Da kannste lange warten: Die Überwachung der Abfallentsorgungsanlagen ist voll im Verzug!

Stephan Jersch

Der Landesrechnungshof hatte in seinem letzten Prüfbericht angeführt, dass die Umweltbehörde ihrem gesetzlichen Auftrag der Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen nicht nachkommt und darüber hinaus auch bei den regelmäßig auszuwertenden Abfallwirtschaftsplänen einen sehr relativen Begriff von Zeit hat. Mit der Schriftlichen Kleinen Anfrage „Abfallentsorgungsanlagen und die Fortschreibung der Abfallwirtschaftspläne“ (Drucksache 22/574) wollte ich mehr wissen.

Auch wenn die Behörde darauf verweist, dass es letztes Jahr einen personellen Engpass gegeben hat, machen deren Angaben zu den Aussichten wenig Hoffnung auf eine nachhaltige Lösung ihres Überwachungsdefizits. 49 Anlagen müssen in Hamburg überwacht werden, alle ein bis drei Jahre. 2019 kam die Umweltbehörde gerade einmal auf acht Regelüberwachungen. Dabei umfasst die mitgelieferte Liste darüber hinaus noch weitere 116 Anlagen, die nach der Industrieemissionsrichtlinie überwacht werden müssen.

Um zumindest den gesetzlichen Ansprüchen der Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen nachzukommen müsste die Behörde ihre Taktung mehr als verdoppeln. Ob das mit den 1,5 zusätzlichen Stellen erfüllt werden kann, wird das nächste Jahr zeigen. Ein berechtigter Zweifel ist aber angebracht.

Und auch bei der alle sechs Jahre zu erfolgenden Überprüfung der Abfallwirtschaftspläne hinkt die Umweltbehörde hinterher. Der Plan für das Baggergut wäre 2018 fällig gewesen und soll jetzt Ende diesen Jahres vom Senat beschlossen werden. Beim Abfallwirtschaftsplan für Gefährliche Abfälle (fällig 2017) soll jetzt eine Einbringung in den Senat zum Ende dieses Jahres stattfinden.
Alles in allem ein trauriges Bild das die Behörde hier abgibt und Stoff für weitere Anfragen in dieser Legislaturperiode.