SKA: Geruchsbelästigungen bei der Asphalt- und Bitumenproduktion

Geruchsbelästigungen bei der Asphalt- und Bitumenproduktion

6. September 2019

 Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 29.08.2019
und Antwort des Senats
- Drucksache 21/18198 -


Betr.:    Geruchsbelästigungen bei der Asphalt- und Bitumenproduktion

Die Asphalt- und Bitumenherstellung zeichnet sich u.a. durch eine regelhafte Geruchbelästigung für die ortsnahen Anwohnerinnen und Anwohner aus. In Hamburg produziert die ASPA GmbH im Bezirk Altona eben solchen Asphalt und Bitumen. Das Thema der Emissionen durch den Betrieb ist zumindest bereits Gegenstand in der Bezirksversammlung Eimsbüttel gewesen – ohne, dass es zu einer Besserung der Situation gekommen wäre. Da im Rahmen der weiteren Siedlungsverdichtung davon auszugehen ist, dass die Wohnbevölkerung im Umfeld des Werks nicht zurückgeht, sondern im Gegenteil steigen wird, ergeben sich mehrere Fragen über den Sachstand und die Bewertung des Betriebs der Produktion im Umfeld von Wohnbebauung.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1.    Welche Anlagen, die unter das Emissionsrecht fallen, werden auf dem Gelände des o.g. Unternehmens betrieben und welche Genehmigungen liegen dem Betrieb der Anlagen zugrunde?

Auf dem Gelände Rondenbarg 50 wird ein Asphaltmischwerk der  Nr. 2.15 des Anhangs der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen  (4. BImSchV) nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) betrieben, das am  1. Oktober 1973 nach § 18 Gewerbeordnung genehmigt wurde.

Eine Bitumenrückgewinnungsanlage, genehmigt am 17. August 2010 nach § 16 BImSchG i.V.m. Nr. 2.15 i.V.m. Nr. 8.11 Spalte 2 b)bb)* und 8.12 Spalte 2b)* des Anhangs der 4. BImSchV, wurde nur zeitweise betrieben.

Ferner wird von der ASPA GmbH eine Umschlagsanlage mit Gleisanschluss für Mineralstoffe betrieben, die am 3. September 2012 nach § 4 BImSchG i.V.m. Nr. 9.11.1 des Anhangs der 4. BImSchV genehmigt wurde.

 

2.    Welche Emissionsmessungen wurden seit 2015 mit welchen Ergebnissen durchgeführt? Bitte anführen, welche der Messungen regelhaft und welche aus anderen Anlässen erfolgten.

Regelhaft werden alle drei Jahre wiederkehrende Emissionsmessungen durchgeführt, die letzten in 2017. Es handelt sich dabei um wiederkehrende diskontinuierliche Emissionsmessungen am Kamin (Airtec 2017) als Nachweis der Einhaltung der Grenzwerte für Gesamtstaub, organische Stoffe, Benzol, Stickstoffoxide, Schwefeloxide und Kohlenmonoxid.

Aufgrund von Anwohnerbeschwerden wurden zusätzlich folgende Messungen veranlasst:

  • diskontinuierliche Emissionsmessungen mit Bestimmung der Inhaltsstoffe an 3 Quellen (Verladung Asphalt und Bitumen, Gaspendelanlage) (TÜV 2017)
  • orientierende Geruchsemissionsmessungen mit Immissionsprognose (unter Berück­sichtigung aller geruchsrelevanter Quellen) (TÜV 2017)
  • zwei 1-wöchige orientierende kontinuierliche Emissionsmessungen der organischen Stoffe (Gesamt-C) am Kamin (Amt für Umweltuntersuchungen 2018)
  • Geruchsemissionsmessungen mit Immissionsprognose (unter Berücksichtigung aller geruchsrelevanter Quellen) (TÜV 2018)
  • Gutachten über die Umsetzung des Stands der Geruchsminderungstechnik (MüllerBBM 2018/2019)
  • Messungen der Berufsgenossenschaft -Arbeitnehmerschutz im Nahbereich der Anlage  (2016)

Es wurden keine Überschreitungen der Emissionsgrenzwerte festgestellt. Durch den Nachweis der Einhaltung der Emissionsgrenzwerte (Vorsorgewerte) ist sichergestellt, dass keine Gesundheitsgefährdungen auftreten können. Die zusätzlich durchgeführten Messungen haben bislang keinen Hinweis auf andere Stoffe gegeben, die gesundheitliche Beeinträchtigungen hervorrufen können.

 

3.    Bei der Produktion soll Braunkohlenstaub (BKS) zur Erhitzung des Materials eingesetzt werden. Trifft dies zu?

Ja, bei der Trockentrommel zur Erhitzung der Mineralstoffe wird BKS als Brennstoff eingesetzt.

a. Wenn ja: Wie hoch ist die CO2-Belastung durch den Betrieb und wie hat sie sich seit 2009 entwickelt?

Es liegen nur Daten über die Emissionen der gesamten Anlage für die Jahre 2012 und 2016 vor.
2012:     100.320 kg CO/a
2016:    80.943 kg CO/a

b.    Wie hoch ist die SO2-Belastung durch den Betrieb und wie hat sie sich seit 2009 entwickelt?

Es liegen nur Daten über die Emissionen der gesamten Anlage für die Jahre 2012 und 2016 vor.
2012: 19.668 kg/a
2016:   4.958 kg/a

 

4.    Wie stellt die BUE sicher, dass die Grenzwerte (SOx und NOx) in den Wohngebieten nicht überschritten werden?

Die Stationen des Hamburger Luftmessnetzes weisen keine Überschreitungen der geltenden Immissionsgrenzwerte für SO2 auf. NO2-Immissionsgrenzwertüberschreitungen finden sich nur noch an wenigen Straßenabschnitten mit hoher Verkehrsbelastung und schluchtartiger Randbebauung.

Bei dem Asphaltmischwerk sind die Emissionsgrenzwerte der TA Luft im Genehmigungsbescheid festgeschrieben.

 

5.    Welche Beschwerden liegen dem Senat, den Behörden oder den Bezirksämtern vor? Bitte seit 2015 mit Beschwerdegrund aufführen.

Seit 2015 liegen der zuständigen Behörde Beschwerden über Geruchsbelästigungen und damit verbunden teilweise über gesundheitliche Beeinträchtigungen vor.
2015: 10 Beschwerden (an 9 Tagen)
2016: 33 Beschwerden (an 28 Tagen)
2017: 62 Beschwerden (an 52 Tagen)
2018: 57 Beschwerden (an 37 Tagen)
2019: 37 Beschwerden (an 28 Tagen)                   (Stand 30.08.2019)

 

6.    Bis zu welcher Entfernung zum Betrieb reichen die Beschwerden und wie groß ist die daraus resultierende Wohnbevölkerung?

Die meisten Beschwerden kommen aus dem Wohngebiet Stellinger Linse, aus Entfernungen von ca. 500 – 1.200 m zum Asphaltmischwerk. In dem Gebiet leben ca. 3000 Menschen.

 

7.    Warum sind aufgrund der massiven Beschwerden keine stationären Messungen in den hauptbetroffenen Wohngebieten aufgestellt worden?

Stationäre Messgeräte für Geruchsimmissionsmessungen gibt es nicht.

 

8.    Bei der Asphalt- und Bitumenherstellung ist die Geruchsbelästigung vom Einsatz von recyceltem (RC) Asphalt abhängig. Wird bei der ASPA GmbH solcher RC-Asphalt in der Produktion eingesetzt?
a.    Wenn ja: Gibt es zu dessen Einsatz Grenzwerte und wie sehen diese aus?

Bei der Asphaltherstellung bei der ASPA GmbH wird Recyclingmaterial eingesetzt.

Es wurden im Genehmigungsbescheid der ASPA GmbH Geruchsimmissionswerte festgelegt. Nach der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) sind Geruchsimmissionen in Wohngebieten in 10 % der Jahresstunden als hinnehmbar eingestuft. Da die Vorbelastung des Wohngebiets nicht bekannt war, wurden die anlagenspezifischen Geruchsimmissionshäufigkeiten der ASPA GmbH im Genehmigungsbescheid kontingentiert. Die Geruchsimmissionshäufigkeiten (prozentualer Anteil der Jahresstunden) wurden auf 5 % begrenzt.

 

9. Sind seitens der FHH mit der Firma ASPA GmbH Gespräche über einen alternativen Standort geführt worden?
a. Wenn ja: Wann und mit welchem Ergebnis?
b. Wenn nein: Warum nicht?

Nein, dazu bestand bisher kein Anlass.