Der Senat und Feuerwerke in Hamburg: Leider kein Knaller!

Zum letzten Silvester gab es in Hamburg erstmals rund um die Binnenalster eine Zone, in der keine Feuerwerkskörper gezündet werden durften. Nachdem bereits andere Städte größere Bereiche für Feuerwerke gesperrt hatten, zog der Senat hier halbherzig nach. Angesichts der hohen Feinstaubbelastung und der Lärmauswirkung war die Frage nach Verbot oder Ersatz dieses Brauchtums schon zuvor in der Diskussion. Genug Stoff, um dem Senat einmal auf den Zahn zu fühlen. Nun hat der Senat auf meine Anfrage „Abbrennen von Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen“ (Drs. 22/406) geantwortet.

Einige Punkte der Antworten rufen Verwunderung hervor. Zwar ist für Feuerwerksraketen (Kategorie 2) ein Mindestabstand von 200 Metern zu brandgefährdeten Gebäuden einzuhalten, jedoch gibt es keine Definition seitens des Senats, was denn nun „brandgefährdete Gebäude“ sind. Mit Sicherheit sind dies die Reetdachhäuser, die bei 200 Meter Abstand eigentlich zu großen feuerwerksfreien Zonen führen müsste – in der Theorie. Eine Ausweisung solcher Gebiete erfolgt jedoch nicht, stattdessen wird auf die Ge- und Verbote und die Eigenverantwortung gesetzt.

Eine direkte Information der Menschen findet ebenfalls nicht statt. Der Senat verweist auf die jährliche Veröffentlichung der Anordnung durch die Bezirksämter. Nach meinem Dafürhalten überschätzt der Senat hier die Wahrnehmung der Bezirksamtsveröffentlichungen. Es bedarf einer aktiven Information der Menschen im Umkreis brandgefährdeter Gebäude, um das Risiko durch Feuerwerke auszuschließen.

Zwischenzeitlich hat auch die alte neue Koalition das Thema „Feuerwerk“ im Koalitionsvertrag aufgenommen. Allerdings wird hier nur Bezug auf die durch die Stadt veranstalteten Feuerwerke genommen und für alle anderen Feuerwerke will sich der neue Senat für eine Minderung einsetzen. Für die Feuerwerke bei städtischen Veranstaltungen soll geprüft werden, ob diese nicht z. B. durch Lasershows ersetzt werden können. Das ist zwar mehr als nichts, aber eher fast nichts.

Entlastung für Mensch und Tier, sowohl was den Feinstaub, den Müll, das Verletzungsrisiko und den Lärm angeht kann nur ein engagiertes Vorgehen der Stadt gewährleisten. Auch Hamburg wird hoffentlich früher oder später genötigt sein, zumindest Siedlungsgebiete mit brandgefährdeten Gebäuden als Verbotszonen auszuweisen.

Der Senat hätte sich angesichts der gesellschaftlichen Diskussion schon früher einmal mit alternativen wie geräuscharmen Feuerwerken auseinandersetzen können, die zumindest den Lärm reduzieren. Die Senatsantwort zeigt, dass man dort gänzlich uninformiert ist. Der Senat muss bei diesem Thema zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt noch erheblich nachlegen.