schließung des Freibads belaufen? Bitte wie in Frage 3. darlegen.

Das Preisniveau im Hallenbad Rahlstedt bleibt unverändert erhalten. Es ist vorgesehen, für den Zeitraum der Sommerferien das gesamte Hallenbad, inkl. Ganzjahresfreibad, zum Preis des reinen Sommerfreibades anzubieten.

 

5.    Wie hoch belaufen sich die Betriebskosten von jeweils Hallen- und Freibad im Jahr? Bitte für die Jahre 2016, 2017 und 2018 (anteilig bis 30.06.2018) darstellen.
6.    Wie hoch belaufen sich die Personalkosten von jeweils Hallen- und Freibad im Jahr? Bitte für die Jahre 2016, 2017 und 2018 (anteilig bis 30.06.2018) darstellen.

Siehe Vorbemerkung.

 

7.    Wie viele Mitarbeiter/-innen sind jeweils in den beiden Bädern angestellt? Bitte zum Stichtag 30.06. für die Jahre 2016, 2017, 2018 darstellen und, soweit möglich, nach Funktion aufschlüsseln (Verwaltung, technisches Personal, Badeaufsicht et cetera).

 Anzahl PersonalFunktion
Freibad 20164Wasseraufsicht und Kasse

Freibad 2017

4

Wasseraufsicht und Kasse

Freibad 2018

4

Wasseraufsicht und Kasse

Hallenbad 2016

10

Badleitung, Kasse, Badbetrieb, Wasseraufsicht

Hallenbad 201710

Badleitung, Kasse, Badbetrieb, Wasseraufsicht

Hallenbad 20181

Badleitung (da bis August geschlossen)

 

Das Personal im Freibad wird je nach Bedarf durch Tagesaushilfen oder Personal des Hallenbades ergänzt. Dieser Bedarf ergibt sich in der Regel wetterabhängig in Bezug auf die Besuchernachfrage.

 

8.    Wie sehen die Planungen betreffend der Mitarbeiter/-innen des Freibads nach dessen Schließung aus?

Da das Freibad nur saisonal betrieben wird, wird der zusätzliche Personalbedarf bislang überwiegend durch Saisonaushilfen gedeckt. Das Stammpersonal wird in anderen BLH-Bädern beschäftigt.

 

9.    Werden nach Fertigstellung des Umbaus im Hallenbad mehr Mitarbeiter/-innen benötigt beziehungsweise eingestellt?
Falls ja, wie viele zusätzliche Mitarbeiter/-innen in welchen Bereichen werden nach derzeitigen Planungen benötigt? Wie hoch sind die geplanten zusätzlichen Personalkosten?

Nach Abschluss der aktuellen Modernisierung wird kein zusätzliches Personal benötigt. Ob es zusätzlichen Personalbedarf für den Betrieb nach Ergänzung durch das Ganzjahresfreibad gibt, wird zu gegebener Zeit geprüft. Die Fertigstellung ist nach derzeitigen Planungen für die zweite Jahreshälfte 2020 vorgesehen.

 

10.    Wie hoch sind die kalkulierten Betriebskosten der Freibaderweiterung pro Jahr?

Siehe Vorbemerkung.

 

11.    Wie wird sich die Erweiterung auf die Eintrittspreise des Bades auswirken? Welche Preise sind dort konkret geplant? Wie sieht die Ankündigung von „niedrigen Freibadpreisen im Sommer“ konkret aus?

Siehe Antwort zu 4.

 

12.    Laut Drs. 21/13775 sollen circa 60 Prozent der Fläche des Freibads verkauft werden. Wie hoch ist der Verkehrswert des Geländes?

Siehe Drs. 21/13775.

Im Übrigen äußert sich der Senat in ständiger Praxis grundsätzlich nicht zu Verkehrswerten von Grundstücken.

 

13.    Wer trägt die Kosten des Abrisses des alten Freibads und der Vorbereitung zur Bebauung?

Dies ist im Rahmen der Verhandlungen mit dem Grunderwerber zu verhandeln und noch nicht abschließend geklärt.