Windenergieanlagen in Neuengamme: Laufzeit um zwei Jahre verlängert.
Die beiden Windenergieanlagen im Windpark Neuengamme, die nach bisherigen Planungen zum Ende 2025 abgeschaltet werden sollten, dürfen nun doch länger klimafreundlichen Strom erzeugen. Die zuständige Umweltbehörde hat jetzt den Weiterbetrieb bis Ende 2027 bewilligt. Das teilt der Landesverband des Bundesverbands Windenergie e.V. mit, der zusammen mit den Betreibern eine Laufzeitverlängerung angestrebt hatte. Mit der Schriftlichen Kleinen Anfrage „Schildbürgerstreich: Rückbau von zwei Windenergieanlagen statt Repowering und Ausbau“ (Drs. 23/303) hatte ich beim Senat nachgefragt, wo es hier bei der Energiewende hakt. Voraussetzung für den temporären Weiterbetrieb der beiden Anlagen ist, dass die Hinterbliebenenverbände der Opfer des benachbarten ehemaligen KZ-Neuengamme und der Gedenkstätte dem zustimmen.
- Hier der Beitrag zum Laufzeitverlängerung beim BWE-Hamburg.
- Die SKA „Schildbürgerstreich: Rückbau von zwei Windenergieanlagen statt Repowering und Ausbau“ (Drs. 23/303)
Im Internetauftritt des BWE (Bundesverband WindEnergie) Hamburg wird ausdrücklich erwähnt: „Der Beirat der Gedenkstätte hatte bereits 2022 einem Weiterbetrieb der beiden alten Anlagen gegenüber der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zugestimmt.“
Der Betreiber hatte gegenüber der Behörde einen sicheren Weiterbetrieb der beiden Anlagen – mit einigen Nachrüstungen – bis 2033 aufzeigen können. Warum durch die Behörde die Befristung nun bis Ende 2027 erfolgte, ist noch unklar. Das wird noch zu klären sein. Ein Repowering, also ein Neubau moderner Anlagen mit höherer Narbe bzw. Flügel, ist an dem Standort derzeit nicht zugelassen.
Der in Neuengamme entstandene Konflikt und das eher hilflose Agieren der Behörde macht deutlich, wie wichtig es für die anstehende Ausweisung neuer Windenergieflächen ist, die Entscheidung auf einen breiten Konsens zu gründen. Das ist vor über 10 Jahren nicht vollständig gelungen und das Vorgehen der Behörde bei der neuen Suche nach Windenergieflächen weist schon jetzt einen erheblichen Bedarf an Beteiligung aus. Vernünftig wäre es, zumindest das Eignungsgebiet in Neuengamme neu zu bemessen und damit weiteren Konflikten vorzubeugen. Vor allem aber sollte die nun verlängerte Laufzeit der beiden Windenergieanlagen bis zur Ausweisung neuer Flächen verlängert und nicht künstlich begrenzt werden.

