Wasser ist kein Futter: Linksfraktion fordert Ausnahmen beim Taubenfütterungsverbot
Wer in Hamburg einer kranken oder verletzten Stadttaube helfen will, riskiert ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro. Dies muss sich ändern, so die Linksfraktion in ihrem Antrag „Tierschutz stärken – Ausnahmen beim Taubenfütterungsverbot schaffen!“. Der Hintergrund: Die Hamburger Taubenfütterungsverbotsverordnung unterscheidet nicht, ob jemand Tauben aus Gewohnheit füttert oder ob ehrenamtliche Tierschützer*innen ein verletztes Tier mit etwas Futter anlocken, um es einzufangen und tierärztlich zu versorgen. Beides gilt als Ordnungswidrigkeit. Noch weiter geht der Senat beim Wasser: Nach seiner Auffassung fällt sogar das Aufstellen von Tränken unter das Fütterungsverbot. Dabei ist Wasser nach EU-Recht ausdrücklich kein Futtermittel. Die Linke fordert den Senat nun auf, das Füttern zum Anlocken und Einfangen verletzter oder kranker Tauben durch anerkannte Tierschutzvereine oder behördlich benannte Personen zu erlauben. Weiterhin soll das Tränken von Tauben zulässig sein.
Dazu Stephan Jersch, tierschutzpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Ehrenamtliche Tierschützer*innen nehmen der Stadt Arbeit ab, wenn sie sich um verletzte und kranke Tauben kümmern. Dafür verdienen sie Respekt und Unterstützung - und keinen Bußgeldbescheid. Und dass der Senat selbst eine Schale Wasser im Hochsommer zur Ordnungswidrigkeit erklärt, ist weder mit dem Tierschutz noch mit dem EU-Recht vereinbar. Gerade bei Hitze und Trockenheit leiden Stadttauben massiv. Diese Verordnung gehört endlich auf den Stand der Zeit gebracht.“

