Klima- und Deichschutz in Hamburg: Es fehlt an Transparenz und Information

Die Sicherung der Deiche ist für Hamburg ein lebenswichtiges Thema. Ich halte es daher für unumgänglich, dass die Freie und Hansestadt auch weiterhin alles dafür tut, dass die Gefährdung der Deichsicherheit ausgeschlossen wird. Allerdings scheint es mit der letzten Deicherhöhung der Außendeiche einerseits und der jetzt auch berücksichtigten zweiten Deichlinie zu deutlichen Kommunikationsproblemen der Behörde zu kommen. Das liegt laut Antwort auf meine Anfrage „Falsch gebaut oder doch nur Klimakatastrophe?“ (Drucksache 22/3645) zu einem nicht unerheblichen Teil an der zuständigen Behörde.

  • Die Schriftliche Kleine Anfrage „Falsch gebaut oder doch nur Klimakatastrophe?“ (Drucksache 22/3645) ist hier als PDF online.

Obwohl eine Deicherhöhung die Abstände zu bestehenden Gebäuden verringert und damit auch die notwendigen Abstände unterschritten werden können, erfolgt während der Deicharbeiten keine Aufnahme der dadurch betroffenen Gebäude. Die vom Senat angeführte Einzelfallprüfung ist nur die halbe Wahrheit, denn das Heranrücken des Deichs bis auf weniger als 15 Meter an Gebäude bedeutet automatisch ein Vorkaufsrecht für die Stadt. Eine Information dazu scheint aber zu unterbleiben.

Für betroffene Gebäuden die unter Denkmalschutz stehen – derzeit eins – gibt es auch keine generelle Sicherungspflicht. Laut Senat werden die Belange des Denkmalschutzes „in geeigneter Weise berücksichtigt“. Angesichts des Umgangs des Senats mit dem Denkmalschutz schon fast eine Drohung, wie ich finde. Stattdessen betont der Senat, dass Ankäufe immer den Zweck haben das jeweilige Gebäude abzureißen, was regelhaft innerhalb von ein bis anderthalb Jahren erfolgt. Seit 2012 waren das insgesamt 19 Gebäude, davon fast alle in Kirchwerder, je eins in Spadenland und in Ochsenwerder und zwei in Wilhelmsburg.

Der Senat ist dringend gefordert mehr Transparenz und mehr Zugehen auf die Anwohnerinnen und Anwohner der ersten und zweiten Deichlinie zu leisten. Derzeit stehen sechs Objekte in der Prüfung ob die Stadt für diese ein Kaufangebot abgibt. Vier am Außendeich und zwei am Binnendeich.

Bei aller positiven Wertung der Aussage des Senats, dass sich die Ausübung des Vorkaufsrechts aufgrund neuer Erkenntnisse zum Klimawandel und fachlicher Abwägungen geändert habe und damit auch die zweite Deichlinie endlich wieder in den Fokus gerückt ist, Jahre nach der fachlichen Erkenntnis dazu, können die Anwohnerinnen und Anwohner auch ein proaktives Informationsverhalten des Senats erwarten.