Einzigartige Nichtöffentlichkeit des Bergedorfer Museumsbeirats – Transparenz muss her

BergedorfBezirke

Transparenz wird immer größer geschrieben und das ist gut so. Viele Beiräte in Hamburg werden durch die politischen Gremien der Stadt oder der Bezirke ganz oder teilweise gewählt. Für die politischen Gremien gilt das Hamburgische Transparenzgesetz und das begründet eine Auskunftspflicht gegenüber Bürgerinnen und Bürgern. Die Regelung in Hamburg hat bundesweit Anerkennung gefunden, auch wenn sie nicht rundum perfekt ist. Nur wenige Beiräte fallen aus diesem Raster heraus. Noch weniger Beiräte haben sich ohne gesetzliche Notwendigkeit der Nichtöffentlichkeit verschrieben. Einer von hamburgweit dreien ist der Museumsbeirat in Bergedorf, der eigentlich die Partizipation fördern soll. Das ergab meine Anfrage „Informationspflicht von Beiräten in Hamburg“ (Drs. 22/8742).

Alle drei Jahre wählt die Bergedorfer Bezirksversammlung fünf der neun Beiratsmitglieder, die dann in nichtöffentlicher Sitzung tagen und deren Geschäftsordnung und Sitzungsprotokolle nicht veröffentlicht werden. Wie meine Anfrage ergab, wurde der Beschluss zur Nichtöffentlichkeit bereits in der ersten Sitzung 2013 gefasst und dies in der zweiten Sitzung in der Geschäftsordnung verankert. Mit seiner Bedeutung für die kulturelle Entwicklung Bergedorfs und der Zuständigkeit für das Museum für Bergedorf und die Vierlande, das Freilichtmuseum Rieck Haus und das Besucherzentrum der Hamburger Sternwarte, ist Transparenz nach meinem Dafürhalten ein wichtiger Erfolgsfaktor eines überwiegend gewählten Gremiums.