65 Jahre Pachtvertrag für das Lohbrügger Nahwärmenetz – Umstände nicht nachvollziehbar?

Das Unternehmen E.ON, der Netzbetreiber des Nahwärmenetzes in Lohbrügge-Nord, steht wegen immenser Preissteigerungen im Fokus der Kritik. Meine letzte Anfrage zu den vertraglichen Hintergründen des von der SAGA verpachteten Versorgungsnetzes zeigt, dass es seit dem Jahr 1963 keine neue Ausschreibung des Netzbetriebs mehr gegeben hat. Gleichzeitig verweigert der Senat nach wie vor die Bestätigung der von E.ON mitgeteilten Restlaufzeit des Vertrags bis zum Jahr 2028. Mit dem Hinweis auf Geschäftsgeheimnisse gewährt der Senat keinen genauen Einblick in die Vereinbarungen mit dem Monopolisten E.ON.

  • Die Schriftliche Kleine Anfrage "Nachfrage zur Drs. 22/10951 („Versorgungsgebiet des Nahwärmenetzes Lohbrügge-Nord“)" (Drs. 22/11082) ist hier als PDF online..

Die bisherigen Antworten auf meine Anfragen (zuletzt mit der Drs. 22/11082) ergeben ein verstörendes Bild. Die einzige Ausschreibung für den Betrieb fand im Jahr 1963 statt. Diese Unterlagen sind jedoch nicht mehr verfügbar, da die gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist. Der Originalton der Antwort lautet: „Die Umstände der Ausschreibung des Betriebs des Wärmenetzes Lohbrügge-Nord lassen sich daher nicht mehr nachvollziehen.“ Der Pachtvertrag ging seitdem von Esso über verschiedene Rechtsnachfolger zur heutigen Pächterin, der E.ON Energy Solutions GmbH, über.

Das nun auch die grundlegenden Unterlagen einfach nicht mehr vorhanden sind, ist ein unhaltbarer Zustand. Ausschreibungsunterlagen für eine laufende Verpachtung dürfen nicht in den Reißwolf wandern – insbesondere dann nicht, wenn die Verträge dazu mit dem Verweis auf das Geschäftsgeheimnis nicht zugänglich sind.

Es ist zu hoffen, dass im Rahmen der Musterklage gegen die Preisgestaltung der Nahwärmeversorgung in Lohbrügge-Nord mehr Transparenz über die Rechte und Pflichten der E.ON geschaffen wird.

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