SKA: Wildgehege Klövensteen – Wie steht es um die wirtschaftliche Situation?

Stephan Jersch

Die Bewirtschaftung des Wildgeheges geschieht nicht nur intransparent, sondern offensichtlich auch "aus dem Bauch": Zwar sei die wirtschaftliche Lage defizitär - sie sollte auch schon mittels Millionenausgaben für den Um- und Ausbau des Geheges verbessert werden -, doch waren und sind die zuständigen Behörden mindestens seit 2014 nicht in der Lage, ordentliche Bilanzen aufzustellen und festzustellen, wo genau der Schuh drückt.

9. April 2019

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 01.04.2019
und Antwort des Senats
- Drucksache 21/16726 -


Betr.:    Wildgehege Klövensteen – Wie steht es um die wirtschaftliche Situation?

Im August 2018 scheiterte die Ausbauplanung des vorhandenen Wildgeheges Klövensteen zu einem gigantischen Wildtierzoo durch ein erfolgreiches Bürgerbegehren. Begründet wurden die damaligen Pläne, die bauliche Investitionen in Höhe von ca. 33 Mio. Euro vorsahen, mit notwendigen Einnahmesteigerungen für das Gehege.
In öffentlichen Vorstellungen der Pläne wurde von Beschäftigten des Bezirksamts Altona auf die defizitäre Situation des jetzigen Betriebs verwiesen. Nach Darstellung der Bürgerinitiative „Klövensteensollleben“ in den sozialen Medien sind die Revierförsterei Klövensteen und das Bezirksamt Altona seit einem dreiviertel Jahr nicht in der Lage, die zugesagte Transparenz über die wirtschaftliche Situation herzustellen. Auch Anfragen in der Bezirksversammlung Altona konnten vom Bezirksamt Altona nicht hinreichend beantwortet werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Seit über 45 Jahren können Besucherinnen und Besucher im Wildgehege Klövensteen einheimische Tiere kennenlernen und beobachten. Die Anforderungen an Struktur, Angebot und Aufwand sind seit den bescheidenen Anfängen immer weiter angestiegen. Mittlerweile unterliegt das Wildgehege der europäischen Zoorichtlinie. Heute zählt es zu den 10 größten Wildgehegen in Deutschland und zieht jährlich mindestens 200 Tausend Interessierte an. Bei der Weiterentwicklung des Wildgeheges und zur Realisierung notwendiger Instandsetzungsmaßnahmen wird das Bezirksamt Altona regelmäßig vom Förderverein Klövensteen e.V. unterstützt.

Das Wildgehege Klövensteen und die Waldschule sind ein Betriebsteil der Abteilung MR 6 des Bezirksamtes Altona ohne gesonderte Rahmenzuweisung. Der Betrieb des Wildgeheges wird, getragen durch das persönliche Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Mitglieder des Fördervereins, durch die Einnahmen des Gesamtbetriebes sowie Spenden finanziert.

Das Bezirksamt Altona wird eine ausführliche Übersicht über die wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre und die gegenwärtige Finanzsituation inklusive der Beiträge des Fördervereins erarbeiten. Diese wird voraussichtlich im 2. Quartal den Vertreterinnen und Vertretern des Altonaer Grünausschusses, den Vertrausensleuten der Bürgerinitiative „Klövensteensollleben“ sowie dem Förderverein Klövensteen zur gemeinsamen Diskussion vorgelegt werden.

Der Aufbereitungsstand liegt derzeit nicht in der mit dieser Anfrage nachgefragten Detailschärfe vor. Eine Erstellung  ist in der  für die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

 

1. Welche Einnahmen erwirtschaftet das Wildgehege Klövensteen? Bitte einzeln und tabellarisch für die Jahre 2014 bis 2018 auflisten nach:
a. Wildfleischverkäufe,
b. Holzverkäufe,
c. Tannenbaumverkauf,
d. eigene Veranstaltungen,
e. Vermietungen,
f. Spenden.
Gibt es darüber hinaus noch Einnahmen? Wenn ja: Welche und in welcher Höhe?

 

2. Welche Ausgaben hat das Wildgehege Klövensteen? Bitte einzeln und tabellarisch für die Jahre 2014 bis 2018 auflisten nach:
a. Futtermittel,
b. Tierarzt und Medikamente,
c. Instandhaltung,
d. Neubau,
e. Fahrzeuge (Betrieb und Reparaturen),
f. Betriebskosten (Strom, Wasser, Abwasser),
g. Reinigung,
h. Bewachung
Gibt es darüber hinaus noch Ausgaben? Wenn ja: Welche und in welcher Höhe?

Siehe Vorbemerkung

 

3 Wie viele Personen sind im Wildgehege in welchen Funktionen beschäftigt? Bitte auch Auszubildende und FÖJler aufführen.

Insgesamt sind im Wildgehege zehn Personen beschäftigt. Neben der Leitung des Wildgeheges werden eine Waldpädagogin, zwei Tierpflegerinnen und Tierpfleger beschäftigt. Darüber hinaus sind drei Bundesfreiwilligendienstleistende und drei Personen in einem freiwilligen ökologischen Jahr im Wildgehege sowie im Forstbetrieb beschäftigt.

 

4 Wie viele und welche Fahrzeuge gehören zum Wildgehege? Wer benutzt diese Fahrzeuge? Bitte einzeln auflisten.

Im Wildgehege werden ein VW Caddy und zwei Kleinschlepper eingesetzt und von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Altonaer Abteilung Forst (Forstbetrieb, Forstausbildung, Waldschule, Wildgehege) genutzt.

 

5 Wie viele Räume in wie vielen Gebäuden gibt es im Wildgehege? Bitte mit Lageplan aufführen.

Das Wildgehege verfügt über folgende Gebäude und Räume:
Waldschule Klövensteen inkl. Nebengebäude: 2 Räume;
Wildhütte: 1 Raum;
Hütte am See: 1 Raum;
Betriebsgebäude (Arbeitsstätte) 1 Aufenthalts- und Pausenraum ,1 Büro, 1 Werkstattraum sowie Umkleideräume und Toiletten;
Futterhaus mit Futterküche inkl. Lagerraum und zwei Kühlräumen;
Schleppdach als Maschinenhalle und Holzlager.

Die restlichen Gebäude sind Teil der Gehege sowie Stallanlagen und Aussichtplattformen. Für den Lageplan siehe Anlage.

 

6 In der Sitzung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport der Bezirksversammlung Altona am 5.2.2019 kündigte das Bezirksamt Altona an, im Wildgehege vier Holzhäuser, mit jeweils 25 m² Grundfläche, aufzustellen.
a. Wo genau sollen diese Häuser stehen?
b. Werden sie an Wasser, Abwasser und Strom angeschlossen?
c. Sollen sie beheizt werden? Wenn ja: Womit?
d. Wie werden sie genutzt? Bitte einzeln angeben.
e. Wie hoch sind die Kosten für Ab-und Aufbau, Transport und Erwerb? Aus welchen Mitteln werden diese Ausgaben getragen?
f. Wie sieht die baurechtliche Situation aus? Gibt es Auflagen, Baugenehmigungen und eine Umweltverträglichkeitsprüfung? Wenn nein: Warum nicht?

Es sind drei Häuser geliefert worden, ein viertes stand nicht mehr zur Verfügung. Diese drei Häuser stehen im rückwärtigen Raum des Wildgeheges auf dem Betriebsgelände und werden als Lagerraum bzw. Schuppen genutzt, insofern sind eine Beheizung oder anderweitige Anschlüsse nicht vorgesehen. Die Kosten für den Transport, Ab- und Aufbau betrugen 19.992 € und wurden aus der Rahmenzuweisung Forst getragen. Erwerbskosten fielen nicht an.

Die Holzhütten sind gemäß Anlage 2 zu § 60 Absatz 2 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) verfahrensfrei. Deshalb ist keine Baugenehmigung erforderlich.

 

7 Jährlich werden in der Vorweihnachtszeit Weihnachtsbäume und Wildfleisch auf dem Gelände des Wildgeheges von Beschäftigten der Revierförsterei Klövensteen und des Wildgeheges verkauft.

a. Wie viele Mitarbeiter/innen sind dort beschäftigt?
b. Wie erfolgt der Arbeitszeitausgleich für die Wochenendarbeit?

Der Personaleinsatz erfolgt bedarfsgerecht und variiert zwischen zwei und am Wochenende bis zuzehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern pro Verkaufstag. Der Ausgleich erfolgt über Freizeitausgleich. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

c. Was geschieht mit den Bareinnahmen? Wie werden diese erfasst?
d. Wie und wo erfolgt die Bargeldlagerung?
e. Wie und wo werden diese Einnahmen verbucht?

Soweit Produkte durch das Bezirksamt Altona verkauft werden, erfolgt die Erfassung der Einnahmen entsprechend den kassenrechtlichen Vorgaben der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Die Einnahmen werden über das forstliche Buchungsprogramm „Pro Forst“ verbucht.

 

8 Es sollen ca. 2.000 Weihnachtsbäume dort verkauft werden. Kann der Senat diese Information bestätigen? Wenn nein: Wie viele Bäume werden im Klövensteen verkauft?

Im Jahr 2018 wurden 1.373 Weihnachtsbäume verkauft.

 

9 Die Bäume kommen laut Banderole an den Tannenbäumen aus einem Betrieb in Dänemark, Kirkeby Skoven Aps, der ca. 350 km von Hamburg Rissen entfernt liegt. Die Weihnachtsbäume werden in der Presseankündigung des Bezirksamtes Altona und auf Bannern am Wildgehege als „heimisch“ und „direkt vom Förster“ beworben.
a) Warum werden dort dänische Tannenbäume verkauft?

Bedingt durch die große Beliebtheit ist der Bedarf an Weihnachtsbäumen kontinuierlich gestiegen. Um diese zusätzlichen Bedarfe decken zu können, wurden seit einigen Jahren zunehmend Weihnachtsbäume hinzugekauft. Da allein ökologische Weihnachtsbäume verkauft werden und der Markt dafür sehr klein ist, wurde der Bedarf über den in der Frage genannten Betrieb sichergestellt. Parallel zu dieser Entwicklung ist die Urproduktion hamburgischer Weihnachtsbäume aus der Försterei Alt Erfrade gesunken.

b) Handelt es sich nach Ansicht des Senats hierbei um eine Verbrauchertäuschung?

Der Begriff „heimisch“ bezog sich auf die Urproduktion der Hamburgischen Förstereien. Das inzwischen veraltete Banner mit der Bezeichnung „heimisch“ wird nicht mehr aufgehängt.

 

10 In der Drucksache 20/4822 der Bezirksversammlung Altona werden die Einnahmen aus dem Weihnachtsbaumverkauf in den Jahren 2015 bis 2017 mit 30, 27 und 730 Euro beziffert.
a) Hält der Senat die Höhe dieser Einnahmen in Anbetracht des Personalaufwands für angemessen?

Ja. Die genannten Zahlen beziehen sich auf Verkäufe von Bäumen aus forsteigener Produktion in sehr geringem Umfang nach Anfrage und Bedarf im Rahmen der zur Verfügung stehenden Menge und Qualität, unabhängig vom organisierten Weihnachtsbaumverkauf durch den Förderverein. Die Einnahmen übersteigen regelmäßig die Ausgaben. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

b) Wurde der Tannenbaumverkauf einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gemäß § 7 Landeshaushaltsordnung unterzogen? Wenn ja: Mit welchem Ergebnis? Wenn nein: Warum nicht?

Der Weihnachtsbaumverkauf im Klövensteen besteht seit über 20 Jahren und wird als lokal etabliertes Brauchtum seitens des Bezirksamtes Altona durchgeführt. Neben Wirtschaftlichkeitsfragen überwiegen hier in erster Linie die nicht monetarisierbaren kulturell-traditionellen und die sozialen Aspekte. Der Weihnachtsbaumverkauf erfolgt inzwischen in Verantwortung und auf Rechnung des Fördervereins Klövensteen. Im Übrigen siehe Antwort zu 10a).

c) Muss für Verkäufe öffentlicher Einrichtungen, wie in diesem Fall für Tannenbäume und Wildfleisch, Umsatzsteuer an die Finanzbehörde abgeführt werden? 

Die Freie und Hansestadt Hamburg ist u.a. im Rahmen ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe gem. § 2 Abs.3 UStG a.F. unternehmerisch tätig.
Für die im Rahmen des Wildgeheges Klövensteen ausgeführten Umsätze (z.B. Verkauf von Tannenbäume und Wildfleisch) werden die Durchschnittssätze des § 24 Abs.1 UStG angewendet.

Die sich daraus ergebene Umsatzsteuer wird durch die Vorsteuerpauschale des § 24 Abs.1 S.3 UStG ausgeglichen.
Aus der Systematik des § 24 UStG ergibt sich im Ergebnis, dass keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen ist.

d) Wurde angesichts der Massen, die im weihnachtlichen Verkauf bei Fleisch und Tannenbäumen umgesetzt werden, geprüft, inwieweit privaten Anbieterinnen und Anbietern damit Konkurrenz gemacht wird? Wenn ja: Mit welchem Ergebnis? Wenn nein: Warum wurde dieser Sachverhalt noch nicht geprüft?

Bisher sind dem Bezirksamt keine negativen Rückmeldungen von privaten Anbieterinnen und Anbietern bekannt. Insofern gab es bislang keinen Anlass, den Sachverhalt zu prüfen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

 

11 In einem Protokoll des Fördervereins Klövensteen – Verein zur Förderung von Naturschutz und Landschaftsflächen im Hamburger Westen e.V., Mitgliederversammlung vom 20.6.2017, öffentlich zugänglich im Vereinsregister Hamburg, steht unter Punkt 2, Kassenbericht des Vorstandes: „Das Weihnachtsbaumkonto ist bisher weiter gesondert geführt worden. Zukünftig werden die Konten zusammengeführt. Es besteht Einigkeit darüber, dass der Verkauf fortgesetzt werden soll“.
a) Ist es angesichts der extrem niedrigen Einnahmen aus den Weihnachtsbaumverkäufen (siehe Frage 10) möglich, dass die Einnahmen aus dem Weihnachtsbaumverkauf an den Förderverein Klövensteen gehen?

Nein. Im Übrigen siehe Antworten zu den Fragen 7.e) und 10.a).
Die Einnahmen aus dem Weihnachtsbaumverkauf des Fördervereins Klövensteen wurden von diesem verbucht. Im Übrigen äußert sich der Senat grundsätzlich nicht zu Sachverhalten Dritter.

b) Sollte dies zutreffen: Wie bewertet der Senat diesen Sachverhalt? Wird der Senat diesen Vorgang überprüfen?

Siehe Antwort zu 11.a.

 

12 Zum Jahresende werden die Tierbestände mit Ausnahme der Uhus, Frettchen, Nerze und Waschbären um die Hälfte reduziert. In der Drucksache 21/15082 erklärt der Senat, dass dies zur Wildbestandsregulierung notwendig sei. Beim Vergleich der Zahlen der im Wildgehege geschossenen mit denen in freier Wildbahn im Klövensteen geschossenen Tiere, ergibt sich ein Verhältnis von 2:1. D.h. zwei Drittel des verkauften Fleisches wird im Wildgehege „produziert“. Kann vor diesem Hintergrund bei den Abschüssen im Gehege weiterhin von einer Bestandregulierung gesprochen werden?

Ja.

 

13 Wie beurteilt der Senat, auch vor dem Hintergrund dieser Anfrage, die gesamtwirtschaftliche Situation des Wildgeheges Klövensteen?

Siehe Vorbemerkung.

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