SKA: Kleingartenflächen vs. B-Plan und Nachverdichtung von Schrebergärten, hier der KGV 416

Stephan Jersch

War die pauschale, teilweise »auf Vorrat« angelegte Kündigung von Kleingartenflächen in Barmbek rechtens? Unter anderem das sollte diese Schriftliche Kleine Anfrage klären

8. Dezember 2017

Schriftliche Kleine Anfrage

des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 30.11.2017

und Antwort des Senats

- Drucksache 21/11161-

 

Betr.: Kleingartenflächen vs. B-Plan und Nachverdichtung von Schrebergärten, hier der KGV 416

Auch im Jahr 2017 sind wieder erhebliche Kleingartenflächen in Hamburg gekündigt worden. Auffällig ist die Anzahl an so genannten "Sanierungskündigungen". Aber auch Kündigungen aufgrund von Bebauungsplänen sind zu verzeichnen. Ein Fall, auf den beides zutrifft, ist der Kleingartenverein 416.

Die Flächen des Kleingartenvereins 416 "Am Grenzbach" (Bezirk Hamburg-Nord) sind im Februar 2017 mit Wirkung zum 30.11.17 gekündigt worden. Als Grundlage der Kündigung wurde im Kündigungsschreiben der FHH (LIG) vom 1.2.17 (Az. 441/4 KGV) BKleingG Par. 9, Abs. 1, Ziffern 5 und 6 angeführt. Gekündigt wurde die gesamte Fläche des Vereins, die aus 17 Teilflächen besteht, welche im Kündigungsschreiben der FHH aufgelistet sind.

Die Kündigung der Gesamtfläche durch die Stadt ist nach Ansicht der dortigen Gartenfreundinnen und Gartenfreunde unrechtmäßig erfolgt. Denn für die Baufelder 2c bis 4b, auf denen sich der Großteil der 85 Gartenparzellen befindet, liegen noch keine Investoren vor. Es gibt lediglich einen Bebauungsplan (Barmbek Nord 11). Die Kleingartenflächen, die auf den im Plan vorgesehenen Baufeldern 2c bis 4b liegen, hätten demnach nicht gekündigt werden dürfen, da eine Kündigung nach Paragraph 9 Bundeskleingartengesetz (BKleingG) nur erfolgen darf, wenn die kleingärtnerisch genutzte Fläche "alsbald" der neuen Nutzung zugeführt wird. Solange keine Verträge mit Investoren vorliegen, ist das Kriterium "alsbald" jedoch nicht erfüllt. Gemäß Paragraf 13 BKleingG darf von den Paragrafen 4 bis 12 nicht zum Nachteil des Pächters abgewichen werden. Damit wäre die Kündigung nichtig.

Die Stadt Hamburg hätte nach Meinung örtlicher Kleingärtnerinnen und Kleingärtner und Anwohnerinnen und Anwohner die Kündigung daher nicht aussprechen dürfen, ebenso wenig hätte der Landesbund der Gartenfreunde (LGH), der die Fläche bisher als Generalpächter fast aller Hamburger Kleingartenflächen gepachtet hat, diese Kündigung akzeptieren dürfen. Die Flächen zum 1.12.2017 aus dem Schutz des BKleingG zu nehmen, legt den Verdacht nahe, dass gegen die Paragrafen 9 und 13 des BKleingG verstoßen wird.

Zudem werden bei einzelnen Investitionsprogrammen im Aufgabenbereich 269 des Einzelplans 7.0 „temporäre“ Überschreitungen berichtet, die im 4. Quartal ausgeglichen werden sollen.

Dies vorangeschickt frage ich den Senat:

Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) hat die gesamte Fläche des Kleingartenvereins 416 gekündigt, um Neuzuschnitte von Bestandsparzellen für einen ortsnahen Ersatz zu ermöglichen.

Abstimmungsgespräche zur Sanierung und Neuordnung der Kleingartenanlage im Bebauungsplangebiet Barmbek-Nord 11 zwischen dem Bezirksamt Hamburg-Nord, dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG), dem LGH und dem Vorstand des Kleingartenvereins wurden im September 2016 geführt. Weitere Abstimmungsgespräche wurden im Laufe des Jahres 2017 geführt.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Landesbundes der Gartenfreunde in Hamburg e.V. (LGH) wie folgt:

1. Für welche Kleingartenflächen in Hamburg wurde im Jahr 2017 seitens der FHH eine Kündigung ausgesprochen? Bitte den bzw. die betroffenen Kleingartenverein/e unter Zuordnung zum Bezirk, die Größe der gekündigten Fläche, die (bis zur Kündigung) Gesamtgröße des betroffenen Kleingartenvereins, den Termin bis zu dem gekündigt wurde und den Kündigungsgrund aufführen. Sonderregelungen, z.B. die Fortführung als Grabeland bitte spezifizieren.

Siehe Anlage 1.

2. Wieso wurde durch die FHH (LIG) die gesamte Fläche des Kleingartenvereins 416 "Am Grenzbach" gekündigt, obwohl nur Teilflächen für die Bebauung in Anspruch genommen werden und für mehrere dieser Teilflächen zudem noch keine Investoren vorliegen.

3. Welche und wie viele Gespräche wurden zu der Kündigung des Pachtvertrags mit dem LGH geführt?

Siehe Vorbemerkung.

4. Wann wurde eine Einigung zwischen der FHH (LIG) und dem LGH getroffen und wann und in welcher Form erfolgte die Einbeziehung des KGV 416?

Gemäß Ziffer 4 Abs. 1 des Hauptpachtvertrages über Kleingartenanlagen hat der LIG am 28. November 2016 die Kündigungsabsicht aus Planungsgründen schriftlich vorangekündigt. Die Kündigung der Kleingartenflächen wurde dem LGH gegenüber fristgemäß am 01. Februar 2017 zum 30. November 2017 ausgesprochen. Darüber hinaus hat am 24. Februar 2017 ein Auftaktgespräch mit dem Kleingartenvorstand stattgefunden. Im Übrigen siehe Antwort zu 3.

5. Wurden, neben dem geldlichen Ausgleich der vernichteten Kleingartenflächen, im Rahmen des sog. 10.000er Vertrags, weitere Regelungen, z.B. über ortsnahe Ersatzflächen mit dem LGH oder anderen getroffen? Wenn ja: Welche?

Neben Neuordnungsflächen gehört gemäß dem 10.000er Vertrag in diesem Fall auch die Bereitstellung von Stromanschlüssen zum Herrichtungsstandard. Im Übrigen siehe http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/anschlussregelung-zum-sog-10-000er-vertrag-lig-und-lgh-stand-29-06-2017-landesbund-der-gartenfr

6. Wann ist die Konzeptausschreibung für die Baufelder 2a bis 4b erfolgt? Bzw. für wann ist sie vorgesehen?

Für die Baufelder 2c, 3b, 4a und 4b wurden die Konzeptausschreibungen am 28. September 2017 veröffentlicht und bis zum 15. Januar 2018 befristet. Baufeld 2b ist bereits verkauft. Für die Baufelder 2a und 3a sind die Planungen und Überlegungen noch nicht abgeschlossen.

7. Wie hat sich die Zahl der Einbruchsdelikte auf dem Gelände des KGV 416 in den letzten drei Jahren entwickelt?

Die Polizei erfasst Straftaten gemäß dem Straftatenkatalog der Richtlinien für die Erfassung und Verarbeitung der Daten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Die räumliche Erfassung des Tatortes erfolgt in der PKS in der kleinsten Einheit nach Ortsteilen (OT). Der angefragte Kleingartenverein 416 befindet sich gemeinsam mit zwei weiteren Kleingartenvereinen im OT 428. Eine Auswertung hinsichtlich des Kleingartenvereins 416 im Sinne der Fragestellung ist daher nicht möglich. Die Ermittlung der erfragten Angaben würde eine Auswertung von mehreren Tausend Hand- und Ermittlungsakten der Polizei erfordern, was in der für die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist.

8. Welche Maßnahmen zum Erhalt der Sicherheit auf dem Gelände des KGV 416, das durch zunehmenden Leerstand gekennzeichnet ist, werden bzw. wurden seitens der FHH und der Polizei bzw. Dritter (z.B. des LGH) ergriffen?

Bis zum 30. November 2017 oblag die Verkehrssicherungspflicht dem Kleingartenverein 416. Im Zuge der Räumungsvereinbarung zwischen dem LIG, dem LGH sowie dem Kleingartenverein 416 werden dem LGH die betroffenen Flächen gegen Übernahme der Verkehrssicherungs- und Unterhaltungsverpflichtung zum Abschluss von Nutzungsverträgen unentgeltlich verpachtet.

Darüber hinaus trifft die Polizei im Rahmen ihrer Zuständigkeit alle erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und zur Verfolgung von Straftaten. Dazu gehören für solche örtlichen Bereiche insbesondere polizeiliche Maßnahmen der sichtbaren Präsenz sowie in Zivil.

9. Wurde zum Nachteil der Pächter und Pächterinnen von Paragraf 9 BKleingG abgewichen, weil unbedingt eine "Nachverdichtung" von Parzellen stattfinden soll, für die eine Komplettkündigung bequemer ist als eine Kündigung von Teilflächen?

Nein. Im Übrigen siehe Antwort zu 2.

10. Vorausgesetzt, die FHH revidiert ihre Kündigung trotz des offensichtlichen Verstoßes gegen Par. 9 und 13 BKleingG nicht: Welchen Status haben die Gartenflächen nach dem 30.11.2017 und wie unterscheidet sich dieser Status von dem als Kleingartenfläche?

11. Auf welcher Rechtsgrundlage können die jetzt noch nicht von Baumaßnahmen betroffen Parzellen bis zu ihrer Zuführung zur im Bebauungsplan Barmbek Nord 11 vorgesehenen neuen Nutzung weiterhin kleingärtnerisch genutzt werden?

12. Die betroffenen Kleingärtnerinnen und Kleingärtner berichten, dass ihnen von ihrem Vereinsvorstand für die Zeit nach dem 30.11.2017 zeitlich befristete Nutzungsverträge angeboten worden sind, die "auf Sicht" verlängert werden sollen. Auf welcher Rechtsgrundlage kann der Kleingartenverein 416 ab 1.12.2017 Flächen an seine Mitglieder unterverpachten, die ihm nicht gehören und die er ab 1.12.17 auch nicht mehr pachtet?

Im Rahmen des Kündigungsverfahrens lagen keine Verstöße gegen die genannten Regelungen des Bundeskleingartengesetztes (BKleingG) vor. Nach dem 30. November 2017 hat der LIG die gekündigten Flächen aus dem Hauptpachtvertrag mit dem LGH zurückgenommen. Die gekündigten Flächen wurden dem LGH ab dem 01. Dezember 2017 unentgeltlich zur gärtnerischen Nutzung verpachtet. Der Kleingartenverein 416 schließt mit den interessierten Nutzerinnen und Nutzern einen Vertrag über eine Parzelle zur gärtnerischen Nutzung. Die Überlassung erfolgt als Grabeland und ist pachtfrei.

13. Im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplans werden irgendwann die Strom- und Wasserleitungen entfernt bzw. unbrauchbar. Wer trägt die Kosten für die Abmeldung der einzelnen Stromanschlüsse der einzelnen Kleingärtnerinnen und Kleingärtner bzw. Parzellenpächter und Parzellenpächterinnen?

14. Wer trägt im Zuge der vorgesehenen Neuparzellierung des Vereinsgeländes die Kosten für die Neuanlage einer Wasserleitung bzw. die Verlegung von Stromleitungen?

Die FHH. Im Übrigen siehe Antwort zu 5.

15. Ist geplant, das bestehende Vereinsheim abzureißen? Wenn ja: Wann und welche Möglichkeiten gibt es für den Kleingartenverein, um ein neues Vereinsheim zu finanzieren?

Ja. Es ist geplant, dass der Abbruch ab August 2018 im Rahmen der Abbrucharbeiten des Opernfundus/ Werkstätten erfolgt. Der Kleingartenverein erhält für die Vereinsanlagen (u.a. für das Vereinshaus) eine wertermittelte Entschädigung (Zeitwert). Zusätzlich hat der Kleingartenverein die Möglichkeit, im Rahmen des vom LGH verwalteten „Infrastrukturfonds“ ein zinsloses Darlehen für die Errichtung eines Vereinshauses zu beantragen.

16. Mitglieder des KGV 416 haben davon berichtet, dass ab Dezember 2017 im Gebiet des Bebauungsplans Barmbek Nord 11, zum Teil sogar auf den Gartenparzellen selbst, Baumfällungen vorgenommen werden sollen. Der LIG habe entsprechende Fällgenehmigungen beim Bezirksamt beantragt. Trifft dies zu?
Wenn ja:
a) Für wie viele Bäume (bitte Stammdurchmesser, Standort und Baumart aufführen) wurde eine Fällgenehmigung beantragt?

b) Wurden alle Anträge seitens des Bezirksamts positiv beschieden?
     i   Wenn nein: Welche Anträge wurden aus welchen Gründen nicht positiv beschieden?

Der Antrag für die Fällgenehmigung einer Hainbuche (60 cm Stammdurchmesser, in der Hecke der Kleingartenanlage in der Kurve Wittenkamp/Ivensweg) wurde am 24. November 2017 positiv beschieden. Für 123 Bäume (Laub-, Nadel- oder Obstbaum, 25 bis 130 cm Stammdurchmesser, Standort siehe Anlage 2) wird der Antrag derzeit bearbeitet. Im Bereich der verbleibenden Kleingartenparzellen bleiben Bäume und Lauben größtenteils bestehen.

c) Welche Ausgleichmaßnahmen wurden für die Fällungen festgelegt?

Ersatzpflanzauflagen gemäß § 4 Baumschutzverordnung. Können die Ersatzpflanzverpflichtungen nicht umgesetzt werden, sind diese finanziell abzulösen. Auf den Baugrundstücken im Plangebiet BN 11 werden die Ersatzpflanzauflagen mit den jeweils anzuwendenden Grünfestsetzungen des B-Plans zur Anpflanzung von Bäumen und Hecken verrechnet. Für die Hainbuche werden drei Ersatzbäume gepflanzt. Die Berechnung der übrigen Ersatzpflanzauflagen ist noch nicht abgeschlossen.

d) Wer hat diese Fällungen beantragt?

In einem Fall der LIG und in einem weiteren die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen im Auftrag des LIG.

e) Wer trägt die Kosten der Fällungen bzw. der Ausgleichsmaßnahmen?

Der LIG.

17. Wo genau befinden sich die im Schreiben mit Az. 441/4 KGV aufgelisteten 17 Teilflächen im Plangebiet des Bebauungsplans Barmbek Nord 11? Bitte eine Übersichtskarte anhängen, in der die Flurstücke markiert und bezeichnet sind.

18. Welche dieser Teilflächen liegen in welchen Baufeldern des Bebauungsplans Barmbek Nord 11?

Siehe Anlagen 3 und 4.

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