Landstrompflicht für Kreuzfahrtschiffe: Vereinbarungen unter Verschluss
2027 soll für landstromfähige Kreuzfahrtschiffe im Hamburger Hafen die Landstrompflicht gelten. Was vertraglich zwischen der Hamburg Port Authority AöR (HPA) und den Reedereien in Bezug auf die Nutzung von Landstrom vereinbart wurde, bleibt allerdings geheim. Das ergibt eine Anfrage der Linksfraktion. Auf die Frage nach den konkreten Vereinbarungen zur geplanten Landstrompflicht hüllt sich der Senat in Schweigen.
- Hier ist die Anfrage der Linkfraktion online. (PDF)
Dazu Stephan Jersch, umweltpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Die Antworten des Senats zur Landstrompflicht sind eine reine Arbeitsverweigerung. Sämtliche vertragliche Vereinbarungen sollen dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis unterliegen, dabei geht es um nichts weniger, als die Gesundheit der Menschen in dieser Stadt, die ein Recht darauf haben zu erfahren, wie die Landstrompflicht ab 2027 umgesetzt werden soll! Die Nichtantwort des Senats lässt nur den Schluss zu, dass es keine Sanktionen bei Verstößen gegen die Landstrompflicht geben wird. Das ist nicht hinnehmbar. Die Wirtschaftssenatorin Leonhard agiert frei nach dem Motto: ich sehe nichts, ich sage nichts, ich höre nichts und machen tue ich schon mal gar nichts. Diese halbgare Landstrompflicht’ soll lediglich die Tourismusakzeptanz steigern und nimmt keinerlei Rücksicht auf die Umwelt und die Gesundheit der Menschen.“
Wie immens die Luftverschmutzung durch Kreuzfahrtschiffe ist, wird durch Messungen deutlich, die die Linksfraktion während der Cruise Days vorgenommen hat. Ergebnis: Eine Ultrafeinstaubbelastung zwischen 100.000 und 266.000 Partikeln pro Kubikzentimeter. Zur Einordnung: an Straßen in Hamburg zeigen Messungen Konzentrationen im Bereich von 15.000 bis 30.000 Partikeln pro Kubikzentimeter.
Jersch: „Die Belastungen durch Ultrafeinstaub sind massiv. Daher ist ein Verweis auf die Messungen in der Stadt längst nicht mehr ausreichend, denn die ultrafeinen Partikel, die massive Auswirkungen auf die Gesundheit haben können, werden von dem Messnetz der Stadt gar nicht erfasst. Und gerade an Hotspots wie den Kreuzfahrtschiffen ist es eine Pflichtaufgabe des Senats für Klarheit zu sorgen.“
- Hier die Anfrage (Drs. 23/1351) und die Ergebnisse unserer Messungen hier und hier.

