Hochwasserschutz in den Vier- und Marschlanden: Da fehlt etwas!
Nach dem Binnenhochwasser vom Februar 2022 und der damals gerade noch abgewendeten Katastrophe gab es seitens des Senates und des Bezirksamtes Bergedorf eine Reihe von Maßnahmen, die zur Bewältigung neuer Hochwassersituationen ergriffen werden sollten. Aber es gibt auch hilfreiche Punkte, die nicht erwähnt wurden.
- Dieser Text basiert auf den Antworten aus der Schriftlichen Kleinen Anfrage "Flurstücke, mobile Pumpen – Welchen Stand haben der Hochwasserschutz und der Schöpfwerkbau?" (Drs: 22/12748), die hier als PDF online ist.
Noch immer hat Hamburg keine mobilen Pumpen, um im Hochwasserfall mit eigenen wirksamen Aggregaten tätig werden zu können. Die Ausschreibung ist erst für das Jahr 2024 geplant. Immerhin sollen die Pumpen mit 0,6 m³/s Pumpleistung dann leistungsfähiger sein als die 2022 eingesetzten privaten Hochleistungspumpen (0,5 m³/s). Trotz aller Erfahrungen plant der Senat also nach dem Prinzip Hoffnung und damit, dass auch in der nächsten Flutsaison nichts passieren wird.
Nach wie vor überzeugt die Schöpfwerkplanung nicht. Die Forderung des Regionalausschusses für die Vier- und Marschlande nach einem Schöpfwerkskoordinator erscheint mehr als sinnvoll. Diesmal führt der Senat 16 Flurstücke für das Schöpfwerk Zollenspieker auf. Eins gehörte bisher schon der Stadt, für neun ist der Kaufvertrag abgeschlossen und für fünf weitere Flurstücke fehlt nur noch die Beurkundung: 16 – 1 – 9 – 4 = 2. Zwei Flurstücke fehlen und eine Aussage über die Auswirkungen verkneift sich der Senat geflissentlich! Gleichzeitig sieht der Senat aber keine Notwendigkeit, sich mit dem Versprechen der Bezirksamtsleiterin, wenn bis Ende des Frühjahrs keine Lösung vorliegt, man auch andere Planungsvarianten in Betracht ziehen müsse, auseinanderzusetzen – und das auch noch, wo für das Schöpfwerk Zollenspieker bereits alle Grundstücke in städtischem Besitz sind. Zumindest ist das deutlich mehr als für das Schöpfwerk Neudorf feststeht, denn lediglich die ungefähre Größe der notwendigen privaten Flächen ist hier bekannt!
Schlussendlich ist da noch der Status Hamburgs als „Unterlieger“. Bei Binnenhochwassern drückt das Regenwasser aus Schleswig-Holstein in das südlich gelegene Gebiet Hamburgs und führt zu einer Zuspitzung der Situation. Gespräche über eine Verbesserung dieser Lage haben seit dem 2022er Binnenhochwasser laut Senat nicht mehr stattgefunden. Lediglich bei zu befürchtenden Verschlechterungen durch Maßnahmen in Schleswig-Holstein wird mit Hamburg die Abstimmung gesucht.