Nicht jede Starkregenvorsorge bei Bauanträgen wird überprüft

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Der Klimawandel schlägt sich auch in vermehrten Starkregenereignissen nieder. Die Stadt Hamburg hat dazu eine Starkregenhinweiskarte veröffentlich, aus der man die Gefährdung einzelner Gebiete durch Starkregenereignisse entnehmen kann. Bei der Bauplanung scheint es aber Lücken in der Umsetzung zu Lasten von Anwohnerinnen und Anwohnern zu geben. Das ergab die Anfrage „Welche planerischen Konsequenzen ergeben sich aus der Starkregenhinweiskarte?“ (Drs. 22/11465).

  • Die Schriftliche Kleine Anfrage „Welche planerischen Konsequenzen ergeben sich aus der Starkregenhinweiskarte?“ (Drs. 22/11465) ist hier als PDF online.

Die Stadt hat eine Reihe von Projekten zur Starkregenvorsorge angeschoben. Bei großen Bauprojekten werden laut der Senatsantwort die Erkenntnisse der Hinweiskarte regelhaft mit einbezogen, aber im kleinen Maßstab sind Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer für eigene Maßnahmen auf sich selbst und die Hotline der Umweltbehörde gestellt. Eine Förderung von Vorsorgemaßnahmen findet nicht statt.

Kritisch zu hinterfragen sind Geländeaufschüttungen, die das eigene Starkregenrisiko vermindern sollen, aber auf umliegendem Gelände im Starkregenfall zu negativen Auswirkungen führen. Zwar sind Starkregenvorsorgemaßnahmen nur zulässig „wenn durch sie weder Unter- noch Oberlieger nachteilig beeinflusst werden“ und „die Veränderung des natürlichen Wasserabflusses zum Nachteil benachbarter Flurstücke“ ist nicht zulässig, aber bei Bauanträgen nach §61 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) erfolgt keine Überprüfung durch das jeweilige Bezirksamt, das nur auf Beschwerden reagiert. Die Frage der Entwässerung liegt in der Eigenverantwortung der Bauleute. Das hat das Potenzial für ein böses Erwachen der sogenannten „Ober- und Unterlieger“.